SITTIG LAW Kanzlei Blog

Aussage gegen Aussage bei Vorwürfen sexueller Straftaten: Rechtliche Verteidigung und Strategien

Vorwürfe sexueller Belästigung in Aussage-gegen-Aussage-Situationen erfordern eine spezialisierte Verteidigung. SITTIG LAW analysiert die Glaubhaftigkeit von Aussagen, deckt Fehlerquellen auf und entwickelt individuelle Strategien, um Verurteilungen zu vermeiden. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung und umfassenden Expertise im Sexualstrafrecht.
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Die strafrechtliche Verteidigung bei Vorwürfen sexueller Übergriffe stellt besondere Anforderungen an die juristische Expertise. Als Anwälte für Sexualstrafrecht wissen wir, dass gerade wenn Aussage gegen Aussage steht, eine fundierte Analyse der Glaubwürdigkeit und eine durchdachte Verteidigungsstrategie erfolgsentscheidend sind. Die Anwälte von SITTIG LAW verfügen über jahrelange Erfahrung in der Strafverteidigung bei Sexualdelikten und haben sich auf dieses sensible Rechtsgebiet spezialisiert.

Situationsanalyse und rechtliche Einordnung

Beschuldigungen sexueller Übergriffe können das Leben fundamental verändern. Der Vorwurf allein reicht oft für weitreichende soziale Konsequenzen – noch bevor die Schuldfrage geklärt ist. § 177 StGB sieht für sexuelle Übergriffe und Nötigungen Freiheitsstrafen vor. Die Beweisführung stützt sich bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen primär auf die Glaubhaftigkeit der Aussagen. Hier setzt unsere spezialisierte Verteidigung an.

Verteidigungskonzept bei Sittig Law

Mit langjähriger Expertise in der Strafverteidigung analysieren wir systematisch inhaltliche Konsistenz, die Aussagekonstanz, Fehlerquellen (u. a. Suggestion, Scheinerinnungen und Falschbelastungsmotive) und die Aussagekompetenz. Wir entwickeln individuelle Verteidigungsstrategien und setzen auf deeskalierende Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

Der Weg zur erfolgreichen Verteidigung

Nach dem vertraulichen Erstgespräch erstellen wir eine fundierte Fallanalyse. Darauf aufbauend entwickeln wir Verteidigungsoptionen und setzen diese konsequent um. Unsere Mandate profitieren von unserer Erfahrung aus hunderten vergleichbaren Fällen.

Rechtliche Expertise schafft Sicherheit

Die Verteidigung bei Sexualdelikten erfordert neben juristischem Fachwissen auch psychologisches Verständnis und strategisches Geschick. SITTIG LAW vereint diese Kompetenzen mit jahrelanger Erfahrung in der Strafverteidigung. Wir stehen Ihnen mit einem professionellen Erstgespräch zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Nach Erstattung einer Anzeige beginnt die polizeiliche Ermittlung. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Ein frühzeitiger Kontakt zu einem Strafverteidiger ist entscheidend für den weiteren Verfahrensverlauf.

Gerichte führen eine intensive Glaubhaftigkeitsprüfung durch. Dabei werden eine Inhaltsanalyse, eine Fehlerquellenanalyse und eine Kompetenzanlyse. Besondere Bedeutung haben die Aussagekonstanz, Detaillierungsgrad und mögliche Falschbelastungsmotive eines Belastungszeugen. Eine professionelle Verteidigung kann hier entscheidend Einfluss nehmen.

Untersuchungshaft wird vor Allem bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr angeordnet. Durch frühzeitige anwaltliche Intervention kann U-Haft meist vermieden werden.

Die Dauer variiert stark. Von der Anzeige bis zum Verfahrensabschluss können mehrere Monate bis Jahre vergehen. Eine aktive Verteidigung kann das Verfahren ggf. beschleunigen

§ 177 StGB sieht Freiheitsstrafen vor. Das Strafmaß hängt von der konkreten Tathandlung ab. Durch strategische Verteidigung können oft mildere Urteile oder Verfahrenseinstellungen erreicht werden.

Nur rechtskräftige Verurteilungen werden eingetragen. Eingestellte Verfahren oder Freisprüche erscheinen nicht im Führungszeugnis.

Ja. Durch geschickte Verteidigungsstrategien erreichen wir häufig Verfahrenseinstellungen, auch in fortgeschrittenen Verfahrensstadien.

Die Kosten richten sich nach Umfang und Schwierigkeit des Falls. Wir besprechen die Honorierung transparent im Erstgespräch.

Wir unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Absolute Vertraulichkeit ist für uns selbstverständlich.

Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Aussagen. Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger, um Ihre Rechte zu wahren.

Standort Hamburg
Hauptsitz
Martinistraße 11
20251 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 808 125 550
Fax: +49 (0) 40 808 125 559​
Standort Kassel
Zweigstelle
Motzstraße 1
34117 Kassel
Tel.: +49 (0) 561 510 053 80
Fax: +49 (0) 561 510 053 99
Standort Frankfurt
Zweigstelle
Oeder Weg 11
60318 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 710 471 070
Fax: +49 (0) 69 710 471 079
SITTIG LAW
Rechtsanwalt.
Fachanwalt für Strafrecht.
Fachanwalt für IT-Recht.

info@sittig.law
Standort Hamburg
Hauptsitz
Martinistr. 11
20251 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 808 125 550
Fax: +49 (0) 40 808 125 559​

Kontaktformular