Anwalt Cybercrime Hamburg

Verteidigung bei Cybercrime-Delikten

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Fachkundige Verteidigung bei Cybercrime-Delikten.

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Langjährige Spezialisierung im IT-Recht und Datenschutz.

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Umfassendes technisches Know-How.

Im Darknet brauchen wir keine Taschenlampe

Bei uns finden Sie die Kompetenz für eine wirksame Verteidigung von Cybercrime-Delikten

In 3 Schritten zu Ihrem Recht!

Erstkontakt und Erstberatung

Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei auf, damit wir uns einen Überblick über Ihren Fall verschaffen können. Wir bieten Ihnen eine umfassende Erstberatung, um das Ausmaß des Ihnen vorgeworfenen Cybercrime-Delikts zu verstehen und Ihre rechtlichen Optionen zu bewerten.

Analyse und Strategieentwicklung

Mit den gesammelten Informationen analysieren wir den Sachverhalt detailliert. Ziel ist es, eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie auszuarbeiten. Hierbei wird abgewogen, ob eine außergerichtliche Verfahrenserledigung sinnvoll bzw. möglich ist oder ob wir uns auf ein Gerichtsverfahren mit öffentlicher Hauptverhandlung einstellen müssen.

Umsetzung und Durchsetzung

Sind die Beratungen abgeschlossen, setzen wir die entwickelte Strategie um. Dabei vertreten wir Ihre Interessen konsequent und arbeiten gezielt auf das bestmögliche Ergebnis hin. Wir begleiten Sie durch das gesamte Strafverfahren.

Rechtsanwälte. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für IT-Recht. Compliance.
Beistand in Ihrer Sache

Welche Leistungen bieten wir Ihnen an?

Als Anwalt im Bereich Cybercrime verstehen wir die Komplexität und technischen Hintergründe von Cybercrime-Delikten. Unsere besondere Expertise liegt in der Verteidigung von Mandanten, denen einerseits vorgeworfen wird, spezifische IT-Straftaten begangen zu haben (z. B. Hacking oder Phishing) oder beliebige Straftaten jedoch unter Nutzung von Informationstechnologien (z. B. Drogenhandel oder Waffenhandel im Darknet). Unser Anspruch als Rechtsanwalt ist es, Ihnen qualifizierte Beratung und effektive Verteidigungsstrategien zu bieten.

Unsere Beratungsleistungen umfassen:

  • Analyse: Wir prüfen die Sachlage und bewerten das Risiko potenzieller Sanktionen.
  • Strategie: Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte des Falls.
  • Verteidigung: Wir verteidigen Sie im Ermittlungsverfahren gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft und vor Gericht.

Wir unterstützen Sie vor Allem in folgenden Bereichen:

  • Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
  • Computersabotage (§ 303b StGB)
  • Computerbetrug (§ 263a StGB)
  • Verstöße gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz (§ 23 GeschGehG)
  • Datenschutzrechtliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  • Straftaten im Internet

Uns liegt daran, mit unseren Mandanten eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Absolute Diskretion ist für uns selbstverständlich. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Services zu erfahren und wie wir Ihnen zur Seite stehen können.

Warum sind wir die Richtigen?

  • Individueller Ansatz: Jeder Fall von Cybercrime ist einzigartig. Daher bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuellen Umstände abgestimmt sind.
  • Know-How: Wir haben das erforderliche technische Know-How, um Sie bei Cybercrime-Delikten optimal zu verteidigen.
  • Netzwerk: Unsere Kanzlei verfügt über ein breites Netzwerk von Experten, von IT-Sicherheitsberatern bis zu digitalen Forensikern, die uns in unserer Arbeit unterstützen.
  • Erfahrung: Jahrelange Praxis in der Strafverteidigung verbindet sich bei uns mit tiefgreifendem Verständnis technischer Sachverhalte.

Bei der Ersteinschätzung analysieren wir als Rechtsanwalt Ihren Fall, um das rechtliche Problem zu verstehen und Ihnen einen Überblick über Ihre Optionen, mögliche Strategien und die nächsten Schritte zu geben.

Die Kosten für eine Verteidigung hängen vom Umfang und der Komplexität Ihres Anliegens ab. Wir bieten transparente Preisstrukturen und besprechen alle Gebühren vorab mit Ihnen.

SITTIG LAW bemüht sich, Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie können in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine erste Rückmeldung erwarten.

Die Zusammenarbeit beginnt mit Ihrer Anfrage und einer Ersteinschätzung. Danach entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall, beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen vor Gericht oder bei anderen Verhandlungen.

Der Begriff Cyberkriminalität umfasst strafbare Handlungen, die mithilfe von Computern oder dem Internet begangen werden. Betroffen sind Einzelpersonen, Unternehmen und Behörden. Ziel ist regelmäßig entweder die Erlangung eines unmittelbaren finanziellen Vorteils oder die Beschaffung von Daten aller Art, um damit Profit zu erwirtschaften.

Zu den häufigsten Arten von Cybercrime gehören Daten- und Identitätsdiebstahl, Online-Betrug, Phishing, Ransomware-Angriffe, Hacking sowie Delikte im Zusammenhang mit Kryptowährungen (z. B. Steuerhinterziehung und Geldwäsche) und dem Darknet (z. B. Drogenhandel oder Waffenhandel)

Die Regelungen zur Strafbarkeit von Cybercrime sind weltweit unterschiedlich. Cybercrime wird in aller Regel in den Ländern verfolgt, in denen ein Schaden eingetreten ist. Eine Verfolgung kann aber häufig auch in dem Land erfolgen, von dem aus die Cybercrime-Straftaten begangen werden.

Cybercrime wird nur selten mit technischen Mitteln aufgeklärt. Dafür fehlt es allerorts an gut ausgebildeten Fachleuten. In der Regel werden Cybercrime-Delikte daher mit den üblichen Ermittlungsmethoden aufgeklärt, d. h. etwa durch verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie den Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittlern oder Online-Durchsuchungen. Zum Teil lässt sich der Täterkreis auch mit klassischer Motivforschung und über persönliche Beziehungen eingrenzen. Schließlich werden manche Delikte dieser Art auch schlicht unsorgfältig begangen, so dass Spuren hinterlassen werden, die zum Täter führen.

Anonymität im Internet ist relativ, und die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Rückverfolgung digitaler Spuren haben sich deutlich verbessert. Auch wenn Täter von Cyberangriffen temporär anonym bleiben können, erhöht die fortschrittliche Forensik, der Austausch von Informationen zwischen internationalen Behörden und die Überwachung von Internetaktivitäten die Wahrscheinlichkeit einer Identifizierung. Anonymität ist kaum zu gewährleisten, besonders, wenn strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden. Rechtzeitige kompetente Beratung einzuholen ist ratsam.

Wenn Sie bei einem Cybercrime-Delikt erwischt werden, beginnt ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie. Die genauen Konsequenzen hängen von der Art und Schwere des Delikts ab, können aber Geldstrafen, Haftstrafen und andere Sanktionen umfassen. Zudem können die geschädigten Parteien zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen. Wichtig ist, frühzeitig einen auf Cybercrime spezialisierten Anwalt zu konsultieren, der Sie durch den Prozess führt und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickelt, um Ihre Rechte zu schützen und die Folgen so gering wie möglich zu halten.

Ein hohes technisches Verständnis ist essenziell zur Erarbeitung einer effektiven Verteidigungsstrategie bei Cybercrime-Delikten, da die Beweisführung regelmäßig mit digitalen Beweismitteln und it-forensischen Sachverständigengutachten erfolgt. Die Techniken der Verteidigung sind auf dieser Grundlage aber dieselben wie bei allen anderen Delikten. Insbesondere geht es darum, Indizien zu erschüttern. Darüber hinaus werden in vielen Cybercrime-Verfahren auch klassische Beweismittel genutzt, wie insbesondere Zeugen. Die Glaubhaftigkeit deren Angaben ist auch in Cybercrime-Verfahren umfangreich zu hinterfragen.

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