Revision einlegen Hamburg

Verteidigung in der letzten Instanz

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Fachkundig und engagierte Verteidigung im Revisionsverfahren.

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Beachtung der komplexen formalen Anforderungen.

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Umfassendes Fachwissen im materiellen Strafrecht und Verfahrensrecht.

Wir gehen mit Ihnen in die Verlängerung.

Gerne stellen wir im Revisionsverfahren unsere Ausdauer unter Beweis.

Revision in 3 Schritten!

Kontaktaufnahme und Revision einlegen

Wenn ein Urteil gegen Sie ergangen ist, gegen das Sie Revision einlegen möchten, haben Sie dafür nur eine Woche Zeit ab dem Tag der Verkündung. Achten Sie darauf, dass Ihr Rechtsanwalt rechtzeitig Revision einlegt. Falls Sie nicht verteidigt werden, kontaktieren Sie uns umgehend, damit wir dies für Sie erledigen können.

Fallprüfung und Strategieentwicklung

Noch bevor Ihnen die Urteilsausfertigung zugeht, prüfen wir als Strafverteidiger, ob in dem Hauptverfahren Verfahrensfehler gemacht wurden, die angegriffen werden können. Nachdem Ihnen das Urteil zugegangen ist, prüfen wir dieses auf Rechtsfehler. Anhand dieser Analysen entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre Revision. Insbesondere wählen wir aus, auf welche Rechtsfehler die Revision gestützt werden soll.

Revisionsbegründung

Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils muss die Revision begründet werden. Die Verletzung von Verfahrensrecht muss mit sogenannten Verfahrensrügen gerügt werden, die strengen formalen Anforderungen unterliegen. Alle anderen Rechtsfehler werden mit sogenannten Sachrügen gerügt. Solche Rechtsfehler werden vom Revisionsgericht auch von Amts wegen geprüft. Gleichwohl lohnt es sich, auf diese mit Sachrügen hinzuweisen.

Rechtsanwälte. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für IT-Recht. Compliance.
Beistand in Ihrer Sache

Welche Leistungen bieten wir Ihnen an?

Umfassende Rechtsberatung

  • Gründliche Prüfung des Urteils und des Verfahrens auf Fehler
  • Realistische Bewertung der Erfolgsaussichten
  • Erläuterung aller relevanten rechtlichen Aspekte

Effektive Verteidigung

  • Fertigung der Revisionsbegründung
  • Verteidigung in der Revisionshauptverhandlung
  • Vorbereitung weiterer Verfahren vor dem BVerfG und EMGH

Beratung in der Instanz

  • Beratung des Instanzverteidigers mit Blick auf die Revision
  • Fertigung von Anträgen zur späteren Erhebung von Verfahrensrügen
  • Prozessbeobachtung

Persönliche Betreuung

  • Individuelle Betreuung jedes Mandanten
  • Ständige Erreichbarkeit bei Fragen und Unsicherheiten
  • Regelmäßige Updates zum Stand des Verfahrens

Warum sind wir die Richtigen?

Erfolgsbilanz: Mit einer Erfolgsbilanz, die für sich spricht, haben wir als Rechtsanwalt zahlreiche Revisionsurteile zu Gunsten unserer Mandanten erstritten. Wir können anhand einer Vielzahl an Präzedenzfällen aufzeigen, wie effektiv unsere Strategien in der Revisionsinstanz sind.

Mandanten-Feedbacks: Unser Anspruch ist es, entweder unseren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen oder sie davor zu bewahren unnötige Kosten in der Revisionsinstanz aufzuwenden. Das positive Feedback, das wir für unsere Arbeit erhalten, bestärkt uns in unserem Tun und ist der Antrieb, uns stets weiterzuentwickeln.

Individueller Ansatz: Jeder Fall ist einmalig, und deshalb bieten wir maßgeschneiderte Lösungen. Wir berücksichtigen die spezifischen Umstände Ihres Falles und entwickeln individuelle Strategien, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Engagement: Unser Team zeigt vollen Einsatz bei der Verfolgung Ihres Anliegens und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Bei der Ersteinschätzung analysiert der Rechtsanwalt Ihren Fall basierend auf den bereitgestellten Informationen, um die Erfolgsaussichten einer Revision überschlägig zu bewerten. Dies dient als Grundlage für die Entscheidung, ob und wie eine Zusammenarbeit erfolgen kann.

Die Kosten für eine Verteidigung bei SITTIG LAW variieren je nach Komplexität des Falles. Wir als Strafverteidiger bieten eine transparente Preisgestaltung und informieren Sie im Voraus über alle anfallenden Gebühren, um Überraschungen zu vermeiden.

SITTIG LAW bemüht sich, innerhalb von 24 Stunden auf Anfragen zu reagieren. Wir verstehen die Dringlichkeit Ihrer Angelegenheit und streben danach, schnell und effizient zu kommunizieren.

Der Ablauf der Zusammenarbeit beginnt mit einer Ersteinschätzung Ihres Falles, gefolgt von einer detaillierten Fallprüfung und Strategieentwicklung. SITTIG LAW begleitet Sie durch das gesamte Revisionsverfahren, von der Einreichung bis zur Entscheidung vom Gericht, mit regelmäßigen Updates und persönlicher Beratung.

Eine Revision ist ein Rechtsmittel, das gegen Urteile von Gerichten eingelegt werden kann, um diese auf Rechtsfehler zu überprüfen. Im Gegensatz zu Berufungen, die eine vollständige Neuprüfung des Falls ermöglichen, beschränkt sich die Revision auf die Überprüfung der Anwendung des bestehenden Rechts.

Eine Revision kann grundsätzlich immer eingelegt werden. Sie wird aber nur zum Erfolg führen, wenn das Urteil bzw. das Verfahren rechtsfehlerhaft sind. Wenn Sie beim Einlegen einer Revision Unterstützung brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Die Frist für die Einlegung einer Revision beträgt eine Woche nach Verkündung des vollständigen Urteils. Nur wenn der Angeklagte bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, kann diese Frist variieren.

Die Zulässigkeit einer Revision hängt von mehreren Faktoren ab, darunter vor allem die Einhaltung der Fristen, der formalen Anforderungen an Verfahrensrügen und vor allem die ausreichende Rüge von Verfahrensfehlern in der Instanz. Ein spezialisierter Anwalt kann bestimmen, ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind und auch bereits in der Instanz beratend zur Seite stehen, damit die erforderlichen Rügen erhoben werden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Um Revision einzulegen, benötigen Sie das angefochtene Urteil, die Prozessakten und gegebenenfalls weitere Dokumente, die den Rechtsfehler belegen. Wir teilen Ihnen genau mitteilen, welche Unterlagen erforderlich sind.

Im Revisionsverfahren können (praktisch) keine neuen Beweise vorgebracht werden, außer solche, die sich auf Verfahrenshindernisse beziehen. Es erfolgt eine Überprüfung des abgefassten Urteils basierend auf den eingeführten Beweismitteln sowie der Fehlerfreiheit des Verfahrens, wenn Verfahrensrügen erhoben wurden.

Die Dauer eines Revisionsverfahrens kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Komplexität des Falles und dem Arbeitsaufkommen vom zuständigen Gericht. Es kann von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren dauern.

Wenn die Revision eingelegt und erfolgreich ist, wird das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache wird an eine andere Abteilung oder Kammer des Gerichts zurückverwiesen, dessen Urteil aufgehoben wurde. Dort wird dann unter Berücksichtigung der Revisionsentscheidung neu verhandelt. Dies kann zu einem anderen Urteil führen.

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