Medizinstrafrecht Hamburg
Verteidigung bei Straftaten im Gesundheitswesen
Kompetente Beratung und Verteidigung im Bereich des Medizinstrafrechts.
Präventives Vorgehen und effektive Verteidigung.
Verteidigung mit den berufsrechtlichen Auswirkungen im Blick.
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für IT-Recht
- Top bewertet von Mandanten
- über 15 Jahre Erfahrung
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Erste Hilfe in Ihrem Fall
Wir steuern Sie stabil durch alle Lagen bei medizinstrafrechtlichen Vorwürfen
In 3 Schritten zu Ihrem Recht!
Erstkontakt und Erstberatung
Im ersten Schritt nehmen wir uns Zeit, Ihr Anliegen im Detail zu erfassen. Sie berichten uns von dem Ihnen unterbreiteten Vorwurf und wir erfassen mit Ihnen grob den zugrundeliegenden Sachverhalt, um eine erste Einschätzung abzugeben. Wir ermitteln auch, ob bereits weitere berufsrechtliche Verfahren gegen Sie in Gang gekommen sind.
Individuelle Strategie
Basierend auf der Erstberatung entwickeln wir eine individuell auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Dabei haben wir alle relevanten Dimensionen Ihres Anliegens im Blick und antizipieren vor Allem auch, was auf Sie in berufsrechtlicher Hinsicht ggf. in der Folge noch zukommen kann und wie sich dies bestmöglich mit einer geeigneten Gesamtstrategie umgehen lässt.
Verteidigung
Im letzten Schritt setzen wir die geplante Strategie in Ihrer Verteidigung um. Dabei haben wir im Blick, dass idealerweise jedwede Informierung von Kammern oder ggf. Krankenkassen über Ihr Strafverfahren unterbleiben sollte. Wir versuchen daher, Ihr Verfahren noch im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen.
In welchen Situationen sind wir für Sie da?
Wir sind für Sie da, wenn Sie als Angehöriger eines Heilberufs mit Anschuldigungen im Bereich des Medizinstrafrechts konfrontiert werden. Unser Fachgebiet umfasst eine Vielzahl von Szenarien, in denen wir unsere Expertise und Unterstützung anbieten:
Abrechnungsbetrug
- Abrechnung nicht oder anders erbrachter Leistungen
- Rezeptabrechnungsbetrug
Korruption
- Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
- Bestechung im Gesundheitswesen
Untreue
- Untreue innerhalb medizinischer Institutionen
- Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot gegenüber Krankenkassen
Tötungsdelikte
- Tötung auf Verlangen (Sterbehilfe)
- Behandlungsfehler
Körperverletzung
- Behandlungsfehler
- Fehlende oder unzureichende Einwilligung für Behandlungen
Delikte bzgl. Patientendaten
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- Datenschutzverstöße
Beistand in Ihrer Sache
Welche Leistungen bieten wir Ihnen an?
Im Bereich des Medizinstrafrechts bieten wir umfangreiche Dienstleistungen an. Unsere Kanzlei vertritt Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal und berät in allen Angelegenheiten, die sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergeben können. Die Palette unserer Leistungen im Detail umfasst:
Strafverfahren
Wir verteidigen Sie kompetent und engagiert in dem gegen Sie geführten Strafverfahren in allen Instanzen.
Berufsgerichtliches Verfahren
Als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut wird gegen Sie parallel in der Regel auch ein berufsgerichtliches Verfahren von der zuständigen Kammer eingeleitet. Auch in diesem Verfahren sind wir für Sie da.
Approbationsverfahren
Als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut droht Ihnen ggf. auch der Entzug der Approbation. Gegenüber der zuständigen Kammer vertreten wir Sie entschlossen.
Disziplinarverfahren
Sollte eine gesetzliche Krankenkasse gegen Sie Kassenarzt ein Disziplinarverfahren einleiten, stehen wir Ihnen auch in diesem Verfahren bei.
Warum sind wir die Richtigen?
Unsere Kanzlei versteht die Komplexität des Medizinstrafrechts. Unsere Spezialisierung und langjährige Erfahrung ermöglichen es uns, Ihnen in allen Angelegenheiten kompetent zur Seite zu stehen. Wir begegnen den Herausforderungen im Medizinstrafrecht mit Sachkunde und Erfahrung und verteidigen und vertreten Sie vor Behörden und Gerichten wo nötig.
Unsere Stärken im Detail:
- Expertise: Unsere tiefe Kenntnis des Medizinstrafrechts ermöglicht es uns, Ihnen in allen Phasen des relevanten Verfahrens beizustehen. Insbesondere verstehen wir die Wechselwirkungen der ggf. vielfältigen Verfahren, die aus einem strafrechtlichen Vorwurf resultieren.
- Erfahrung: Wir blicken auf eine langjährige Praxis in der Verteidigung und Beratung unserer Mandanten zurück. Dabei wissen wir, dass nicht jeder Fall mit einem Freispruch endet und kennen Wege, um den Schaden zu minimieren, der aus einer Verurteilung resultiert kann.
- Individuelle Konzepte: Jeder Fall wird von uns individuell analysiert und bearbeitet. Unsere Kompetenz gewährleistet eine vertiefte Analyse und effektive Verteidigungsstrategien. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Medizinstrafrecht bringen wir unser Wissen regelmäßig auf den aktuellen Stand. Unsere Zielsetzung ist es, Sie umfassend zu unterstützen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden. Verlassen Sie sich auf uns als Ihre Ansprechpartner im Medizinstrafrecht.
Häufig gestellte Fragen
Bei der Ersteinschätzung analysieren wir Ihren Fall kurz und geben Ihnen eine erste rechtliche Bewertung. Sie erfahren, welche Schritte als nächstes zu erwägen sind und wie Ihre Chancen und Risiken einzuschätzen sind.
Die Kosten für die Vertretung hängen vom Umfang und der Komplexität Ihres Falles ab. Nach der Ersteinschätzung bieten wir Ihnen eine transparente Übersicht über die voraussichtlichen Kosten.
Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage. Wir verstehen die Dringlichkeit Ihrer Situation und bemühen uns um eine schnelle Reaktion.
Nach der Erstberatung, wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall. Wir halten Sie regelmäßig über den Fortschritt informiert und stehen für Fragen und Absprachen stets zur Verfügung, bis zu einer abschließenden Lösung.
Zur Verteidigung gegen Vorwürfe eines Behandlungsfehlers ist es wichtig, frühzeitig einen auf Medizinstrafrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten. Dieser kann die Vorwürfe prüfen, Beweise sichern und eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die sowohl die medizinischen als auch die juristischen Aspekte berücksichtigt. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Gleich ob Ihnen Bestechlichkeit oder Bestechung im Gesundheitswesen vorgeworfen wird, geht es um die Frage, ob eine unlautere Bevorzugung im Wettbewerb vorliegt. Ob die Grenze zur Strafbarkeit überschritten wurde, ist damit von Fall zu Fall auslegungsfähig. Die Verteidigung zielt regelmäßig darauf ab, darzulegen, dass entweder schon keine Bevorzugung vorliegt oder falls doch, dass diese noch lauter war.
Im medizinischen Bereich sind Daten sehr sensibel und vertraulich und damit besonders schützenswert. Datenschutzverletzungen im medizinischen Bereich, wie z.B. die unbefugte Weitergabe von Patientendaten, können ernsthafte strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Die Verteidigung gegen solche Vorwürfe erfordert ein tiefes Verständnis sowohl der einschlägigen Strafvorschriften als auch der spezifischen medizinischen Praxis, um effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln.
Wenn Sie strafrechtlichen Ermittlungen im Gesundheitsbereich ausgesetzt sind, sollten Sie sofort einen erfahrenen Anwalt im Medizinstrafrecht konsultieren. Vermeiden Sie es, ohne rechtliche Beratung Aussagen zu machen, da diese gegen Sie verwendet werden können. Wir als Ihr Anwalt werden Sie beraten, wie Sie sich verhalten sollten und Ihre Rechte effektiv schützen.
Die Dauer eines solchen Verfahrens kann stark variieren, abhängig von der Komplexität des Falles, der Verfügbarkeit von Beweisen und der Arbeitsbelastung der Gerichte. Einige Fälle können innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden, während komplexere Fälle Jahre in Anspruch nehmen können.
Die Konsequenzen eines medizinstrafrechtlichen Verfahrens können von Geldstrafen und niedrigschwelligen berufsrechtlichen Maßnahmen bis hin zu Haftstrafen und der Untersagung der Berufsausübung und dem Verlust der Approbation reichen. Zudem kann der Ruf in der medizinischen Gemeinschaft und das Vertrauen der Patienten beeinträchtigt werden. Eine kompetente Verteidigung und Vertretung ist daher entscheidend, um die negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.