BTM Anwalt Hamburg

Verteidigung bei Drogendelikten

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Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht mit Übersicht.

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Effektive Verteidigungsstrategien mit Blick auf die Vollstreckung.

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Langjährige Erfahrung und umfangreiche Kenntnis um alle Vertriebsstufen.

Don’t get high on your own supply

Wir verteidigen Sie bei allen Vorwürfen rund um das Thema Drogen (Betäubungsmittel).

In 3 Schritten zu Ihrem Recht!

Ersteinschätzung

Wir sind besonders auf Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) spezialisiert. Sie erhalten von uns eine schnelle Ersteinschätzung. Unser Ziel ist es, eine optimale Strategie zu entwickeln, um die Rechte unserer Mandanten bestmöglich zu wahren.

Individuelle Beratung und Strategieentwicklung

Als Nächstes erfolgt eine individuelle Beratung, in der wir gemeinsam mit unseren Mandanten alle Optionen ausloten. Wir nehmen Akteneinsicht und arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um das weitere Vorgehen zu planen. Dies kann die Verteidigung in Gerichtsverhandlungen ebenso beinhalten wie die Erwirkung einer außergerichtlichen Einstellung.

Rechtsdurchsetzung und Begleitung

Wir verteidigen Sie sowohl vor der Staatsanwaltschaft und Polizei als auch vor Gericht. Ganz gleich, ob es um Handeltreiben oder andere BtM-Delikte geht, wir stehen unseren Mandanten als Strafverteidiger im gesamten Verfahren zur Seite.

Rechtsanwälte. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für IT-Recht. Compliance.

In welchen Situationen sind wir für Sie da?

Unerlaubter Umgang mit Betäubungsmitteln

Sollten Sie mit Vorwürfen wie Besitz, Handel oder Einfuhr von Betäubungsmitteln konfrontiert sein, stehen wir Ihnen zur Seite.

Unerlaubter Umgang mit anderen Substanzen

Auch wenn Ihnen nberlaubter Umgang mit bestimmten Arzneimitteln, neuen psychoaktive Stoffen und Substanzen zum Doping vorgeworfen werden sollte, sind wir für Sie da.

Untersuchungshaft

Sollten Sie in Untersuchungshaft geraten, stehen wir Ihnen optimal bei und sorgen dafür, dass Sie schnellstmöglich Kontakt zu Ihren Angehörigen erhalten.

Hausdurchsuchung

Wurde bei Ihnen durchsucht, ermitteln wir, ob dies rechtmäßig geschah und sichergestellte Gegenstände überhaupt verwertet werden dürfen.

Beistand in Ihrer Sache

Welche Leistungen bieten wir Ihnen an?

  • Umfassende Rechtsberatung
  • Verteidigung in Terminen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Verfassen von Schriftsätzen an Staatsanwaltschaft und Gericht
  • Verteidigung im Hauptverfahren vor Gericht
  • Verteidigung in den Rechtsmittelinstanzen

Warum ist unsere Kanzlei in Hamburg die richtige?

  • Langjährige Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht
  • Umfangreiche juristische Kenntnisse auch in den angrenzenden Rechtsgebieten
  • Verteidigung mit Umsicht auch im Hinblick außerstrafrechtliche Folgen und Ihre Reputation

Bei der Ersteinschätzung analysiert unsere Kanzlei in Hamburg Ihre Situation und informiert Sie über mögliche rechtliche Schritte. Dieses Gespräch hilft, Ihre Optionen zu verstehen und die nächsten Schritte zu planen.

Die Kosten für eine Verteidigung bei SITTIG LAW variieren je nach Komplexität des Falls. Wir bieten transparente Preisstrukturen und besprechen alle Gebühren im Voraus, um Überraschungen zu vermeiden.

Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage. Unser Ziel als Rechtsanwalt ist es, Ihnen schnell und effizient zu helfen.

Die Zusammenarbeit beginnt mit Ihrer Anfrage und einer Ersteinschätzung. Nach der Mandatierung entwickeln wir als Ihr BtMG Anwalt eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall, beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen engagiert vor Behörden und Gerichten.

BtM-Delikte beziehen sich auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), die den unerlaubten Besitz, Handel, Transport, Herstellung und Vertrieb von Betäubungsmitteln umfassen. Dazu zählen auch der Anbau von Pflanzen zur Drogengewinnung und die Finanzierung von Drogengeschäften. Das Gesetz zielt darauf ab, den Missbrauch von Betäubungsmitteln zu kontrollieren und zu verhindern. Auch gleichlaufende Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NPSG) unterfallen dem Bereich des Betäubungsmittelrechts.

Wenn Sie beim Besitz von Betäubungsmitteln erwischt werden, hängt das Strafmaß von der Art und Menge der Drogen, dem Zweck des Besitzes (Eigenkonsum oder Handel) und Ihrer Vorstrafen sowie den Umständen der konkreten Begehung ab. Die Konsequenzen können von Geldstrafen bis zu erheblichen Freiheitsstrafen reichen. Eine rechtliche Beratung ist essentiell, um Ihre Rechte und mögliche Verteidigungsstrategien zu verstehen.

Der reine Konsum von Betäubungsmitteln ist per se nicht strafbar, jedoch sind der Besitz und Erwerb zum Eigenkonsum strafrechtlich verfolgbar. Die Strafverfolgungsbehörden konzentrieren sich primär auf den Handel und Vertrieb. Konsequenz von Drogenkonsum kann allerdings insbesondere die Entziehung der Fahrerlaubnis sein (Führerscheinentzug).

Der Handel mit Betäubungsmitteln wird streng bestraft, mit Strafen, die von hohen Geldstrafen bis zu langjährigen Freiheitsstrafen reichen, insbesondere beim Handeltreiben mit nicht geringen Mengen, vor allem wenn dieses bandenmäßig, mit Waffen oder an Minderjährige erfolgt. Die Schwere der Strafe hängt von der Art der Drogen, der Menge und ggf. der Beteiligung an organisierten kriminellen Gruppen ab. Bei Betäubungsmittelabhängigkeit kommen statt bzw. ergänzend zu einer Strafe Therapiemaßnahmen in Betracht.

Der Besitz von Betäubungsmittel wird je nach Bundesland aufgrund landesspezifischer Regelungen zur geringen Menge nicht geahndet, wenn sie nur in geringem Umfang besessen werden.

Ein auf den Bereich BtMG spezialisierter Anwalt kann Sie bei allen Aspekten eines BtM-Delikts beraten und vertreten, von der Ersteinschätzung über die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie bis hin zur Verteidigung vor Gericht. Ein Anwalt kann auch dabei helfen, die Strafe zu minimieren oder auf eine Therapie hinzuwirken.

„Therapie statt Strafe“ (§ 35 BtMG, sog. “35er”) ist eine Regelung im deutschen BtMG, die es Personen, die strafrechtlich wegen Drogenabhängigkeit belangt werden, ermöglicht, eine Therapie zu absolvieren anstatt eine Strafe zu verbüßen. Diese Option setzt die Bereitschaft zur Behandlung voraus und soll zur Rehabilitation beitragen. Daneben gibt es auch die Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, die jedoch nur bei drastischeren Auswirkungen der Betäubungsmittelabhängigkeit in Betracht kommt (§ 64 StGB, sog. “64er”).

Bei einer Hausdurchsuchung sollten Sie ruhig bleiben, die Durchsuchung nicht behindern und sofort einen Anwalt kontaktieren. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu machen. Dokumentieren Sie die Namen der eingesetzten Beamten und alle durchgeführten Maßnahmen. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte informieren und sicherstellen, dass diese gewahrt bleiben.

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