Anwalt für Datenschutz
Professionelle Beratung für rechtssichere Compliance
Praxiserprobte Lösungen, die Ihr Geschäft nicht ausbremsen
Kombinierte Expertise in IT-Recht und Strafrecht für maximale Sicherheit
Schnelle Unterstützung bei akuten Datenschutzfragen
Praxiserprobte Lösungen, die Ihr Geschäft nicht ausbremsen
Kombinierte Expertise in IT-Recht und Strafrecht für maximale Sicherheit
Schnelle Unterstützung bei akuten Datenschutzfragen
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für IT-Recht
- Top bewertet von Mandanten
- über 15 Jahre Erfahrung
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- Fachanwalt für IT-Recht
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- über 15 Jahre Erfahrung
Navigieren Sie sicher durch die Komplexität des Datenschutzrechts
Verstehen Sie die Herausforderungen des modernen Datenschutzes?
Fühlen Sie sich von der stetig wachsenden Komplexität der DSGVO überfordert? Sorgen Sie sich darum, wichtige Aspekte zu übersehen oder Ihre Geschäftsprozesse durch übermäßige Datenschutzanforderungen einzuschränken?
Wir verstehen diese Bedenken. Als spezialisierte Kanzlei für Datenschutzrecht begleiten wir täglich Unternehmen dabei, rechtssichere und gleichzeitig praktikable Lösungen zu implementieren. Unsere Expertise vereint tiefgreifendes IT-Verständnis mit fundiertem Rechtswissen – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir Ihre Datenschutz-Compliance sicherstellen.
Ihr Weg zu mehr Datenschutzsicherheit
Unverbindliches Erstgespräch
Wir analysieren Ihre aktuelle Situation und identifizieren den konkreten Handlungsbedarf.
Maßgeschneiderter Lösungsvorschlag
Sie erhalten einen klar strukturierten Handlungsplan mit Zeitrahmen und Kostenübersicht.
Professionelle Umsetzung
Wir setzen die vereinbarten Maßnahmen um und stehen Ihnen dauerhaft als kompetenter Partner zur Seite.
Unsere Datenschutz-Expertise für Ihr Unternehmen
Externe Datenschutzbeauftragte
Implementierung von Datenschutz-Management-Systemen
DSGVO-Compliance-Checks und Optimierung
Datenschutzrechtliche Soforthilfe bei Vorfällen
Internationale Datentransfers
Schulungen und Mitarbeiter-Workshops
Erstellung und Prüfung von Datenschutzerklärungen
Vertragsgestaltung im Datenschutzrecht
Vertretung bei behördlichen Verfahren
Präventive Datenschutzberatung
Beistand in Ihrer Sache
Maßgeschneiderte Datenschutzlösungen im Detail
Externe Datenschutzbeauftragte
Unsere erfahrenen Datenschutzbeauftragten übernehmen alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben für Ihr Unternehmen. Wir analysieren Ihre Geschäftsprozesse, implementieren notwendige Maßnahmen und stehen in kontinuierlichem Dialog mit Ihren Fachabteilungen. Durch unsere kombinierte IT- und Rechtsexpertise gewährleisten wir dabei nicht nur die rechtliche Compliance, sondern auch die praktische Umsetzbarkeit aller Maßnahmen. Sie profitieren von einem festen Ansprechpartner, der Ihre Branche und Unternehmensabläufe versteht.
Implementierung von Datenschutz-Management-Systemen
Wir entwickeln für Sie ein maßgeschneidertes Datenschutz-Management-System, das sich nahtlos in Ihre bestehenden Prozesse integriert. Dabei analysieren wir zunächst Ihre aktuellen Abläufe und identifizieren Optimierungspotenziale. Anschließend erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen praktikable Lösungen, die sowohl den rechtlichen Anforderungen entsprechen als auch Ihre Geschäftsprozesse unterstützen. Die Implementation erfolgt schrittweise und wird durch Schulungen und klare Dokumentation begleitet.
DSGVO-Compliance-Checks und Optimierung
Mit unserem systematischen Compliance-Check erhalten Sie einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand Ihrer Datenschutz-Compliance. Wir prüfen alle relevanten Dokumente, Prozesse und technischen Maßnahmen auf DSGVO-Konformität. Basierend auf den Ergebnissen entwickeln wir einen konkreten Maßnahmenplan zur Optimierung. Dabei berücksichtigen wir stets die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und fokussieren uns auf pragmatische Lösungen.
Datenschutzrechtliche Soforthilfe bei Vorfällen
Im Fall einer Datenpanne oder bei behördlichen Anfragen reagieren wir umgehend, um Schaden von Ihrem Unternehmen abzuwenden. Unser Expertenteam übernimmt die rechtlich erforderliche Meldung an Behörden, koordiniert die Kommunikation mit Betroffenen und entwickelt Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung. Durch unsere Erfahrung im Umgang mit kritischen Datenschutzvorfällen können wir schnell und effektiv handeln.
Internationale Datentransfers
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung internationaler Datentransfers unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Regulierung. Von der Auswahl geeigneter Transfermechanismen bis zur Implementierung erforderlicher Zusatzmaßnahmen begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Dabei berücksichtigen wir sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch Ihre operativen Bedürfnisse.
Warum Sittig Law?
Sittig Law steht für die gelungene Kombination aus fundierter Rechtsexpertise und tiefgreifendem IT-Verständnis. Unsere Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, komplexe datenschutzrechtliche Anforderungen in praktikable Unternehmenslösungen zu übersetzen. Durch die einzigartige Verbindung von IT-rechtlicher und strafrechtlicher Expertise bieten wir einen ganzheitlichen Schutz für Ihr Unternehmen.
Wir denken stets präventiv und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die sich an Ihren spezifischen Geschäftsprozessen orientieren. Unser erfahrenes Team hat bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich bei der Implementierung von Datenschutzmanagementsystemen unterstützt und in kritischen Situationen wie Datenpannen oder Bußgeldverfahren begleitet.
Mit uns haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der sowohl bei akuten Fragestellungen schnell reagiert als auch langfristig strategisch denkt. Durch regelmäßige Updates und einen festen Ansprechpartner gewährleisten wir eine kontinuierliche, vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Häufig gestellte Fragen
Ein Datenschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind oder wenn besonders sensible Daten verarbeitet werden. Auch bei Kerntätigkeiten, die eine umfangreiche Datenverarbeitung erfordern, ist ein Datenschutzbeauftragter notwendig.
Die DSGVO sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes vor – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die konkrete Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere des Verstoßes, der Anzahl der Betroffenen und dem Verhalten des Unternehmens nach Bekanntwerden des Verstoßes.
Eine datenschutzkonforme Website benötigt mindestens:
- Eine vollständige Datenschutzerklärung
- Ein rechtssicheres Cookie-Banner
- Sichere Kontaktformulare mit Datenschutzhinweisen
- Verschlüsselte Datenübertragung (SSL/TLS)
- Rechtskonforme Einbindung von Analyse-Tools und Social Media-Plugins
Seit dem Schrems II-Urteil müssen Unternehmen bei Datentransfers in Drittländer besondere Sorgfalt walten lassen. Erforderlich sind eine dokumentierte Prüfung des Datenschutzniveaus im Zielland, der Abschluss von Standardvertragsklauseln sowie die Implementierung zusätzlicher technischer Schutzmaßnahmen.
Datenpannen erfordern sofortiges Handeln: Nach der unmittelbaren Eindämmung muss binnen 72 Stunden die Aufsichtsbehörde informiert werden. Bei hohem Risiko sind auch die Betroffenen zu benachrichtigen. Eine gründliche Dokumentation und präventive Maßnahmen vervollständigen das Krisenmanagement.
Für rechtssicheres Newsletter-Marketing sind folgende Punkte zu beachten:
- Eindeutige Einwilligung der Empfänger (Double-Opt-In)
- Transparente Information über Datenverarbeitung
- Funktionierender Abmeldelink in jedem Newsletter
- Dokumentation der Einwilligungen
- Regelmäßige Bereinigung des Verteilers
Der Einsatz von Tracking-Tools erfordert:
- Einwilligung der Nutzer vor dem Tracking
- Transparente Information über Art und Umfang
- Datenschutzkonformen Einsatz der Tools
- Regelmäßige Überprüfung der Einstellungen
- Dokumentation der implementierten Maßnahmen
Die DSGVO gewährleistet betroffenen Personen umfassende Kontrollrechte über ihre Daten. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung sowie die Möglichkeit zur Datenübertragung. Auch können sie die Verarbeitung ihrer Daten einschränken oder ihr widersprechen. Unternehmen müssen diese Rechte innerhalb definierter Fristen umsetzen.
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO zwingend folgende Angaben enthalten: Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Verarbeitungszwecke, Kategorien betroffener Personen und Daten sowie deren Empfänger. Zudem sind Drittlandübermittlungen zu dokumentieren.
Die Nutzung von Cloud-Diensten erfordert ein durchdachtes Datenschutzkonzept. Unternehmen müssen die Rechtsgrundlagen klären, Auftragsverarbeitungsverträge abschließen und angemessene technische Schutzmaßnahmen implementieren. Besonders wichtig sind dabei die Prüfung des Speicherstandorts und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen zur Gewährleistung der Datenschutz-Compliance.