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Zu Unrecht einer Straftat beschuldigt? So verteidigen Sie sich richtig

Zu Unrecht einer Straftat beschuldigt? Eine falsche Beschuldigung stellt das Leben von einem Moment auf den anderen auf den Kopf und kann jeden treffen - unabhängig von der persönlichen Lebensführung. Ob durch eine Anzeige, polizeiliche Vorladung oder staatsanwaltschaftliche Ermittlung - die erste Reaktion ist oft von Schock und Überforderung geprägt. Neben der enormen emotionalen Belastung drohen auch unmittelbare Konsequenzen im beruflichen und privaten Umfeld. Die Situation erfordert deshalb schnelles, aber wohlüberlegtes Handeln. Unsere erfahrenen Strafverteidiger stehen Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite.
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Die erste Reaktion auf eine falsche Beschuldigung

Zu Unrecht einer Straftat beschuldigt? Eine falsche Beschuldigung stellt das Leben von einem Moment auf den anderen auf den Kopf und kann jeden treffen – unabhängig von der persönlichen Lebensführung. Ob durch eine Anzeige, polizeiliche Vorladung oder staatsanwaltschaftliche Ermittlung – die erste Reaktion ist oft von Schock und Überforderung geprägt. Neben der enormen emotionalen Belastung drohen auch unmittelbare Konsequenzen im beruflichen und privaten Umfeld. Die Situation erfordert deshalb schnelles, aber wohlüberlegtes Handeln. Unsere erfahrenen Strafverteidiger stehen Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite.

Sofortmaßnahmen zur Beweissicherung

Die ersten Stunden nach einer falschen Beschuldigung sind entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Eine übereilte oder unüberlegte Aussage kann später schwer zu korrigieren sein. Stattdessen sollten Sie sich auf die systematische Sammlung von Entlastungsbeweisen konzentrieren und ein detailliertes Gedächtnisprotokoll anfertigen. Die Dokumentation eines möglichen Alibis und die Notierung potenzieller Entlastungszeugen sind dabei von besonderer Bedeutung. Nutzen Sie die Zeit auch, um alle relevanten Unterlagen zu sichern und zu ordnen.

Professionelle Unterstützung durch SITTIG LAW

Mit jahrelanger Erfahrung in der Strafverteidigung steht SITTIG LAW an Ihrer Seite, wenn Sie zu Unrecht beschuldigt werden. Unser Team aus hochqualifizierten Strafverteidigern entwickelt für jeden Fall eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Als eine der führenden Kanzleien für Strafverteidigung setzen wir uns mit allen rechtlichen Mitteln für Ihre Interessen ein. Wir verstehen die belastende Situation und arbeiten mit höchster Professionalität an Ihrer Entlastung. 

Unsere Verteidigungsstrategie

SITTIG LAW verfolgt von Beginn an eine systematische und zielgerichtete Verteidigungsstrategie. Die sofortige Akteneinsicht verschafft uns einen umfassenden Überblick über die Vorwürfe und vorhandenen Beweise. Parallel dazu sammeln wir systematisch alle verfügbaren Entlastungsbeweise und holen bei Bedarf Sachverständigengutachten ein. Die enge und professionelle Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden ermöglicht es uns dabei, frühzeitig auf das Verfahren einzuwirken. Unsere langjährige Expertise fließt in jede Phase der Verteidigung ein.

Ablauf der Zusammenarbeit mit SITTIG LAW

  1. Professionelles Erstgespräch
  2. Mandatsübernahme
  3. Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie
  4. Kontinuierliche Betreuung bis zum erfolgreichen Verfahrensabschluss
Häufig gestellte Fragen

Verzichten Sie auf Aussagen ohne vorherige anwaltliche Beratung.

Die Akteneinsicht erfolgt durch Ihren Anwalt direkt nach Mandatsübernahme.

Sie gelten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig und müssen Ihre Unschuld nicht beweisen.

Im Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln erste Handlungsoptionen.

Die Dauer variiert, aber wir streben eine möglichst schnelle Einstellung an.

Die Staatsanwaltschaft prüft den Anfangsverdacht und leitet ggf. Ermittlungen ein.

Bei erwiesener Falschbeschuldigung können Schadensersatzansprüche bestehen.

Die Kosten richten sich nach Umfang und Komplexität des Falls.

Eine zeitnahe Reaktion ist wichtig, aber treffen Sie keine übereilten Entscheidungen ohne anwaltlichen Rat.

Nach der Einstellung ist das Verfahren beendet und Sie gelten als unschuldig.

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