Anwalt Verfassungsbeschwerde Hamburg

Vertretung bei Grundrechtsverletzungen

certificate

Durchsetzung Ihrer Grundrechte durch Verfassungsbeschwerden.

briefcase

Einhaltung der komplexen Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde.

law book

Vertiefte Kenntnis über die relevanten Entscheidungen des BVerfG zum Strafrecht.

It ain't over until it's over.

Wir gehen auch die letzten Meter mit Ihnen am Ende des Rechtsstreits, wenn nötig bis nach Karlsruhe.

In 3 Schritten zu Ihrem Recht!

Erstberatung und Prüfung Ihres Falles

Zu Beginn steht die Erstberatung, in der wir Ihren Fall sorgfältig prüfen. Wir analysieren das anzugreifende Urteil oder die anzugreifende Entscheidung einer Behörde und bewerten die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde. Hierfür benötigen wir alle relevanten Unterlagen von Ihnen. Unsere Prüfung schließt die Rechtswegerschöpfung und Grundrechtsrüge ein. Eine Verfassungsbeschwerde ist erst nach Durchlaufen aller vorherigen Instanzen möglich. Die Verletzung von Grundrechten muss gerügt sein.

Strategieentwicklung und Einreichung der Verfassungsbeschwerde

Auf der Basis der Erstberatung entwickeln wir als Ihr Anwalt eine Strategie und bereiten die schriftliche Begründung Ihrer Verfassungsbeschwerde vor. Jede Verfassungsbeschwerde muss fristgerecht binnen einer Frist von einem Monat nach der letzten anzugreifenden Entscheidung eingereicht werden. Daher überwachen wir die Fristen genau. Wir stellen sicher, dass alle formellen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt sind, damit Ihre Verfassungsbeschwerde zulässig ist.

Begleitung durch das Verfahren

Nach der Einreichung der Verfassungsbeschwerde begleiten wir Sie weiter durch das Verfahren. Wir sind Ansprechpartner für die zuständige Kammer bzw. den zuständigen Senat beim Bundesverfassungsgericht und fertigen, wenn nötig, auch weitere Schriftsätze im Verfahren. Auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht stehen wir Ihnen bei. Entscheidet das Bundesverfassungsgericht nicht in Ihrem Sinne, unterstützen wir Sie auch bei der weiteren Vertretung vor der zuständigen europäischen Gerichtsbarkeit.

Rechtsanwälte. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für IT-Recht. Compliance.

In welchen Situationen sind wir für Sie da?

Eindeutige Grundrechtsverletzung

Wir vertreten Sie, wenn offensichtlich ist, dass beispielsweise ein Richterspruch oder eine Verwaltungsentscheidung Ihre Grundrechte missachtet.

Erschöpfung der Rechtsmittel

Haben Sie schon alle anderen zulässigen Rechtsmittel (wie Berufung oder Revision) ohne Erfolg genutzt? An diesem Punkt übernehmen wir für Sie die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde.

Grundrechtsrüge im Verfahren

Voraussetzung für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde ist, dass die Verletzung der einschlägigen Grundrechte im Ursprungsverfahren gerügt wurde. Ist dies geschehen, können wir Sie erfolgreich vertreten.

Beistand in Ihrer Sache

Welche Leistungen bieten wir Ihnen an?

Ersteinschätzung

Wir bewerten Ihren Fall und geben Ihnen eine erste Prognose über die Erfolgschancen Ihrer Verfassungsbeschwerde.

 

Persönliche Beratung

Wir nehmen uns Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch, um Ihren Fall detailliert zu verstehen und zu analysieren.

 

Juristische Vertretung

Wir vertreten Ihre Interessen vor dem Bundesverfassungsgericht kompetent und engagiert.

Schriftsätze

Das Verfassen sämtlicher benötigter Schriftsätze übernehmen wir mit größter Sorgfalt und Präzision.

Fachwissen

Profitieren Sie von unserem tiefgreifenden verfassungsrechtlichen und strafrechtlichen Fachwissen.

Transparente Kommunikation

Sie werden regelmäßig und umfassend über den Status und die Entwicklung Ihrer Verfassungsbeschwerde informiert.

Rechtliche Aufklärung

Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und zeigen Möglichkeiten sowie Grenzen einer Verfassungsbeschwerde auf.

Warum sind wir die Richtigen?

Als erfahrene Experten auf dem Gebiet des Verfassungsrechts verstehen wir bei SITTIG LAW die Komplexität und Feinheiten des deutschen Grundgesetzes. Wir sind stolz auf unsere Erfolgsbilanz.

Wir nehmen uns die Zeit, jeden Fall sorgfältig zu prüfen und zu bewerten, um sicherzustellen, dass jede Verfassungsbeschwerde, die wir vor dem Bundesverfassungsgericht erheben, fundiert und gut begründet werden kann. Unsere Kosten sind dabei jederzeit transparent. Wir verfügen auch über ausreichende Ressourcen, um unsere Mandanten während des gesamten Verfahrens zu unterstützen.

Wir scheuen keine Herausforderung und setzen uns mit vollem Einsatz für Ihr Recht ein. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, die Ihnen den bestmöglichen Ausgang Ihres Verfassungsbeschwerdeverfahrens ermöglicht. Wenn Sie einen Anwalt brauchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Bei der Ersteinschätzung prüft unsere Kanzlei die Erfolgschancen der von Ihnen gewünschten Verfassungsbeschwerde. Sie erhalten eine professionelle Einschätzung über die Erfolgsaussichten Ihrer Verfassungsbeschwerde.

Die Kosten für die Vertretung bei SITTIG LAW variieren je nach Umfang und Komplexität des Falles. Wir bieten eine transparente Preisstruktur und besprechen alle Gebühren vorab mit Ihnen, um Überraschungen zu vermeiden.

Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage. Wir legen großen Wert auf schnelle und effiziente Kommunikation mit unseren Mandanten.

Der Ablauf der Zusammenarbeit beginnt mit Ihrer Anfrage und einer anschließenden Ersteinschätzung. Nach Zustimmung entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall, begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und stehen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

Eine Verfassungsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, das es Bürgern ermöglicht, sich beim Bundesverfassungsgericht gegen die Verletzung ihrer Grundrechte durch öffentliche Gewalt zu wehren. Verfassungsbeschwerden können nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG von jedermann mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte verletzt worden zu sein. Die Grundrechtsverletzung kann zum Beispiel durch einen Verwaltungsakt oder ein Gerichtsurteil entstanden sein. Ziel ist die Aufhebung der angegriffenen Entscheidung.

Jeder, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Dies schließt natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts, die ihren Sitz in Deutschland haben, und teilweise auch ausländische Staatsangehörige juristische Personen ein, sofern sie von einer Grundrechtsverletzung betroffen sind.

Eine Verfassungsbeschwerde kann eingereicht werden, nachdem alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Eine Verfassungsbeschwerde muss den vollständigen Verfahrensgang darlegen anhand sämtlicher für das Verfahren relevanter Unterlagen aus den Instanzen.

Die Dauer des Verfahrens einer Verfassungsbeschwerde kann stark variieren und hängt vor allem vom Gegenstand Verfassungsbeschwerde ab sowie davon, ob das Bundesverfassungsgericht selbst noch Ermittlungen vornimmt. Üblicherweise benötigt das Bundesverfassungsgericht mehrere Jahre für die Bearbeitung einer Verfassungsbeschwerde. In einstweiligen Anordnungsverfahren ergeht allerdings sehr kurzfristig eine Entscheidung.

Im Fall einer zulässigen und begründeten Verfassungsbeschwerde wird die angegriffene Entscheidung aufgehoben und der Fall zur erneuten Entscheidung an das Ausgangsgericht zurückverwiesen. In einigen Fällen kann das BVerfG auch unmittelbar eine Entscheidung treffen. Andernfalls wird die Verfassungsbeschwerde verworfen oder zurückgewiesen.

Die Kosten für eine Verfassungsbeschwerde setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen. Während das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich keine Gebühren für die Einreichung erhebt, können die Anwaltskosten je nach Aufwand und Komplexität des Falles erheblich sein. Bei einem erfolgreichen Ausgang können diese Kosten teilweise erstattet werden.

SITTIG LAW
Rechtsanwalt.
Fachanwalt für Strafrecht.
Fachanwalt für IT-Recht.

info@sittig.law​
Standort Hamburg
Hauptsitz
Martinistr. 11
20251 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 808 125 550
Fax: +49 (0) 40 808 125 559​

Kontaktformular

Standort Hamburg
Hauptsitz
An der Alster 62
20099 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 808 125 550
Fax: +49 (0) 40 808 125 559​
Standort Frankfurt
Zweigstelle
Oeder Weg 11
60318 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 710 471 070
Fax: +49 (0) 69 710 471 079
Standort Kassel
Zweigstelle
Landgraf-Karl-Straße 8
34131 Kassel
Tel.: +49 (0) 561 510 053 80
Fax: +49 (0) 561 510 053 99