Das Wichtigste im Überblick
- Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen? Wir stehen Ihnen mit Expertise und Einfühlungsvermögen zur Seite!
- Unsere erfahrenen Fachanwälte für Strafrecht entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, um die Anschuldigungen zu entkräften.
- Mit uns an Ihrer Seite wahren Sie nicht nur Ihre Unschuldsvermutung, sondern erreichen auch eine vollständige Entlastung.
Anzeige bedeutet nicht gleich Schuld
Viele Mandanten, die eine Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen erhalten haben, sind zutiefst schockiert und verunsichert. Sie fragen sich, wie es überhaupt zu diesen Vorwürfen kommen konnte und was sie nun erwartet. Die Angst, öffentlich an den Pranger gestellt zu werden und berufliche Konsequenzen zu erleiden, ist groß.
Doch eines ist wichtig zu wissen: Eine Anzeige ist noch lange kein Beweis für ein schuldhaftes Verhalten. Im Strafverfahren gilt die Unschuldsvermutung. Das bedeutet, dass zunächst von der Unschuld des Beschuldigten auszugehen ist. Die Beweislast liegt allein bei den Strafverfolgungsbehörden.
Genau hier setzen wir als erfahrene Strafverteidiger an. Unsere Aufgabe ist es, die Unschuld unserer Mandanten überzeugend darzulegen und etwaige Belastungsmomente zu entkräften. Dafür entwickeln wir gemeinsam eine stimmige Verteidigungsstrategie.
Den Vorwurf der sexuellen Belästigung widerlegen
Doch wie lässt sich der Vorwurf der sexuellen Belästigung widerlegen, wenn keine direkten Zeugen vorhanden sind? Dies ist zugegebenermaßen eine Herausforderung, der wir uns jedoch in zahlreichen Fällen bereits erfolgreich gestellt haben.
Zentral ist zunächst eine genaue Analyse des Sachverhalts. Oft finden sich bei genauem Hinsehen Indizien, die für die Unschuld unserer Mandanten sprechen. Das können etwa Widersprüche in den Angaben des Anzeigeerstatters sein, Hinweise auf mögliche Falschbelastungsmotive oder Beweise für ein einwandfreies Verhalten des Beschuldigten.
Auch wenn es keine direkten Tatzeugen gibt, lassen sich häufig andere Personen finden, die die Unschuld unserer Mandanten indirekt stützen können. Sei es, dass Kollegen ein stets professionelles Verhalten beobachtet haben oder dass das angebliche Opfer gegenüber Dritten nie etwas von den behaupteten Übergriffen erwähnt hat. Sogenannte Leumundszeugen sind regelmäßig sehr hilfreich.
Diese Puzzleteile fügen wir zu einem stimmigen Gesamtbild zusammen, das die Unschuld unserer Mandanten belegt. Dabei bringen wir unsere jahrelange Erfahrung im Umgang mit Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ein.
Gezieltes Vorgehen gegenüber Ermittlungsbehörden
Im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden ist ein besonnenes und zugleich gezieltes Vorgehen gefragt. Als versierter Strafverteidiger übernehme ich für unsere Mandanten die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
Wir wehren vorschnelle Maßnahmen wie Durchsuchungen konsequent ab und achten darauf, dass die Persönlichkeitsrechte unserer Mandanten gewahrt bleiben. Für Vernehmungen vor Gericht bereiten wir unsere Mandanten sorgfältig vor. So stellen wir sicher, dass sie ihre Sicht der Dinge überzeugend darlegen können, ohne sich in Widersprüche zu verstricken.
Einen zusätzlichen Fokus legen wir zudem auf etwaige Möglichkeiten, gegen den Anzeigeerstatter vorzugehen, sollte das in Ihrem Interesse sein. Nicht selten stellt sich im Verlauf des Verfahrens heraus, dass die Beschuldigung wider besseres Wissen erfolgt ist. Dann können wir eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung einreichen.
Berufliche und private Folgen abwenden
Von einer Anzeige wegen sexueller Belästigung geht eine enorme Bedrohung für die berufliche Existenz und das Privatleben aus. Arbeitgeber reagieren häufig mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Im privaten Umfeld führen die Vorwürfe nicht selten zu Stigmatisierung und Isolation.
Um diese schwerwiegenden Konsequenzen abzuwenden, ist ein ganzheitlicher Blick gefragt. Neben dem Strafverfahren im engeren Sinne behalten wir auch mögliche arbeits- und zivilrechtliche Implikationen der Anzeige im Blick.
So prüfen wir beispielsweise, ob eine verhängte Kündigung rechtmäßig ist oder angefochten werden kann. Auch mit Blick auf etwaige Entschädigungsforderungen des angeblichen Opfers entwickeln wir frühzeitig eine umfassende Abwehrstrategie.
Nicht zuletzt stehen wir unseren Mandanten auch bei der medialen Rehabilitierung zur Seite. Durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit wirken wir rufschädigenden Berichten entgegen und stellen den guten Leumund unserer Mandanten wieder her.
Ihre Unschuld ist unser höchstes Gut
In einer so existenziellen Bedrohungslage wie einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ist nichts wichtiger als ein Anwalt, der bedingungslos hinter seinem Mandanten steht. Genau das zeichnet uns als engagierte Strafverteidiger bei SITTIG LAW aus.
Wir identifizieren uns vollumfänglich mit der Situation unserer Mandanten und setzen alles daran, die gegen sie erhobenen Anschuldigungen zu widerlegen. Dabei interpretieren wir jedes noch so kleine Detail stets zu ihren Gunsten.
Unsere Mandanten schätzen insbesondere unsere penible Arbeitsweise und unser kreatives Vorgehen bei der Entwicklung von Entlastungsstrategien. Wir geben uns nicht mit halbgaren Lösungen zufrieden, sondern legen uns für unsere Mandanten bis zum Äußersten ins Zeug.
Rehabilitation ist möglich
Für viele Mandanten, die eine Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen erhalten haben, erscheint die Lage zunächst ausweglos. Doch die Erfahrung zeigt: Mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung sind die Chancen auf eine Rehabilitierung sehr gut.
In zahlreichen Fällen konnten wir bereits erwirken, dass Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandanten eingestellt wurden. Durch akribische Detailarbeit ist es uns immer wieder gelungen, die Unschuld der Beschuldigten zweifelsfrei zu belegen.
Dabei ist uns bewusst, dass ein solches Verfahren eine enorme psychische Belastung für die Betroffenen darstellt. Wir sehen es daher als unsere Aufgabe an, unseren Mandanten auch emotional zur Seite zu stehen und ihnen in jeder Phase des Verfahrens das Gefühl zu geben, mit ihren Sorgen und Ängsten ernst genommen zu werden.
Nicht zuletzt ist auch Behutsamkeit im Umgang mit dem sozialen Umfeld unserer Mandanten gefragt. Wir unterstützen bei der Kommunikation gegenüber Familie, Freunden und Kollegen und helfen, beschädigte Beziehungen zu kitten.
Starten Sie den ersten Schritt
Sie sehen sich mit einer Anzeige wegen sexueller Belästigung ohne Zeugen konfrontiert und wissen nicht, wie es weitergehen soll? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. In einer unverbindlichen Erstberatung schildern Sie uns Ihren Fall und wir entwickeln gemeinsam eine erste Verteidigungsstrategie.
Anschließend übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden und bereiten Sie sorgfältig auf alle weiteren Schritte vor. Dabei haben wir stets auch mögliche zivil- und arbeitsrechtliche Folgen im Blick. Unsere oberste Priorität ist es, dass am Ende Ihre vollständige Rehabilitierung steht.
Scheuen Sie sich nicht, auf uns zuzukommen – auch wenn Ihnen die Lage im Moment aussichtslos erscheint. Mit unserer Expertise und Erfahrung stehen die Chancen gut, dass Sie schon bald entlastet sind. Der erste Schritt liegt bei Ihnen – wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail!
Häufig gestellte Fragen
Sie werden beschuldigt, jemanden sexuell belästigt zu haben, obwohl es keine Zeugen gibt? Diese Situation ist nicht nur emotional extrem belastend, sondern wirft auch zahlreiche rechtliche Fragen auf. Hier finden Sie Antworten auf die 10 häufigsten Fragen unserer Mandanten zu diesem Thema:
Gemäß § 184i StGB macht sich strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt. Erfasst werden auch sexuell bestimmte Handlungen vor der belästigten Person oder Handlungen, die die Person dazu bringen, sich selbst sexuell zu berühren.
Nein. Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Sie sind nicht verpflichtet, sich zu den Anschuldigungen zu äußern und müssen auch nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken. Es ist sogar ratsam, zunächst zu schweigen und sich anwaltlichen Rat einzuholen, bevor man Angaben zur Sache macht.
Auch ohne direkte Tatzeugen gibt es Möglichkeiten, entlastende Argumente beizubringen. Das können z.B. Widersprüche in den Angaben des angeblichen Opfers, Indizien für ein Falschbezichtigungsmotiv oder andere Beweise sein. Auch wenn niemand die Tat selbst beobachtet hat, lassen sich oft Personen finden, die die Unschuld stützen können.
Wenn keine weiteren Beweise vorliegen und sich Beschuldigter und Anzeigeerstatter widersprechen, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Gerade bei Sexualdelikten besteht aber häufig ein hohes Interesse an der Strafverfolgung, so dass die Staatsanwaltschaft genau prüfen wird, ob sich nicht doch noch Ansatzpunkte für weitere Ermittlungen finden lassen.
Durchsuchungsmaßnahmen sind zwar eher selten, können aber auch bei Sexualdelikten angeordnet werden, z.B. um Handy oder Computer des Beschuldigten zu beschlagnahmen. Dabei müssen die Ermittler jedoch die hohen Anforderungen an einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss beachten. Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich unverhältnismäßige Durchsuchungen häufig abwehren.
Wenn sich die Vorwürfe nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachweisen lassen, wird das Verfahren eingestellt. Auf keinen Fall darf ein Gericht den Beschuldigten „zur Sicherheit“ bestrafen, solange vernünftige Zweifel an seiner Täterschaft bestehen.
Wenn sich im Laufe des Verfahrens Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Beschuldigung wider besseres Wissen erfolgt ist, sollte in jedem Fall eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung geprüft werden. Parallel empfiehlt es sich, etwaige zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Anzeigeerstatter geltend zu machen.
Arbeitgeber dürfen einen Mitarbeiter nicht allein auf Basis einer Anzeige wegen sexueller Belästigung kündigen. Zwar kann in gravierenden Fällen oder bei Wiederholungsgefahr eine Kündigung gerechtfertigt sein, diese setzt jedoch in der Regel eine genaue Aufklärung des Sachverhalts und eine Anhörung des betroffenen Mitarbeiters voraus. Gegen vorschnelle und unverhältnismäßige Kündigungen kann man sich arbeitsrechtlich zur Wehr setzen.
Bei einem Freispruch werden die notwendigen Auslagen von der Staatskasse übernommen. Dazu zählen auch die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgestez. Zudem werden die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Dies prüfen wir in jedem Einzelfall genau.
Eine Anzeige wegen sexueller Belästigung taucht nicht im Führungszeugnis auf. Dieses enthält nur rechtskräftige Verurteilungen. Endet das Verfahren durch Einstellung oder Freispruch, bleibt das Führungszeugnis davon unberührt. Arbeitgeber dürfen auch nicht nach anhängigen Ermittlungsverfahren fragen.