Markus Sittig

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für IT-Recht

Kontakt
Mobil +49 151 50636013

VITA

Herr Sittig ist seit 2008 Rechtsanwalt, seit 2012 zugelassener Fachanwalt für IT-Recht und seit 2013 zugelassener Fachanwalt für Strafrecht. In 2016 hat er den Fachanwaltslehrgang im Urheber- und Medienrecht erfolgreich absolviert. Seit 2014 ist er in der Fortbildung von Fachanwälten im IT- und Strafecht tätig. Seit 2020 bildet er auch Fachanwälte im Strafrecht aus.

Im Strafrecht ist Herr Rechtsanwalt Sittig hauptsächlich spezialisiert auf strafrechtliche Revisionen und Verfassungsbeschwerden.

Er verteidigt im Übrigen regelmäßig Mandanten aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, insbesondere in Betäubungsmittelverfahren von erheblichem Umfang. Daneben ist er auch immer wieder in umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren tätig. Aufgrund seiner IT-Kenntnisse ist Herr Sittig im Übrigen in der Vergangenheit regelmäßig in Verfahren mit it-forensischen Bezügen tätig gewesen, sowohl in Verfahren wegen Taten im Bereich der Internet-Kriminalität als auch in Verfahren wegen kinder- und jugendpornografischer Schriften. Herr Sittig ist schließlich seit vielen Jahren immer wieder in Sexualstrafverfahren tätig.

Im IT-Recht ist er Herr Rechtsanwalt Sittig immer noch sowohl für Anbieter von Software tätig als auch für Anwender, d. h. Unternehmen, die Software in ihrem Unternehmen einführen bzw. anwenden.

Herr Sittig gestaltet und verhandelt Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen über Software und andere IT-Leistungen. In diesem Zusammenhang ist er regelmäßig auch in der Erarbeitung von Compliance-Konzepten für Unternehmen tätig. In aller Regel lässt sich die Gestaltung von Verträgen nicht von Belangen der Unternehmensberatung trennen. Herr Sittig berät daher Unternehmen im IT-Recht auch aus der juristischen Perspektive in der Fortentwicklung Ihres Geschäftsmodells.

Generell ist der Schwerpunkt von Herrn Sittig die Tätigkeit in komplexen und sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht anspruchsvollen Mandaten.

Publikationen

Zur Strafbarkeit beim Einsatz
von Trojanern
Aufsatz
Markus Sittig, Nicole Brünjes
StRR 2012, 127-134
Der Schaden – eine einheitliche
Betrachtung im Privat- und Strafrecht?
Aufsatz
Markus Sittig, Jens Moldenhauer
StRR 2014, 49-53

Referententätigkeit

Strafrecht

  • Strafrecht & Strafprozessrecht | Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) | Sommersemester 2014 bis Sommersemester 2015
  • Strafverteidigung mit dem Harvard-Konzept | Schwetzinger Strafrechtstage 2017
  • Darknet & Bitcoins | Schwetzinger Strafrechtstage 2018
  • Vermögensabschöpfung im Strafrecht | Schwetzinger Strafrechtstage 2020
  • Außerstrafrechtliche Folgen von Strafverfahren | Schwetzinger Strafrechtstage 2021
  • Methodik und Recht der Strafverteidigung | Fachanwaltslehrgang Strafrecht SiS – Seminare im Schloss | seit 2020
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren | Fachanwaltslehrgang Strafrecht SiS – Seminare im Schloss | seit 2020

IT-Recht

  • Beweisverwertungsverbote aufgrund von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften | Schwetzinger Informationsrechtstage 2014
  • Strafbarkeit beim Einsatz von Trojanern – mit Demonstration praktischer Beispiele | Schwetzinger Informationsrechtstage 2015
  • Kryptowährungen, Blockchain und Smart Contracts | Schwetzinger Informationsrechtstage 2016, Schwetzinger Kapitalmarktrechtstage 2017
  • Strafrecht in der Praxis des IT-Anwalts | Schwetzinger Informationsrechtstage 2017

Urheber- und Medienrecht

  • Art. 17 der EU Richtlinie 2019/790 vom 17.4.2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt | Diskursveranstaltung der Kunsthochschule Kassel 2019

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