Markus Sittig

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für IT-Recht

Kontakt
Mobil +49 151 50636013

VITA

Herr Sittig ist seit 2008 Rechtsanwalt, seit 2012 zugelassener Fachanwalt für IT-Recht und seit 2013 zugelassener Fachanwalt für Strafrecht. In 2016 hat er den Fachanwaltslehrgang im Urheber- und Medienrecht erfolgreich absolviert. Seit 2014 ist er in der Fortbildung von Fachanwälten im IT- und Strafecht tätig. Seit 2020 bildet er auch Fachanwälte im Strafrecht aus.

Im Strafrecht ist Herr Rechtsanwalt Sittig hauptsächlich spezialisiert auf strafrechtliche Revisionen und Verfassungsbeschwerden.

In der Instanzverteidigung ist er spezialisiert auf Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht. Aufgrund seiner Fachanwaltschaft im IT-Recht ist Herr Rechtsanwalt Sittig weiterhin regelmäßig in it-strafrechtlichen Fällen tätig sowie in Verfahren mit it-forensischen Bezügen. Dabei handelt es sich in aller Regel um Fälle mit Bezug zu Kryptowährungen und/oder dem Darknet sowie um Verfahren wegen kinder- und/oder jugendpornografischer Schriften. Darüber hinaus verfügt Herr Rechtsanwalt Sittig über langjährige Erfahrung im Bereich der Organisierten Kriminalität und der Verteidigung in Betäubungsmittelverfahren.

Im IT-Recht ist er Herr Rechtsanwalt Sittig sowohl für Anbieter von Software tätig als auch für Anwender, d. h. Unternehmen, die Software in ihrem Unternehmen einführen bzw. anwenden.

Er gestaltet und verhandelt Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen über Software und andere IT-Leistungen auch soweit datenschutzrechtliche Belange betroffen sind. Für Anbieter von Software ist Herr Rechtsanwalt Sittig auch umfassend im Bereich der Compliance tätig. Für Software-Anwender begleitet er auch langfristig aufwändige Soft- und Hardwareprojekte. Daneben vertritt er auch Unternehmen im Domainrecht und Wettbewerbsrecht.

Generell ist der Schwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Sittig die Tätigkeit in komplexen und sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht anspruchsvollen Mandaten.

Publikationen

Zur Strafbarkeit beim Einsatz
von Trojanern
Aufsatz
Markus Sittig, Nicole Brünjes
StRR 2012, 127-134
Der Schaden – eine einheitliche
Betrachtung im Privat- und Strafrecht?
Aufsatz
Markus Sittig, Jens Moldenhauer
StRR 2014, 49-53

Referententätigkeit

Strafrecht

  • Strafrecht & Strafprozessrecht | Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) | Sommersemester 2014 bis Sommersemester 2015
  • Strafverteidigung mit dem Harvard-Konzept | Schwetzinger Strafrechtstage 2017
  • Darknet & Bitcoins | Schwetzinger Strafrechtstage 2018
  • Vermögensabschöpfung im Strafrecht | Schwetzinger Strafrechtstage 2020
  • Außerstrafrechtliche Folgen von Strafverfahren | Schwetzinger Strafrechtstage 2021
  • Methodik und Recht der Strafverteidigung | Fachanwaltslehrgang Strafrecht SiS – Seminare im Schloss | seit 2020
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren | Fachanwaltslehrgang Strafrecht SiS – Seminare im Schloss | seit 2020
  • Das Recht der Vertrauenspersonen – de lege lata und de lege ferenda

IT-Recht

  • Beweisverwertungsverbote aufgrund von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften | Schwetzinger Informationsrechtstage 2014
  • Strafbarkeit beim Einsatz von Trojanern – mit Demonstration praktischer Beispiele | Schwetzinger Informationsrechtstage 2015
  • Kryptowährungen, Blockchain und Smart Contracts | Schwetzinger Informationsrechtstage 2016, Schwetzinger Kapitalmarktrechtstage 2017
  • Strafrecht in der Praxis des IT-Anwalts | Schwetzinger Informationsrechtstage 2017

Urheber- und Medienrecht

  • Art. 17 der EU Richtlinie 2019/790 vom 17.4.2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt | Diskursveranstaltung der Kunsthochschule Kassel 2019

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