Das Wichtigste im Überblick
- Falsche Anschuldigungen wegen sexueller Belästigung können gravierende Folgen für Betroffene haben - wir zeigen Ihnen, wie Sie sich effektiv dagegen wehren.
- Unsere erfahrenen Strafverteidiger stehen Ihnen mit Kompetenz, Diskretion und Durchsetzungsstärke zur Seite.
- Durch eine individuelle Verteidigungsstrategie und engmaschige Betreuung sichern wir Ihre Rechte und wahren Ihren Ruf.
Sexuelle Belästigung - was steckt dahinter?
Die sexuelle Belästigung ist im § 184i StGB geregelt. Demnach macht sich strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise berührt und diese Berührung von der betroffenen Person erkennbar abgelehnt wird. Das können beispielsweise Berührungen im Genitalbereich, am Gesäß oder an der Brust sein. Aber auch weniger intensive Berührungen können den Tatbestand erfüllen, wenn sie einen sexuellen Bezug haben und gegen den Willen des Opfers geschehen. Wird jemand zu Unrecht der sexuellen Belästigung bezichtigt, können zudem Straftatbestände wie üble Nachrede, Verleumdung oder falsche Verdächtigung vorliegen.
Für die Betroffenen ist das eine enorme psychische Belastung. Sie fühlen sich oft hilflos und alleine gelassen. Die Angst um den Ruf und die berufliche Zukunft ist groß. Viele befürchten außerdem eine gesellschaftliche Stigmatisierung – selbst wenn sich die Vorwürfe als haltlos erweisen sollten.
So gehen wir in Ihrem Fall vor
Wir wissen, wie belastend eine falsche Anschuldigung wegen sexueller Belästigung für Sie ist. Deshalb stehen wir Ihnen mit all unserer Expertise und Erfahrung zur Seite. Unser Ziel ist es, die Vorwürfe zu entkräften, Ihre Unschuld zu beweisen und negative Folgen für Ihr Leben abzuwenden.
Dabei gehen wir mit größter Sorgfalt und Diskretion vor. Im ersten Schritt prüfen wir eingehend, ob die Anschuldigungen überhaupt stichhaltig sind. Anschließend sichern wir entlastendes Beweismaterial und bereiten eine überzeugende Verteidigungsstrategie vor. Je nach Ausgangslage streben wir eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder, sofern sinnvoll, eine Verfahrensabsprache an. Gleichzeitig unterstützen wir Sie dabei, eine Vorverurteilung in der Öffentlichkeit zu vermeiden.
Wir wissen, dass jeder Fall anders ist. Deshalb ist unsere Vorgehensweise stets individuell auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten. In zahlreichen Fällen ist es uns bereits gelungen, Verfahren einzustellen, Freisprüche zu erwirken und den Ruf unserer Mandanten wiederherzustellen. Diesen Erfahrungsschatz setzen wir auch in Ihrem Fall ein.
Was zeichnet uns aus?
Langjährige Erfahrung und hohe fachliche Kompetenz in der Strafverteidigung machen uns zu Ihrem idealen Partner, wenn Sie sich gegen falsche Anschuldigungen wehren müssen. Wir überzeugen durch eine klare, zielorientierte Vorgehensweise und lassen nicht locker, bis wir das bestmögliche Ergebnis für Sie erreicht haben.
Dabei agieren wir stets mit dem nötigen Fingerspitzengefühl, ohne jedoch Ihre Interessen je aus den Augen zu verlieren. Für Ihre Anliegen haben wir immer ein offenes Ohr, gleichzeitig wahren wir aber auch die professionelle Distanz, die es braucht, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Unsere oberste Priorität ist es, dass Sie sich rundum gut betreut fühlen – fachlich wie menschlich.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir zeitnah ein persönliches Erstgespräch. Hier schildern Sie uns ausführlich, was vorgefallen ist und was Sie sich von der anwaltlichen Unterstützung erhoffen. Anschließend analysieren wir den Sachverhalt aus juristischer Sicht und entwickeln eine passgenaue Verteidigungsstrategie für Sie. Dabei beziehen wir Sie selbstverständlich eng mit ein.
Die nächsten Schritte sind dann beispielsweise die Akteneinsicht, Gespräche mit Zeugen sowie die Sicherung und Auswertung von Beweismitteln. Auf dieser Grundlage bereiten wir in enger Abstimmung mit Ihnen die bestmögliche Verteidigung vor. Im weiteren Verlauf vertreten wir Ihre Interessen dann konsequent gegenüber Ermittlungsbehörden, Gerichten, dem Arbeitgeber und allen anderen Beteiligten.
Unser Ziel ist dabei immer, Ihren Ruf zu schützen, Ihre berufliche Zukunft zu sichern und das Verfahren zu Ihren Gunsten zu beenden. Dank unseres entschlossenen und durchsetzungsstarken Auftretens gelingt uns das in den meisten Fällen auch.
Fazit
Falsche Anschuldigungen wegen sexueller Belästigung sind kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernste Sache. Die Folgen für Betroffene können verheerend sein – vom Jobverlust über den Entzug des Sorgerechts bis hin zu Isolation und Depressionen. Umso wichtiger ist es, so früh wie möglich zu handeln und sich einen versierten Anwalt an die Seite zu holen.
Mit unserem Team haben Sie einen starken und erfahrenen Partner, der kompromisslos für Ihr Recht und Ihren Ruf kämpft. Durch unsere vorausschauende und sorgfältige Vorgehensweise sowie eine intensive persönliche Betreuung erreichen wir in vielen Fällen ein optimales Ergebnis. Zögern Sie also nicht, sich bei uns zu melden. Je früher Sie aktiv werden, desto besser stehen Ihre Chancen.
Wir sind für Sie da – kompetent, diskret und engagiert. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir helfen Ihnen weiter.
Häufig gestellte Fragen
Sexuelle Belästigung liegt vor, wenn eine Person eine andere in sexuell bestimmter Weise berührt und die betroffene Person diese Berührung erkennbar ablehnt. Dazu zählen beispielsweise ungewollte Berührungen der Brust, des Gesäßes oder des Genitalbereichs, aber auch weniger intensive Berührungen mit sexuellem Bezug. Entscheidend ist, dass die Handlung gegen den Willen des Opfers geschieht.
Die Konsequenzen können gravierend sein: Von Rufschädigung und Jobverlust über den Entzug des Sorgerechts bis hin zu sozialer Ächtung und psychischen Problemen. Auch strafrechtliche Ermittlungen und ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang sind möglich.
Bewahren Sie Ruhe, auch wenn es schwerfällt. Äußern Sie sich möglichst nicht selbst zu den Vorwürfen und setzen Sie sich umgehend mit einem erfahrenen Strafverteidiger in Verbindung. Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser.
Suchen Sie nach einem Fachanwalt für Strafrecht mit Erfahrung und Expertise in Fällen sexueller Belästigung. Wichtig sind eine hohe Kompetenz, Vertrauenswürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit. Wir von SITTIG LAW bieten diese Voraussetzungen.
Meist kommt es zunächst zu polizeilichen Ermittlungen und einer Vernehmung. Anschließend prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Ist das der Fall, erhebt sie Anklage und es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Wird kein Tatverdacht gesehen, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Ihr Anwalt begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Ihr Verteidiger wird entlastendes Beweismaterial sammeln, etwa Zeugenaussagen, Chatverläufe oder Videoaufnahmen. Auch Widersprüche in den Aussagen der Gegenseite können Zweifel an den Vorwürfen wecken. Letztlich gilt: Je plausibler und belegbarer Ihre Version im Vergleich zur Darstellung des vermeintlichen Opfers ist, desto höher sind Ihre Chancen.
Werden Sie freigesprochen, übernimmt die Staatskasse die notwendigen Auslagen, unter anderem die Anwaltskosten. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen zumindest einen Teil.
Das lässt sich pauschal nicht sagen. Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls sowie der Auslastung von Ermittlungsbehörden und Gerichten ab. Häufig dauert es mehrere Monate, manchmal auch über ein Jahr. Ihr Anwalt wird alles dafür tun, dass es möglichst zügig zu einem Ergebnis kommt.
Ja, wenn sich die Beschuldigung als haltlos erweist, können Sie Ihrerseits juristisch gegen den Anzeigeerstatter vorgehen, etwa wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung. Auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sind oft möglich. Ihr Anwalt berät Sie gerne zu Ihren Optionen.
Absolute Diskretion ist das A und O. Sprechen Sie möglichst mit niemandem über die Anschuldigungen, auch nicht mit Kollegen oder Freunden. Ihr Anwalt wird in Ihrem Sinne mit den Ermittlungsbehörden kommunizieren. Presseanfragen sollten Sie höflich, aber bestimmt ablehnen. Gezielte Öffentlichkeitsarbeit kann in manchen Fällen sinnvoll sein – aber nur nach sorgfältiger anwaltlicher Beratung.