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Veruntreuung Strafe

In unserem neuesten Blog-Beitrag gehen wir auf das Thema Veruntreuung und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen ein. Wir beleuchten verschiedene Aspekte der Veruntreuung und die Strafen, die sie nach sich ziehen kann. Außerdem geben wir einen Überblick über effektive Verteidigungsstrategien, die bei einer Anklage wegen Veruntreuung in Erwägung gezogen werden können. Erfahren Sie außerdem, wie die Kanzlei SITTIG LAW Ihnen bei Veruntreuungsdelikten zur Seite steht. Dieser Beitrag ist ein Muss für jeden, der eine fundierte und detaillierte Perspektive auf dieses komplexe und weitreichende Thema sucht. Bleiben Sie auf dem Laufenden und erweitern Sie Ihr Wissen über das Wirtschaftsstrafrecht.

Inhalt

Die Veruntreuung von Vermögenswerten ist ein strafbares Delikt, das schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei um einen Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, der sowohl in der Praxis als auch in der juristischen Theorie eine große Rolle spielt. Aufgrund der Komplexität und Vielfältigkeit des Wirtschaftslebens ist es nicht überraschend, dass Veruntreuungsfälle oft sehr komplex und juristisch anspruchsvoll sind. In solchen Situationen ist es von entscheidender Bedeutung, die Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers in Anspruch zu nehmen, der die subtilen Nuancen des Wirtschaftsstrafrechts versteht und effektive Verteidigungsstrategien entwickeln kann. 

Dieser Beitrag soll Ihnen einen Überblick über die Veruntreuung, die möglichen Strafen und Verteidigungsstrategien geben. Darüber hinaus erfahren Sie, wie die Kanzlei SITTIG LAW, Strafverteidiger Hamburg, Ihnen bei Veruntreuungsdelikten helfen kann.

Verstehen der Veruntreuung: Definition und rechtlicher Hintergrund

Die Untreue, auch Veruntreuung genannt, ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) in § 266 geregelt.

Sie kann begangen werden durch den sog. Missbrauchstatbestand als auch durch den sog. Treuebruchtatbestand.

Unter den Missbrauchstatbestand der Untreue fallen alle Fälle, in denen dem Täter die rechtliche Befugnis eingeräumt wurde, im Außenverhältnis rechtswirksam über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten. Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Täter im Innenverhältnis gesetzte Grenzen derart überschreitet, dass der vertretene Treugeber nach außen rechtlich wirksam gebunden ist und dadurch geschädigt wird.

Der Treuebruchtatbestand wird erfüllt,  wenn eine Person, die eine Vermögensbetreuungspflicht hat, diese Pflicht verletzt.Vermögensbetreuungspflichten können beispielsweise für Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Prokuristen, aber auch für Treuhänder oder Vermögensverwalter bestehen.

Folge muss jeweils ein Nachteil sein, d. h. ein Vermögensschaden

Die Veruntreuung kann in unterschiedlichen Formen auftreten, etwa durch die Verwendung von Firmengeldern für private Zwecke, die Unterschlagung von Geldern oder die unrechtmäßige Vergabe von Krediten.

Die Veruntreuung ist eine sogenannte Vorsatzstraftat, das heißt, sie kann nicht fahrlässig begangen werden.

Veruntreuung Strafe: Die strafrechtlichen Konsequenzen von Veruntreuung

Eine Verurteilung wegen Untreue kann zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe führen. Es kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhangen werden, was bei einer starken Verteidigung eher selten der Fall ist. In einem besonders schweren Fall der Untreue kann die Freiheitsstrafe allerdings mindestens sechs Monate und maximal zehn Jahre betragen. Ein solch schwerwiegender Fall wird beispielsweise angenommen, wenn ein erheblicher Vermögensschaden vorliegt. Die Höhe der Strafe richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Höhe des Vermögensschadens, dem Grad der Verantwortung des Täters, der Dauer der Veruntreuung und den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters.

Darüber hinaus muss derjenige, der seinen Beruf zur Begehung der Untreue missbraucht hat, mit einem Berufsverbot rechnen. Eine Verurteilung deswegen kann auch nach sich ziehen, dass die Tätigkeit des Geschäftsführers einer GmbH nicht mehr ausgeübt werden kann. Es ist erwähnenswert, dass kleinere Verfahren häufig durch einen Strafbefehl abgeschlossen oder unter Auflagen eingestellt werden. Es ist jedoch dringend zu empfehlen, dies mit einem versierten Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht zu besprechen. 

Mögliche Verteidigungsstrategien bei Anklage wegen Veruntreuung

Bei einer Anklage wegen Veruntreuung ist es wichtig, einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu haben, der Ihnen bei der Entwicklung einer effektiven Verteidigungsstrategie helfen kann. 

Einige mögliche Verteidigungsstrategien können sein:

  • Verteidigung gegen ein Handeln als Verantwortlicher, insbesondere als faktischer Geschäftsführer
  • Infragestellen der Vermögensbetreuungspflicht: Hierbei wird argumentiert, dass der Angeklagte keine Vermögensbetreuungspflicht hatte und somit auch keine Veruntreuung begehen konnte.
  • Fehlender Vorsatz: Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Angeklagte nicht in der Absicht handelte, dem Geschädigten einen Vermögensschaden zuzufügen, kann dies zur Entkräftung des Veruntreuungsvorwurfs beitragen. Hierbei kann es hilfreich sein, zu zeigen, dass der Angeklagte in gutem Glauben oder aufgrund eines Missverständnisses handelte.

Jeder Fall von Veruntreuung ist einzigartig und erfordert eine individuelle, auf die spezifischen Umstände zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Es ist daher unerlässlich, sich von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten und vertreten zu lassen. Die Kanzlei SITTIG LAW steht Ihnen dabei zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Rechte und Interessen effektiv zu verteidigen.

Verjährung von Untreue

Die Verjährungsfrist von Veruntreuungsdelikten beträgt nach deutschem Recht in der Regel fünf Jahre. Allerdings kann die Verjährungsfrist unter bestimmten Umständen gehemmt oder unterbrochen werden, zum Beispiel durch die Einleitung von Ermittlungen, die Erhebung der Anklage oder die Durchführung der Hauptverhandlung. In bestimmten Fällen, insbesondere bei besonders schweren Fällen von Veruntreuung, kann sich die Verjährungsfrist auch auf zehn Jahre ausgedehnen..

Wie die Kanzlei SITTIG LAW Ihnen bei Veruntreuungsdelikten helfen kann?

Die Kanzlei SITTIG LAW in Hamburg verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten, die wegen Veruntreuung angeklagt sind. Wir bieten Ihnen eine kompetente und engagierte Verteidigung, die auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten ist.

Unser Ansatz umfasst eine sorgfältige Analyse Ihres Falles, die Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie und eine konsequente Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht. Dabei legen wir großen Wert auf eine klare und offene Kommunikation mit unseren Mandanten. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Aspekte Ihres Falles in verständlicher Sprache und informieren Sie über jeden Schritt im Verfahren.

Fazit

Veruntreuung ist ein schwerwiegender Vorwurf, der ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wenn Sie mit einer Anklage wegen Veruntreuung konfrontiert sind, ist es wichtig, dass Sie sich von einem erfahrenen Strafverteidiger vertreten lassen. Die Kanzlei SITTIG LAW steht Ihnen dabei zur Seite und hilft Ihnen, Ihre Rechte und Interessen effektiv zu verteidigen.

Haben Sie Fragen zu einer Anklage wegen Veruntreuung oder benötigen Sie eine kompetente Verteidigung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da, um Ihnen zu helfen. Vertrauen Sie auf die Erfahrung und das Fachwissen der Kanzlei SITTIG LAW. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.