Berufungsverfahren Hamburg

Verteidigung in der zweiten Tatsacheninstanz

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Verteidigung in allen Phasen des Berufungsverfahrens.

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Analyse der bisherigen Verteidigung und Verbesserung der Verteidigungsstrategie.

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Sorgfältiges Aktenstudium und fachkundige Verteidigung in der Hauptverhandlung.

Ihr Berufungsverfahren ist unsere Berufung

In der 2. Instanz retten wir für Sie was zu retten ist

In 3 Schritten zu Ihrem Recht!

Kontaktaufnahme und Berufung einlegen

Berufungen können nur gegen amtsgerichtliche Urteile eingelegt werden. Die Frist zur Einlegung einer Berufung beträgt eine Woche nach Verkündung eines Urteils. Es empfiehlt sich daher, die Berufung vor einer genauen Prüfung Ihrer Zulässigkeit und Erfolgsaussichten einzulegen. Selten ist binnen dieser Frist Zeit für eine ausführliche Beratung. Entscheidend ist nur, dass sie binnen Wochenfrist eingelegt wird. Wenn sie nicht ein Verteidiger elektronisch einlegt, muss sie von dem Betroffenen entweder schriftlich bei dem Gericht der angegriffenen Entscheidung oder mündlich zu Protokoll bei der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Berufung beraten

Im nächsten Schritt sind die Erfolgsaussichten der Berufung zu beraten sowie eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Die Beauftragung eines neuen Verteidigers in der Berufungsinstanz hat meist zur Ursache, dass in der ersten Instanz keine gute Verteidigung stattgefunden hat. Andernfalls kann mit dem Verteidiger der ersten Instanz die ursprünglich gewählte Verteidigungsstrategie in der Berufungsinstanz weiterverfolgt werden. Zu beraten ist daher regelmäßig, wie man auf Grundlage der Prozessgestaltung bis zum Abschluss der ersten Instanz nun die Verteidigungsstrategie sinnvoll modifizieren kann.

Verteidigung in der Berufungsinstanz

Die Berufungsinstanz ist eine weitere Tatsacheninstanz. Die Verteidigung in diesem Verfahrensabschnitt gleicht daher grundsätzlich derjenigen im erstinstanzlichen Hauptverfahren. Da sich an die Berufungsinstanz nur noch die Revision anschließt, ist es von essentieller Bedeutung, dass in dem Berufungshauptverfahren sämtliche relevanten Anträge und Rügen angebracht werden, damit in der Revisionsinstanz auch Verfahrensrügen angebracht werden können. Durch unser fundiertes Wissen im Berufungsrecht und Revisionsrecht navigieren wir sicher durch die juristischen Anforderungen, die das Berufungsverfahren mit sich bringt.

Rechtsanwälte. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für IT-Recht. Compliance.

In welchen Situationen sind wir für Sie da?

Wir unterstützen Sie dabei, in der Berufungsinstanz auf eine Ihnen günstige Beweisaufnahme hinzuwirken. Wir befragen Zeugen umfangreich und kompetent auf Grundlage eines intensiven Aktenstudiums. Wir stellen Beweisanträge, um weitere Beweismittel in das Verfahren einzuführen, die ggf. noch nicht berücksichtigt wurden. Wenn nötig, laden wir auch Zeugen und Sachverständige selbst, damit das Gericht darauf gerichtete Beweisanträge nur mit erhöhtem Begründungsaufwand ablehnen kann.

Unzureichende Beweisaufnahme

Wir unterstützen Sie dabei, in der Berufungsinstanz auf eine Ihnen günstige Beweisaufnahme hinzuwirken. Wir befragen Zeugen umfangreich und kompetent auf Grundlage eines intensiven Aktenstudiums. Wir stellen Beweisanträge, um weitere Beweismittel in das Verfahren einzuführen, die ggf. noch nicht berücksichtigt wurden. Wenn nötig, laden wir auch Zeugen und Sachverständige selbst, damit das Gericht darauf gerichtete Beweisanträge nur mit erhöhtem Begründungsaufwand ablehnen kann.

Strafzumessung

Wir tragen die Umstände vor, die zu Ihren Gunsten für eine mildere Strafe sprechen und helfen Ihnen, solche Umstände zu schaffen. Häufig werden in der ersten Instanz bereits nicht alle Umstände gewürdigt, die für eine günstige Strafzumessung sprechen, so z. B. eine eingeschränkte Schuldfähigkeit bei Begehung der Tat. Möglicherweise haben Sie sich auch nicht optimal präsentiert, um sich reuig darzustellen. Ggf. können bis zur Berufungshauptverhandlung neue Umstände geschaffen werden, die strafmildernd wirken, z. B. eine Schadenswiedergutmachung oder die Aufnahme in eine Therapiemaßnahme. Wir finden für Sie die besten Optionen, um im Berufungsverfahren die günstigste Strafzumessung zu bewirken,

Revision

Um Verfahrensrügen in der Revision geltend machen zu können, müssen dem Gericht in der Berufungshauptverhandlung Verfahrensfehler unterlaufen. Diese kommen häufig nur auf Grundlage von Anträgen der Verteidigung zustande, insbesondere Beweisanträge Beweisverwertungsrügen, sachleitende Anträge und ggf. sogar Befangenheitsanträge. Wir stellen alle erforderlichen Anträge, damit optimale Erfolgsaussichten für die Revision erzeugt werden.

Beistand in Ihrer Sache

Welche Leistungen bieten wir Ihnen an?

Umfassende Fallanalyse

Nach Einlegung der Berufung beginnen wir mit einer detaillierten Analyse Ihres Falles, um die Erfolgsaussichten einer Berufung zu bewerten. Wir zeigen Ihnen realistisch auf, welche Ziele erreichbar sind und wie wir auf diese hinarbeiten können.

Zielorientierte Beratung

Unsere Mandanten erhalten jederzeit eine persönliche Beratung. Sofern von Ihnen Schritte zu unternehmen sind, um Ihre Ausgangsvoraussetzungen zu verbessern, zeigen wir Ihnen auf, wie Sie diese angehen können. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, sich persönlich vor Gericht zu präsentieren, führen wir mit Ihnen Aussage-Coachings durch, um Ihnen dies zu erleichtern.

Professionelle Verteidigung

Die Verteidigung vor Gericht ist einer der entscheidenden Aspekte eines erfolgreichen Berufungsverfahrens. Wir garantieren Ihnen professionelle Verteidigung, die optimal vorbereitet und organisiert ist.

Warum sind wir die Richtigen?

Mit einem tiefen Verständnis für die Bedingungen des Berufungsverfahrens stellen wir unsere umfangreiche Erfahrung und Spezialisierung in den Dienst unserer Mandanten. Unsere Erfolgsgeschichte spricht für sich. Unzählige günstig ausgegangene Berufungsverfahren belegen unsere Fähigkeiten.

  • Erfahrung: Wir greifen auf jahrelange Erfahrung zurück.
  • Spezialisierung: Unsere Spezialisierung im Revisionsrecht macht uns effektiv.
  • Erfolge: Eine stolze Bilanz erfolgreicher Berufungen untermauert unsere Expertise.

Wir glauben an einen individuellen Verteidigunsansatz, denn kein Fall ist wie der andere. Wir sind überzeugt, dass unser Engagement und unsere anpassungsfähige Verteidigungsstrategie der Schlüssel zu einer erfolgreichen Berufung sind. Unser Versprechen ist es, Sie mit Sorgfalt und Präzision durch das Berufungsverfahren zu führen.

Bei der Ersteinschätzung analysieren unsere Experten Ihren Fall, um die Erfolgsaussichten einer Berufung zu bewerten. Sie erhalten einen Überblick, ob Sie noch Berufung einlegen können und ob dies in Ihrem Fall grundsätzlich sinnvoll ist.

Die Kosten der Verteidigung variieren je nach Komplexität Ihres Falles. Wir bieten eine transparente Preisstruktur und besprechen alle Gebühren im Voraus, um Überraschungen zu vermeiden.

Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage. Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und effizient zu helfen.

Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Ersteinschätzung Ihres Falles, nach der ggf. bereits kurzfristig Berufung eingelegt wird. Im Anschluss erarbeiten wir gemeinsam eine umfassende Verteidigungsstrategie, die wir dann in der Berufungshauptverhandlung umsetzen.

Das Berufungsverfahren ist ein Rechtsmittel, das im Strafrecht gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts eingelegt werden kann, egal ob sie von einem Strafrichter oder dem Schöffengericht gesprochen wurden. Es handelt sich dabei um eine weitere Tatsacheninstanz.

Berufung kann jederzeit gegen ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts eingelegt werden. Sie empfiehlt sich vor allem, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Beweisaufnahme zu Ihren Ungunsten verlaufen ist und wiederholt werden sollte oder wenn Sie mit der Strafzumessung unzufrieden sind.

Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt eine Woche ab dem Tag der mündlichen Verkündung des Urteils Zeit. Die Einlegung der Berufung muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen.

Für das Berufungsverfahren werden keine Unterlagen benötigt. Wir besorgen uns die Akten Ihres Verfahrens, aus denen wir alles Nötige erfahren. Sofern wir Unterlagen von Ihnen benötigen, lassen wir Sie dies wissen.

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, vor allem von der Komplexität und des Umfangs des Verfahrens. Es fallen sowohl Anwaltsgebühren an als auch weitere Gerichtskosten, Darüber hinaus besteht vor allem das Risiko, dass sich die Verfahrenskosten um erhebliche Auslagen von Sachverständigen erhöhen.

Im Berufungsverfahren können uneingeschränkt neue Beweise eingeführt werden nach den Regeln des Beweisrechts der Strafprozessordnung. Davon sollte auch Gebrauch gemacht werden, denn die Berufungsgerichte sind häufig geneigt, nur das Beweisprogramm der ersten Instanz zu wiederholen.

Legt nur der Angeklagte Berufung ein, nicht aber die Staatsanwaltschaft, gilt das “Verschlechterungsverbot”: Das Urteil kann sich in der Berufung nicht verschlechtern. Legt (auch) die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein, kann sich das Urteil im Berufungsverfahren allerdings zu Ungunsten des Angeklagten verschlechtern.

Ja, nach der Berufung kann Revision zum zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden.

SITTIG LAW bietet umfassende Unterstützung bei Berufungsverfahren, von der Ersteinschätzung über die strategische Prozessführung bis hin zur Verteidigung vor Gericht. Wir analysieren Ihren Fall detailliert, beraten Sie individuell und setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

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