Strafrechtsgebiet

Anwalt Wirtschaftsstrafrecht Hamburg

Unter dem Begriff Wirtschaftsstrafrecht werden Delikte zusammengefasst, die ein Handeln im wirtschaftlichen Kontext unter Strafe stellen.

Hauptsächlich geht es im Wirtschaftsstrafrecht um Straftaten aus den folgenden Fallgruppen:

  • Untreue
  • Korruption
  • Vorenthalten von Sozialabgaben
  • Insolvenzdelikte
  • Steuerstrafrecht
  • Betrug
  • Wirtschaftsspionage
  • „Diebstahl“ geistigen Eigentums

Wirtschaftsstrafrecht beschäftigt sich mit Delikten, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten stehen. Diese Straftaten können sowohl von Einzelpersonen als auch von Unternehmen begangen werden. Da das Wirtschaftsstrafrecht sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Aspekte abdeckt, ist eine umfassende juristische Expertise erforderlich, um den Mandanten bestmöglich zu verteidigen. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Seite.

Rechtliche Herausforderungen im Wirtschaftsrecht

Im Wirtschaftsstrafrecht werden oft komplexe rechtliche Fragestellungen behandelt, die sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen betreffen können. Wir von SITTIG LAW sind hier, um Menschen aus Hamburg in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts zu beraten. In dieser Hinsicht möchten wir auf einige der wichtigsten Herausforderungen im Wirtschaftsstrafrecht eingehen.

Ermittlungsverfahren und Strafverfahren: Bei einem Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren im Wirtschaftsstrafrecht können Unternehmen und Einzelpersonen aufgrund verschiedener Vorwürfe wie Betrug, Korruption oder Insiderhandel ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Hier ist eine kompetente rechtliche Beratung essentiell, um mögliche Strafbarkeitsrisiken zu bewerten und eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Ermittlungen: Im Rahmen von Ermittlungen im Wirtschaftsstrafrecht ist es notwendig, den Umfang und die Tiefe der Ermittlungen sowie die möglichen Konsequenzen für das betroffene Unternehmen oder die betroffene Person zu verstehen. Wir helfen unseren Mandanten, solche Ermittlungen zu bewältigen und ihren Fall effizient vorzubereiten.

Strafbarkeitsrisiken: Um rechtliche Risiken zu minimieren, ist es wichtig, in Wirtschaftsstrafrechtsfällen präventiv tätig zu werden. Wir unterstützen Unternehmen und Einzelpersonen bei der Analyse ihrer strafrechtlichen Risiken und der Entwicklung geeigneter Compliance-Maßnahmen, um mögliche zukünftige Strafverfolgungen zu verhindern.

Strafprozess: Im Strafprozess kommt es darauf an, eine starke und überzeugende Verteidigung aufzubauen. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt entscheidend. Wir legen großen Wert darauf, unseren Mandanten während des gesamten Strafprozesses zur Seite zu stehen und sie umfassend zu vertreten.

Unabhängig von der konkreten strafrechtlichen Fragestellung können Menschen, die Informationen und rechtliche Beratung im Wirtschaftsstrafrecht benötigen, auf unsere Expertise und langjährige Erfahrung zählen. Wir sind stets bereit, unseren Mandanten im Raum Hamburg bei ihren Anliegen im Wirtschaftsstrafrecht kompetent und zuverlässig zur Seite zu stehen.

Die Rolle eines Strafverteidigers

Wirtschaftsstrafverfahren sind in der Regel sehr komplex und das vom Verteidiger zu sichtende Aktenmaterial häufig sehr umfangreich. Nicht selten sind mehrere tausend Blatt Akten durchzuarbeiten. Der Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen weist ein hohes Maß an Kenntnis auf bezüglich der wirtschaftlichen Prozesse in Unternehmen und Institutionen und durchschaut auch die zivilrechtlichen Hintergründe der für das Verfahren relevanten Vorgänge. Er durchblickt insbesondere die gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen und insolvenzrechtlichen Zusammenhänge des Strafverfahrens, in dem er verteidigt.

Der Verteidiger unterstützt den Mandanten im Wirtschaftsstrafrecht früh im Verfahren. Im Fall einer Hausdurchsuchung sorgt er dafür, dass bei der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen ein weiterer Betrieb des Unternehmens gewährleistet ist. Ggf. berät er den Mandanten bereits präventiv, wenn dieser nur befürchtet, dass ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden sein könnte. Bestandteil der Verteidigerarbeit ist schließlich auch die Auseinandersetzung mit den wirtschaftlichen Folgen eines Strafverfahrens.

Inzwischen ist die Vermögensabschöpfung zur dritten Säule im Strafrecht geworden, d. h. in jedem Strafverfahren drohen einem Angeklagten nicht nur Strafen und Maßregeln, sondern auch die Abschöpfung von Vermögen. In Konstellationen der sog. Drittabschöpfung, können auch Vermögenswerte abgeschöpft werden, ohne dass die Person, bei der sie abgeschöpft werden, sich selbst strafbar gemacht hätte. Nicht selten ist daher in Wirtschaftsstrafsachen die Vermögensabschöpfung die Rechtsfolge, die es am ehesten zu vermeiden gilt wegen der damit einhergehenden z. T. verheerenden wirtschaftlichen Folgen für den Mandanten. Wirtschaftsstrafverfahren sind häufig langwierig. Wir kennen deren Besonderheiten und erarbeiten mit unseren Mandanten die strafrechtlich als auch zivilrechtlich optimale Strategie.

Wenn Sie auf der Suche nach einer engagierten und kompetenten Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht in Hamburg sind, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei SITTIG LAW können Sie sich darauf verlassen, dass wir für Ihre Sache einstehen und Ihnen jederzeit den bestmöglichen Beistand bieten.

Unsere Dienstleistungen

Bei SITTIG LAW bieten wir diskrete und professionelle Rechtsberatung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts in Hamburg. Unsere Kanzlei deckt vielfältige Fragestellungen ab und unterstützt Mandanten in den verschiedensten Bereichen.

Beratung: Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Sie bei wirtschaftsstrafrechtlichen Fragen individuell zu betreuen. Wir bieten Erstberatungen an und helfen Ihnen, sich im komplexen Bereich des Wirtschaftsstrafrechts zurechtzufinden.

Compliance: Wir unterstützen Unternehmen dabei, Compliance-Strategien zu entwickeln und umzusetzen, um potenzielle Straftaten, wie Untreue, Korruption, Vorenthalten von Sozialabgaben, Insolvenzdelikte, Steuerstraftaten, Betrug und Wirtschaftsspionage, vorzubeugen. Dabei berücksichtigen wir die lokalen Gegebenheiten und Gepflogenheiten der Gerichte in Hamburg.

Individuelle Lösungen: Unsere Mandanten kommen aus verschiedenen Branchen, sowohl aus dem nationalen als auch internationalen Raum. Wir verstehen die unterschiedlichen Anforderungen unserer Mandanten und bieten maßgeschneiderte Lösungen an, die ihren Bedürfnissen entsprechen.

Referenzen: Unser Erfolg spiegelt sich in der Zufriedenheit unserer Mandanten wider. Wir sind stolz auf unsere Referenzen und die erfolgreiche Vertretung unserer Mandanten bei strafrechtlichen Verfahren. Unsere Kanzlei ist erfahren in der Strafverteidigung und ist bestens vertraut mit den gesetzlichen Regelungen im Wirtschaftsstrafrecht.

Häufig gestellte Fragen

Das Steuerstrafrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsstrafrechts und umfasst Straftaten, die im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung stehen. Wir unterstützen und vertreten Mandanten, wenn sie dem Vorwurf einer Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung ausgesetzt sind, und helfen bei der Lösung steuerlicher Angelegenheiten.

Es ist ratsam, sich an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden, sobald man mit strafrechtlichen Vorwürfen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts konfrontiert wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man eine Vorladung erhält, einer Durchsuchung unterzogen wird oder gegen das Unternehmen Vorwürfe erhoben werden. Unser Team steht Ihnen zur Seite, um Ihnen professionelle rechtliche Unterstützung in diesen Situationen zu bieten.

Während das Zivilrecht sich auf zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen und die Durchsetzung von Forderungen und Rechten konzentriert, befasst sich das Wirtschaftsstrafrecht mit Straftaten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben. Das bedeutet, dass die betroffenen Parteien mit strafrechtlichen Verfahren und potenziellen Sanktionen wie Geldbußen, Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Berufsverboten konfrontiert sind.

Vermögensabschöpfung ist ein Begriff im Wirtschaftsstrafrecht, der sich auf Maßnahmen bezieht, die verhindern sollen, dass Täter von wirtschaftsstrafrechtlichen Delikten, wie zum Beispiel Korruption oder Wettbewerbsverstößen, finanzielle Vorteile aus ihren Taten ziehen. Bei der Vermögensabschöpfung werden unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte eingezogen, um eine ungerechtfertigte Bereicherung zu verhindern.

Bei der Vorbereitung auf einen Strafprozess im Wirtschaftsstrafrecht ist es wichtig, zunächst alle relevanten Informationen und Unterlagen zu sammeln, die zur Beurteilung des Falls nützlich sind. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit Ihrem Anwalt, der Sie fachkundig im Hinblick auf Ihre rechtliche Position, die eventuellen strafrechtlichen Folgen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie beraten wird. Wir sind gerne für Sie da.

Im deutschen Recht gibt es keine direkte strafrechtliche Verantwortlichkeit für Unternehmen oder juristische Personen. Allerdings kann ein Unternehmen im Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) belangt werden, wenn es beispielsweise nicht ausreichend gegen strafbares Verhalten von Mitarbeitern vorgesorgt hat. In solchen Fällen können empfindliche Geldbußen verhängt werden.

Während einer Untersuchung ist es ratsam, eng mit Ihrem Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht zusammenzuarbeiten, um Ihre Rechte achtungsvoll zu vermitteln, eine bestmögliche Verteidigungsstrategie zu erarbeiten und etwaige Fehler bei den Ermittlungen aufzudecken. Es kann hilfreich sein, auch die Kommunikation mit den Behörden und Strafverfolgungsorganen in die Hände Ihres Anwalts zu legen, um Unstimmigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden.

Die Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität erfolgt durch eine Vielzahl von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, wie beispielsweise Polizei, Staatsanwaltschaften, Wirtschaftsverwaltungsbehörden, Steuerfahndern oder privaten Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Oftmals werden Wirtschaftsdelikte auch durch interne Informationssysteme, Whistleblower oder Zufallsfunde aufgedeckt.

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