Strafverteidiger Hamburg

Als Strafverteidiger in Hamburg sorgen für die optimale Wahrung Ihrer Interessen in einem Strafverfahren

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Engagierte und kompetente Strafverteidigung.

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Individuelle Beratung und proaktive Verteidigungsstrategien.

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Transparente Kommunikation und fundiertes Fachwissen

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Nicht mit uns.

Markus Sittig

In welchen Situationen sind wir für Sie da?

Wirtschaftskriminalität

Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts verteidigen wir Sie zielstrebig und konsequent.

BTMG-Verstöße

Im Betäubungsmittelstrafrecht können Sie sich ganz auf unsere Kompetenz verlassen.

Sexualstrafrecht

Im Sexualstrafrecht erhalten Sie von uns maßgeschneiderte und diskrete Verteidigungsleistungen.

Medizinstrafrecht

Wir verstehen die komplexen Bedingungen des Medizinstrafrechts.

Cybercrime

Die Verteidigung in Cybercrime-Verfahren betreiben wir leidenschaftlich.

Berufungsverfahren

In der Berufungsinstanz streben wir als Strafverteidiger danach, das Ergebnis des erstinstanzlichen Verfahren optimal zu verbessern.

Lieber zu früh, als zu spät
Bedeutung der rechtzeitigen juristischen Beratung
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Vorbeugung

Durch frühzeitige Beratung können wir das Risiko einer Anklage oder Verurteilung minimieren.

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Prozessstrategie

Wichtig ist die Entwicklung einer effektiven Strategie von Anfang an, um den Verlauf des Verfahrens positiv zu beeinflussen.

Als Ihr Strafverteidiger in Hamburg sind wir bestrebt, Ihnen zu jeder Zeit mit umfassendem Rechtswissen und klaren Handlungsempfehlungen zur Seite zu stehen.

Beistand in Ihrer Sache

Unsere Leistungen

Strafverteidigung

Egal in welchem Studium des Strafervfahren: Wenn Ihnen die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird, verteidigen Sie mit Engagement und Durchsetzungskraft

Privatklage

Manche Delikte müssen nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Wir setzen für Sie den Strafanspruch des Staates gegen Täter solcher Straftaten durch.

Nebenklage

Auch wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, setzen wir uns für Sie ein, damit Ihre Rechte gewahrt werden.

Adhäsionsverfahren

Im Strafverfahren können auch finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden. Wir setzen diese für Sie durch.

Individuelle Beratung und Strategieentwicklung

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Persönliche Beratung

Jeder Fall ist einzigartig, und so ist es auch unsere Beratung. Wir hören zu, analysieren sorgfältig und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie.

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Strategieentwicklung

Unsere Strategien sind auf das jeweilige Verfahren maßgeschneidert, immer mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen.

Warum Kanzlei SITTIG LAW die richtige Wahl ist

Unsere Kanzlei bringt eine beeindruckende Kombination aus Qualifikationen und praktischer Erfahrung in der Strafverteidigung mit.

Unserer Reputation als vertrauensvoller Partner in heiklen Rechtssituationen werden wir durch eine konsequente Fokussierung auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten gerecht. Wir sind stolz darauf, mit unserer Expertise in der Strafverteidigung nicht nur in Hamburg, sondern auch überregional Anerkennung gefunden zu haben.

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Wir haben uns auf unterschiedliche Rechtsbereiche spezialisiert, was uns ermöglicht, auf ein breites Spektrum an Expertise zurückzugreifen.

Jeder Strafverteidiger in unserem Team verfügt über:
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Tiefgehende Kenntnisse

in verschiedenen Facetten des Strafrechts
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Umfassende Prozesserfahrung

sowohl vor Gerichten in Hamburg als auch anderen gerichten bundesweit

Als Strafverteidiger fokussieren wir uns ausschließlich auf das Strafrecht und verfügen über spezifische Kenntnisse sowie Erfahrung in diesem Rechtsgebiet, das weit über das allgemeine Verständnis eines Rechtsanwalts hinausgeht.

Bei der Ersteinschätzung analysieren wir Ihren Fall detailliert, um Ihnen eine klare Auskunft zu Ihrer rechtlichen Situation und den möglichen Strategien für das weitere Vorgehen geben zu können.

Die Kosten für eine Beratung bei uns hängen vom jeweiligen Fall ab. Wir informieren Sie transparent über anfallende Gebühren, bevor wir mit unserer Arbeit beginnen.

Wir bemühen uns, jede Anfrage so schnell wie möglich zu beantworten. In der Regel können Sie innerhalb eines Werktages mit einer Rückmeldung von uns rechnen.

Unsere Zusammenarbeit beginnt mit einer persönlichen Beratung, gefolgt von einer umfassenden Strategieentwicklung und Vertretung in allen Phasen des Strafverfahrens.

Unsere Rolle als Ihr Strafverteidiger umfasst die Beratung, Verteidigung vor Gericht und die Wahrung Ihrer Rechte im gesamten Verfahrensverlauf.

Sie sollten einen Strafverteidiger so früh wie möglich kontaktieren, idealerweise unmittelbar nachdem Sie Kenntnis von den gegen Sie erhobenen Vorwürfen erlangt haben. Dies ermöglicht es uns, bereits in einem frühen Stadium des Verfahrens die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie zu stellen. In der Regel ist die Erstberatung ein entscheidender Schritt, um den Verlauf eines Strafverfahrens positiv zu beeinflussen. Unsere Kanzlei legt großen Wert darauf, Ihnen schnell die nötige fachliche Unterstützung zu bieten. Sollten Sie weitere Fragen haben und Informationen zum Strafrecht brauchen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Ein Strafverteidiger arbeitet darauf hin, den bestmöglichen Ausgang für Ihren Fall zu erzielen, einschließlich eines Freispruchs, wenn dies aufgrund der Beweislage und ggf. weiterer Faktoren möglich ist.

Sie haben das Recht zu schweigen, sich einen Anwalt zu nehmen und nicht gegen sich selbst aussagen zu müssen. Wir als Fachanwalt klären Sie, unseren Mandanten, über alle Ihre Rechte auf und wie sie in Ihrem Fall am besten zur Anwendung kommen.

Der grundsätzliche Unterschied zwischen einem Wahlverteidiger und einem Pflichtverteidiger ist, dass der Wahlverteidiger unmittelbar von dem Mandanten gewählt und vergütet wird und der Pflichtverteidiger aus der Staatskasse seine Vergütung erhält. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zu geben, einen Pflichtverteidiger seiner Wahl zu benennen. Macht er hiervon keinen Gebrauch, so wird ihm ein Pflichtverteidiger nach Wahl des zuständigen Gerichts – bei Eilbedürftigkeit nach Wahl der Staatsanwaltschaft – ein Pflichtverteidiger beigeordnet.

Wahlverteidiger erhalten bereits nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz höhere Gebühren für ihr Tätigwerden als Pflichtverteidiger. Selbst die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für Wahlverteidiger anfallenden Gebühren sind allerdings nicht dafür geeignet, eine optimale Verteidigung wirtschaftlich abzubilden.

In aller Regel schließen Strafverteidiger mit ihren Mandanten Honorarvereinbarungen ab, die Pauschalhonorare für einzelne Verfahrensabschnitte oder Tätigkeiten vorsehen oder Stundensätze regeln.

Ein Strafprozess beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, gefolgt von der Anklageerhebung und dem Hauptverfahren vor Gericht. Wir verteidigen Sie in allen Verfahrensabschnitten.

Gegen Urteile des Amtsgerichts kann Berufung und Sprungrevision eingelegt werden. Auch hierbei unterstützen und verteidigen wir Sie umfassend.

SITTIG LAW
Rechtsanwalt.
Fachanwalt für Strafrecht.
Fachanwalt für IT-Recht.

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