Datenschutz Hamburg

Beistand bei allen Fragen rund um die DSGVO

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Professionelle Beratung und Vertretung im Datenschutzrecht in Hamburg

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Mit unserer Expertise im IT-Recht setzen wir die datenschutzrechtlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen um.

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Fachkundige und effiziente Unterstützung im Datenschutz.

Kannste vergessen!

Machen Sie sich keinen Kopf: Wir nehmen den Datenschutz in Ihrem Unternehmen in die Hand

In welchen Situationen sind wir für Sie da?

Bei der Kanzlei SITTIG LAW in Hamburg stehen wir unseren Mandanten zur Seite, wenn es um die vielschichtigen Aspekte des Datenschutzes geht. Unser Angebot richtet sich an Unternehmen und Privatpersonen, die sowohl präventive als auch reaktive Unterstützung benötigen.

Datenschutz im Unternehmen

Wir überprüfen für Sie, ob Sie in Ihrem Unternehmen die datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten und unterstützen Sie dabei, dies zu tun.

Aufsichtsbehörden

Aufsichtsbehörden: Im Falle eines Konflikts mit Aufsichtsbehörden bieten wir juristischen Beistand und vertreten Ihre Interessen.

Beschwerden

 Sollten Sie von einer betroffenen Person eine Beschwerde erhalten, begleiten wir Sie durch den Prozess der Klärung und Lösung der Angelegenheit.

Vertretung

Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht, wenn Sie wegen Verstößen gegen den Datenschutz in Anspruch genommen werden.

Rechtsanwälte. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für IT-Recht. Compliance.
Beistand in Ihrer Sache

Welche Leistungen bieten wir Ihnen an?

Vertragsgestaltung und Umsetzung

Wir bieten eine tiefgreifende rechtliche Beratung zu sämtlichen Aspekten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Unser Ziel ist es, Ihnen zu ermöglichen, datenschutzrechtliche Bestimmungen korrekt umzusetzen. Dazu erstellen wir für Sie das erforderliche Vertragswerk und unterstützen Sie bei der Umsetzung der in Ihrem Unternehmen erforderlichen Maßnahmen.

Audits

Audits sind essentiell, um sicherzustellen, dass Ihre Praktiken im Einklang mit den relevanten Datenschutzbestimmungen stehen. Wir prüfen Ihre Prozesse auf Konformität mit der DSGVO und unterstützen bei der Implementierung gesetzeskonformer Verfahren.

Vertretung bei Streitigkeiten

Im Falle von Streitigkeiten vertreten wir Sie kompetent vor Gerichten und gegenüber Betroffenen, gleich ob Sie zivilrechtlich in Anspruch genommen werden, ob gegen Sie ein Bußgeld verhangen wurde und sie sich in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verteidigen müssen oder ob Sie behördlich belangt werden.

Schulungen

Wir bieten Schulungen an, die darauf abzielen, Ihre Mitarbeiter im Bereich Datenschutzrecht zu befähigen. So stellen wir sicher, dass Ihr Team stets auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Anforderungen ist und Risiken aktiv minimieren kann.

Warum ist unsere Kanzlei in Hamburg die richtige?

Unsere Kanzlei in Hamburg zeichnet sich durch Spezialisierung auf das IT-Recht und Strafrecht und den Datenschutz aus. Mit fundierter Expertise und einem tiefgehenden Verständnis führen wir unsere Hamburger Mandanten sicher durch die Komplexität der rechtlichen Anforderungen.

  • Individueller Ansatz: Jeder Mandant erhält von uns eine maßgeschneiderte Beratung. Wir verstehen, dass jede Organisation einzigartige Bedürfnisse hat, und passen unsere Strategien entsprechend an.
  • Proaktive Lösungen: Wir warten nicht auf datenschutzrechtliche Herausforderungen – wir antizipieren und begegnen diesen mit vorausschauenden Konzepten.


Wir sind überzeugt, dass Datenschutz mehr ist als nur ein rechtliches Muss – es ist eine Chance, Vertrauen und Integrität in Ihren Geschäftsbeziehungen zu stärken.

Unsere Kanzlei steht Ihnen als Partner in allen datenschutzrechtlichen Belangen zur Seite

Bei einer Ersteinschätzung analysieren wir Ihre Situation und identifizieren die datenschutzrechtlichen Herausforderungen. Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Einschätzung, wie wir Ihnen am besten helfen können.

Die Kosten der Beratung hängen vom Umfang und der Komplexität Ihres Anliegens ab. Nach der Ersteinschätzung bieten wir Ihnen ein transparentes Angebot basierend auf einem festen Stundensatz.

Wir bemühen uns, Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine erste Rückmeldung von uns.

Nach der Ersteinschätzung erarbeiten wir einen maßgeschneiderten Plan, setzen die besprochenen Maßnahmen um und begleiten Sie fortlaufend. Die Zusammenarbeit ist geprägt durch regelmäßige und enge Kommunikation, um Ihre Datenschutzbelange effektiv zu adressieren.

Personenbezogene Daten sind Informationen, die direkt oder indirekt einer natürlichen Person zugeordnet werden können. Dazu gehören Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Standortdaten, IP-Adresse, aber auch Faktoren wie physische, physiologische, genetische, psychische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identifikatoren einer Person.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein Regelwerk der Europäischen Union, das seit Mai 2018 den Schutz personenbezogener Daten innerhalb aller EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Sie gibt Personen mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten und stellt strenge Anforderungen an Unternehmen und Organisationen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten ernennen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der Datenverarbeitung und der Anzahl der Mitarbeiter, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten umgehen.

Im Falle einer Datenpanne muss Ihr Unternehmen innerhalb von 72 Stunden die zuständige Datenschutzbehörde informieren, sofern die Panne voraussichtlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt. Betroffene Personen sind ebenfalls zu informieren, wenn ein für Sie insoweit hohes Risiko besteht. Es ist wichtig, ein Verfahren für die Reaktion auf Datenpannen implementiert zu haben und dieses zu befolgen.

Ja, Unternehmen und Organisationen können für die Nichteinhaltung der DSGVO mit erheblichen Bußgeldern belegt werden. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder im Falle eines Unternehmens bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Darüber hinaus können Betroffene Schadenersatzansprüche geltend machen.

Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist ein wichtiger Aspekt der DSGVO, der es Einzelpersonen ermöglicht, die Löschung ihrer persönlichen Daten zu verlangen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies betrifft vor Allem Konstellationen, in denen die Daten nicht mehr für den ursprünglichen Zweck benötigt werden, die Einwilligung zur Datenverarbeitung zurückgezogen wurde oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.

Eine Einwilligung nach DSGVO ist eine freiwillige, spezifische, informierte und unmissverständliche Willensbekundung, mit der die betroffene Person durch eine Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zustimmt. Um eine wirksame Einwilligung einzuholen, müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie klar und verständlich über den Verwendungszweck der Daten informieren und eine einfache Möglichkeit bieten, die Einwilligung zu verweigern oder zu widerrufen.

Datenminimierung ist ein Grundsatz der DSGVO, der besagt, dass nur die minimal notwendigen personenbezogenen Daten für den jeweiligen Zweck gesammelt und verarbeitet werden sollen. Um Datenminimierung umzusetzen, sollten Unternehmen ihre Datenverarbeitungspraktiken regelmäßig überprüfen, unnötige Daten fristgerecht löschen und sicherstellen, dass nur erforderliche Daten für einen spezifischen, legitimen Zweck erhoben werden.

Um DSGVO-Konformität zu gewährleisten, sollten Unternehmen eine Bestandsaufnahme der Datenverarbeitungsaktivitäten durchführen, Datenschutzrichtlinien aktualisieren, Mitarbeiter schulen, Verfahren für die Rechte der Betroffenen etablieren und technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten implementieren. Es ist auch ratsam, regelmäßige Compliance-Checks durchzuführen und bei Bedarf einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.

SITTIG LAW
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