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Revision Strafrecht Kosten

Die Kosten einer Revision bestehen maßgeblich aus den anwaltlichen Gebühren für die Revisionsbegründung und ggf. für die Verteidigung in der Revisionshauptverhandlung. Erfahren Sie hier, wie hoch diese Kosten sein können.
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Revision ist die letzte Instanz in einem Strafverfahren. Wenn dieser Verfahrensabschnitt abgeschlossen ist, bestehen nur noch sehr eingeschränkte Möglichkeiten, ein Urteil abzuändern. In der Regel ist aber auch hierfür erforderlich, dass Revision eingelegt wurde und eine Verteidigung erfolgt ist.
  • Rechtsquelle des Revisionsrechts ist überwiegend die Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs. Revisionen haben rein statistisch eine Erfolgsquote von nicht mehr als 15%. Um eine Revision erfolgreich zu führen, sind umfassende Rechtskenntnisse und Erfahrung vor den Obergerichten erforderlich,
  • Unsere Kanzlei ist spezialisiert darauf, im Strafrecht Revision einzulegen und erfolgreich in der Revisionsinstanz zu verteidigen. Wir begleiten Sie bzw. Ihre Verteidigung auch bereits in der Instanz beratend, um die bestmöglichen Chancen für eine erfolgreiche Revision zu eröffnen.

Was kostet das Einlegen einer Revision im Strafrecht?

Wieviel es kostet eine Revision einzulegen, hängt davon ab, was man mit der Verteidigung vereinbart.

Die eigentliche Arbeit in der Revisionsinstanz fällt für die Verteidigung an bei der Fertigung der Revisionsbegründung. Das Einlegen erfolgt mit lediglich mit einem kurzen Schriftsatz an das Gericht, dessen Entscheidung angegriffen wird.

Für die Erhebung von Sachrügen überprüft die Verteidigung dabei die von dem Gericht verfasste Urteilsausfertigung auf Fehler bei der Anwendung materiellen Rechts.

Für die Erhebung von Verfahrensrügen überprüft die Verteidigung die gesamten Verfahrensakten auf Fehler bei der Anwendung formellen Rechts.

An die Erhebung von Verfahrensrügen werden hohe formale Anforderungen gestellt. Sie sind so zu verfassen, dass das Revisionsgericht nur aus der Revisionsbegründung heraus und ohne Zuhilfenahme weiterer Dokumente überprüfen kann, ob das angegriffene Urteil unter einem Rechtsfehler leidet.

Sachrügen sind zwar formal nicht so schwierig, erfordern aber auch ein exaktes Studium des angegriffenen Urteils sowie umfassende Kenntnis von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte.

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht für die Verteidigung in der gesamten Revisionsinstanz einen Gebührenrahmen von 132,00 bis 1.221,00 EUR vor. Befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft beträgt der Gebührenrahmen 132,00 bis 1.526,00 EUR.

Hinzu kommen jeweils Auslagen und Mehrwertsteuer.

Nur in besonderen Fällen kann ein Wahlverteidiger den Gebührenrahmen voll ausschöpfen und die Höchstgebühr abrechnen. In der Regel erhält er die sogenannten Wahlverteidigermittelgebühren, d. h. das arithmetische Mittel aus Mindest- und Höchstsatz. Dies sind nach dem RVG 676,50 bzw. 829,00 EUR.

Für eine Hauptverhandlung in der Revisionsinstanz beträgt der Gebührenrahmen 132,00 bis 616,00 € bzw. 132,00 bis 770,00 € bei Untersuchungshaft. Die Wahlverteidigermittelgebühren hierfür betragen also 374,00 bzw. 451,00 EUR.

Mit Auslagen und Mehrwertsteuer kann der Wahlverteidiger höchstens 1.547,00 EUR abrechnen.

Das Einlegen der Revision ist allerdings bereits von den Gebühren für die Verteidigung in der Instanz abgegolten. Hierfür fallen also noch keine gesonderten Gebühren an.

Honorarvereinbarung

Die gesetzlichen Gebühren können weder den erheblichen Aufwand der Verteidigung für die Fertigung der Revisionsbegründung an sich noch die hierfür erforderliche ständige Fortbildung im Strafrecht wirtschaftlich abbilden.

Strafverteidiger werden daher in der Revision in aller Regel auf Basis eines pro Stunde berechneten Honorars tätig.

Früher war es üblich, Pauschalen abzurechnen für die Prüfung der Erfolgsaussichten, die Fertigung der Revisionsbegründung und die Verteidigung in der Revisionshauptverhandlung.

Zwischenzeitlich hat der BGH entschieden, dass ein Rechtsanwalt nachweisen muss, dass das mit ihm vereinbarte Honorar nicht unangemessen hoch ist, wenn es die gesetzlichen Gebühren im Strafrecht um mehr als das Fünffache übersteigt.

Vielen Rechtsanwälte sind daher dazu übergegangen, auch in der Revisionsinstanz auf Basis eines Stundenhonorars abzurechnen.

Im Ergebnis ist dies auch für den Mandanten die gerechtere Lösung, denn er zahlt den Rechtsanwalt abhängig von seinem Arbeitsaufwand.

Faire Kostenstruktur

Auch wir rechnen auf Basis eines Stundenhonorars ab.

Wir besprechen mit Ihnen jederzeit

  • welche Tätigkeiten wir für Sie entfalten können
  • wie erfolgversprechend diese im Einzelnen sind und
  • welcher Zeitaufwand damit voraussichtlich einhergeht.

Sie können dann selbst entscheiden, wie hoch der Aufwand ist, der Ihnen für unsere Verteidigung anfällt. So behalten Sie jederzeit den Überblick den Überblick über Ihre Kosten.

Frühzeitige Beratung spart Kosten

Im Idealfall sprechen Sie uns schon von Beginn Ihres Hauptverfahrens an, wenn Sie erwägen Revision einzulegen, für den Fall, dass sie entgegen Ihrer Erwartungen verurteilt werden.

Bereits in der Hauptverhandlung können wir für Ihre Verteidigung Anträge vorbereiten, um sicherzustellen, dass Verfahrensrügen in der Revisionsinstanz zulässig erhoben werden können.

Hierdurch sparen Sie sich ggf. schon, überhaupt eine Revision einzulegen, da eine entsprechende Vorgehensweise in der Instanz das Gericht möglicherweise schon zu einer Entscheidung in Ihrem Sinne veranlasst.

Wenden Sie sich spätestens an uns, wenn Sie verurteilt worden sind. Warten Sie nicht, bis Ihnen die Urteilsausfertigung zugestellt wird.

Wir können uns dann bereits mit Ihrer aktuellen Verteidigung in Verbindung setzen und diejenigen Unterlagen und Akten anfordern, die wir zu Prüfung der Erfolgsaussichten und damit auch zur Einschätzung des erforderlichen Aufwands benötigen. Auch können wir so früh in den revisionsrelevanten Verfahrensstoff eingeführt werden.

Häufig zeichnet sich aufgrund der Hauptverhandlung und der mündlichen Urteilsbegründung bereits ab, mit welchen Argumenten am Ehesten erfolgreich Revision eingelegt werden kann.

Je frühzeitiger wir uns mit Ihrem Fall beschäftigen können und je besser wir dabei unterstützt werden, desto schneller geht die Prüfung des Urteils und etwaiger Verfahrensrüge von Statten.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Revision teuer?

Eine Revision muss nicht teuer sein. Manchmal begeht das Gericht triviale Fehler, die leicht zu erkennen und zu rügen sind. In diesen Fällen ist eine Revision unter Umständen sogar annähernd mit gesetzlichen Gebühren zu bewerkstelligen.

Wann muss ich für die Verteidigung in der Revisionsinstanz bezahlen?

In der Strafverteidigung ist es üblich, dass Vorschüsse erhoben werden. Die voraussichtlich für die anstehenden Arbeiten anfallenden Kosten müssen Sie daher im Vorhinein bezahlen. Wir nehmen die Tätigkeit auch erst nach Eingang des Vorschusses auf.

Sind die Kosten für eine Revision abschätzbar?

Ja. Je nach Umfang des Urteils und der Verfahrensakten und abhängig davon, welche Rügen in Betracht kommen und sie auch angebracht wissen wollen, können wir relativ gut eingrenzen, wie hoch die voraussichtlich anfallenden Kosten sein werden.

Bekomme ich das Rechtsanwaltshonorar zurück, wenn die Revision Erfolg hat?

Das Rechtsanwaltshonorar für die Revision stellt notwendige Auslagen dar. Diese sind von der Staatskasse in dem Umfang zu erstatten, wie ein Angeklagter freigesprochen wird. In Ansatz zu bringen sind dabei allerdings nur die Gebühren, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallen. Sie erhalten also auch bei einem voll umfänglichen Freispruch nur einen Bruchteil der tatsächlich aufgewendeten Gebühren zurück.

Ist man gut beraten viel Geld für eine Revision auszugeben?

Diese Frage muss grundsätzlich jeder für sich selbst beantworten. Wenn Erfolgsaussichten für einzelne Rügen bestehen, ist eine Revision jedenfalls die letzte Möglichkeit zu seinem Recht zu kommen.

Warum ist eine Revision wichtig?

Die Ausschöpfung des Rechtswegs vor dem Revisionsgericht ist die Voraussetzung für die Rüge weitergehender Grund- und Menschenrechte bei höheren Gerichten, so

  • die Rüge der Verletzung von Grundrechten im Zuge einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht,
  • die Rüge der Verletzung von Grundrechten aus der Charta der Europäischen Grundrechte oder die Verletzung anderen Europäischen Rechts vor dem Europäischen Gerichtshof sowie
  • die Rüge der Verletzung von Menschenrechten vor dem Europäischen Menschengerichtshof.

Was bleiben mir für Optionen, wenn ich keine Revision eingelegt habe?

Wenn keine Revision eingelegt wurde, bleibt nur die Möglichkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens. Solche Verfahren erfolgreich zu führen, ist allerdings noch schwieriger, als eine Revision zum Erfolg zu bringen.

Ist die Kanzlei SITTIG LAW die richtige, um eine Revision einzulegen?

Ja. Wir verfügen über jahrelang Erfahrung im Revisionsrecht.

Ist die Kanzlei SITTIG LAW teurer als andere Kanzleien bei der Einlegung von Revisionen?

Die Kanzlei SITTIG LAW und Rechtsanwalt Markus Sittig sind genauso teuer wie auch andere erfahrene Anwälte im Bereich von Revisionen im Strafrecht.

Kann ich mehr über Revisionen erfahren?

Ja. Vor Allem wenn Sie eine Rechtsanwaltskollegin sind oder ein Rechtsanwaltskollege, können Sie eines der Seminare von Herrn Rechtsanwalt Markus Sittig zum Revisionsrecht besuchen. Die Seminare werden angeboten von https://novus-seminare.de/

Ist eine Revision teuer?

Eine Revision muss nicht teuer sein. Manchmal begeht das Gericht triviale Fehler, die leicht zu erkennen und zu rügen sind. In diesen Fällen ist eine Revision unter Umständen sogar annähernd mit gesetzlichen Gebühren zu bewerkstelligen.

Wann muss ich für die Verteidigung in der Revisionsinstanz bezahlen?

In der Strafverteidigung ist es üblich, dass Vorschüsse erhoben werden. Die voraussichtlich für die anstehenden Arbeiten anfallenden Kosten müssen Sie daher im Vorhinein bezahlen. Wir nehmen die Tätigkeit auch erst nach Eingang des Vorschusses auf.

Sind die Kosten für eine Revision abschätzbar?

Ja. Je nach Umfang des Urteils und der Verfahrensakten und abhängig davon, welche Rügen in Betracht kommen und sie auch angebracht wissen wollen, können wir relativ gut eingrenzen, wie hoch die voraussichtlich anfallenden Kosten sein werden.

Bekomme ich das Rechtsanwaltshonorar zurück, wenn die Revision Erfolg hat?

Das Rechtsanwaltshonorar für die Revision stellt notwendige Auslagen dar. Diese sind von der Staatskasse in dem Umfang zu erstatten, wie ein Angeklagter freigesprochen wird. In Ansatz zu bringen sind dabei allerdings nur die Gebühren, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallen. Sie erhalten also auch bei einem voll umfänglichen Freispruch nur einen Bruchteil der tatsächlich aufgewendeten Gebühren zurück.

Ist man gut beraten viel Geld für eine Revision auszugeben?

Diese Frage muss grundsätzlich jeder für sich selbst beantworten. Wenn Erfolgsaussichten für einzelne Rügen bestehen, ist eine Revision jedenfalls die letzte Möglichkeit zu seinem Recht zu kommen.

Warum ist eine Revision wichtig?

Die Ausschöpfung des Rechtswegs vor dem Revisionsgericht ist die Voraussetzung für die Rüge weitergehender Grund- und Menschenrechte bei höheren Gerichten, so

  • die Rüge der Verletzung von Grundrechten im Zuge einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht,
  • die Rüge der Verletzung von Grundrechten aus der Charta der Europäischen Grundrechte oder die Verletzung anderen Europäischen Rechts vor dem Europäischen Gerichtshof sowie
  • die Rüge der Verletzung von Menschenrechten vor dem Europäischen Menschengerichtshof.

Was bleiben mir für Optionen, wenn ich keine Revision eingelegt habe?

Wenn keine Revision eingelegt wurde, bleibt nur die Möglichkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens. Solche Verfahren erfolgreich zu führen, ist allerdings noch schwieriger, als eine Revision zum Erfolg zu bringen.

Ist die Kanzlei SITTIG LAW die richtige, um eine Revision einzulegen?

Ja. Wir verfügen über jahrelang Erfahrung im Revisionsrecht.

Ist die Kanzlei SITTIG LAW teurer als andere Kanzleien bei der Einlegung von Revisionen?

Die Kanzlei SITTIG LAW und Rechtsanwalt Markus Sittig sind genauso teuer wie auch andere erfahrene Anwälte im Bereich von Revisionen im Strafrecht.

Kann ich mehr über Revisionen erfahren?

Ja. Vor Allem wenn Sie eine Rechtsanwaltskollegin sind oder ein Rechtsanwaltskollege, können Sie eines der Seminare von Herrn Rechtsanwalt Markus Sittig zum Revisionsrecht besuchen. Die Seminare werden angeboten von https://novus-seminare.de/

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