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Verfassungsbeschwerde einlegen: Der letzte Weg zum Recht

Die Verfassungsbeschwerde ist der letzte Rettungsanker bei Grundrechtsverletzungen durch staatliche Entscheidungen. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen sorgfältig Ihre Erfolgsaussichten und vertreten Sie kompetent vor dem Bundesverfassungsgericht. Setzen Sie auf Expertise und höchste Sorgfalt – für Ihr Recht in Karlsruhe und darüber hinaus.
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Wenn alle anderen Rechtswege ausgeschöpft sind

Die Verfassungsbeschwerde stellt für viele Betroffene den letzten Hoffnungsschimmer dar, wenn sie sich durch staatliche Maßnahmen oder Gerichtsentscheidungen in ihren Grundrechten verletzt sehen. Als erfahrene Strafverteidiger und Anwalt für Verfassungsbeschwerden wissen wir: Der Weg zum Bundesverfassungsgericht ist steinig und formal anspruchsvoll. Doch mit der richtigen rechtlichen Unterstützung kann eine Verfassungsbeschwerde der entscheidende Schritt sein, um Ihr Recht durchzusetzen.

Wann kommt eine Verfassungsbeschwerde in Betracht?

Eine Verfassungsbeschwerde stellt ein außerordentliches Rechtsmittel dar, das nur dann in Betracht kommt, wenn alle anderen rechtlichen Möglichkeiten vollständig ausgeschöpft sind. Im Bereich des Strafrechts kann dies verschiedene Situationen betreffen. Häufig geht es um Strafurteile, bei denen eine Verletzung von Grundrechten vorliegt. Dies kann sowohl der Fall sein, wenn materielle Grundrechte als auch wenn Prozessgrundrechte verletzt wurden.

Auch bei fragwürdigen Durchsuchungen oder Beschlagnahmen kann eine Verfassungsbeschwerde der richtige Weg sein. Gerade im Strafverfahren sind Eingriffe in die Grundrechte besonders sensibel und müssen einer strengen verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.

Immer wieder kommen auch Fälle vor, in denen das rechtliche Gehör im Strafverfahren verletzt wurde – etwa wenn wichtige Beweisanträge ohne ausreichende Begründung abgelehnt wurden oder wenn die Verteidigung keine Gelegenheit hatte, allen relevanten Vortrag für eine gerichtliche Entscheidung zu leisten.

Ein weiterer häufiger Anwendungsfall sind Beschwerden gegen eine grundrechtswidrige Untersuchungshaft. Hier geht es oft um die Frage, ob die Haftgründe ausreichend dargelegt wurden und die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.

Die entscheidenden Voraussetzungen

Die Verfassungsbeschwerde unterliegt strengen formalen Anforderungen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Zunächst muss der Rechtsweg vollständig erschöpft sein. Das bedeutet, dass alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel vor den Fachgerichten ausgeschöpft sein müssen, bevor das Bundesverfassungsgericht angerufen werden kann.

Eine weitere zentrale Voraussetzung ist die Einhaltung der Monatsfrist nach Zustellung der letzten Entscheidung. Diese Frist ist eine absolute Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann. Innerhalb dieser Frist muss die Verfassungsbeschwerde nicht nur eingereicht, sondern auch ausführlich begründet werden.

Die Begründung muss eine substantiierte Darlegung der Grundrechtsverletzung enthalten. Es reicht nicht aus, sich pauschal auf eine Verletzung von Grundrechten zu berufen. Vielmehr muss im Detail aufgezeigt werden, welches Grundrecht durch welche konkrete Maßnahme verletzt wurde und warum diese Verletzung verfassungsrechtlich relevant ist. Dazu gehört u. a. auch die Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und sogar die Aktualisierung des Vortrags, wenn sich mit Blick auf den Verfahrensgegenstand seit der Einreichung der Verfassungsbeschwerde Neuerungen ergeben haben.

Schließlich muss eine eigene, gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit vorliegen. Der Beschwerdeführer muss also selbst und aktuell von der gerügten Maßnahme betroffen sein.

Unsere Expertise für Ihre Verfassungsbeschwerde

Als spezialisierte Strafverteidiger verfügen wir über jahrelange Erfahrung im Verfassungsrecht und in der Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht. Unsere Arbeit beginnt mit einer sorgfältigen Prüfung der Erfolgsaussichten Ihres Anliegens. Wir analysieren jeden Fall individuell und bewerten realistisch die Chancen einer Verfassungsbeschwerde.

Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine präzise verfassungsrechtliche Argumentation, die genau auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Dabei berücksichtigen wir die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und arbeiten die verfassungsrechtlich relevanten Aspekte Ihres Falls heraus.

Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die penible Einhaltung aller formalen Anforderungen. Die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfordern höchste Sorgfalt bei der Erstellung der Beschwerdeschrift und der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen.

Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten wir Sie mit unserer ganzen Erfahrung und unserem fundierten verfassungsrechtlichen Know-how. Wir begleiten Sie durch alle Verfahrensstadien und setzen uns mit Nachdruck für die Durchsetzung Ihrer Grundrechte ein.

Der Weg zur erfolgreichen Verfassungsbeschwerde

  1. Erstgespräch und Analyse: Wir prüfen Ihr Anliegen gründlich und bewerten die Erfolgsaussichten realistisch.
  2. Strategieentwicklung: Bei positiver Einschätzung entwickeln wir eine maßgeschneiderte verfassungsrechtliche Argumentation.
  3. Fristgerechte Einreichung: Wir stellen sicher, dass Ihre Verfassungsbeschwerde formal einwandfrei und fristgerecht eingereicht wird.
Häufig gestellte Fragen

Die Erfolgsquote liegt statistisch bei etwa 2%, wobei natürlich auch viele Verfassungsbeschwerden selbst von Bürgern eingelegt werden und bereits die formalen Anforderungen nicht einhalten. Eine sorgfältige anwaltliche Prüfung im Vorfeld ist allerdings gleichwohl unerlässlich.

Die Kosten setzen sich aus Gerichtsgebühren und Anwaltshonoraren zusammen. Wir besprechen die Details transparent im Erstgespräch.

Die Verfahrensdauer kann mehrere Monate bis Jahre betragen. Eine schnelle Entscheidung ist bei besonderer Eilbedürftigkeit möglich.

Rechtlich ist dies nicht zwingend vorgeschrieben, aufgrund der komplexen Anforderungen aber dringend zu empfehlen.

Das Bundesverfassungsgericht hebt die angegriffene Entscheidung auf und verweist die Sache zurück an das zuständige Fachgericht.

Nein, erst nach erfolgloser Verfassungsbeschwerde ist der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte möglich.

Die Verfassungsbeschwerde muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der letzten Entscheidung eingereicht werden.

Sie muss die gerügte Grundrechtsverletzung präzise darlegen und alle relevanten Unterlagen enthalten.

Ja, bei Bedürftigkeit und hinreichenden Erfolgsaussichten kann Prozesskostenhilfe gewährt werden.

In dringenden Fällen kann ein Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt werden.

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