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Wie lange kann eine Revision dauern?

Eine Revision ist für viele Betroffene die letzte Chance, ein als ungerecht oder fehlerhaft empfundenes Urteil doch noch zu ändern. Dabei besteht häufig Unsicherheit darüber, wie lange ein solches Revisionsverfahren dauern kann. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die Dauer von Revisionsverfahren und erklären, welche Faktoren die Verfahrensdauer beeinflussen können. Die Dauer eines Revisionsverfahrens ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Komplexität des Falls und der Auslastung des Gerichts. Im Durchschnitt kann man jedoch von einer Dauer von etwa einem bis zwei Jahren ausgehen. Dennoch sollte man sich bewusst sein, dass jedes Verfahren individuell ist und die Dauer entsprechend variieren kann.

Inhalt

Key Takeaways

  • Revisionsverfahren können im Durchschnitt sechs Monate bis zwei Jahre dauern
  • Die Verfahrensdauer hängt von Komplexität des Falls und Auslastung des Gerichts ab
  • Individuelle Faktoren können die Dauer des Verfahrens beeinflussen

 

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Wie lange kann eine Revision dauern?

Eine Revision kann unterschiedlich lange dauern, da sie von verschiedenen Faktoren abhängig ist. Dazu gehören unter anderem die Komplexität des Falles und die Auslastung des Gerichts. Im Durchschnitt kann man jedoch von einer Dauer von etwa sechs Monaten bis zwei Jahren ausgehen.

Zunächst muss die Revision innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. Die Frist zur Begründung beträgt einen Monat nach Zustellung des Urteils.

Während des Revisionsverfahrens prüft das zuständige Gericht das Urteil auf Verfahrens- und Rechtsfehler. Dabei geht es nicht um die Frage, ob der Angeklagte die Tat wirklich begangen hat, sondern allein um die Richtigkeit der Entscheidung.

Die Revision ist ein Rechtsmittel, das von einem Fachanwalt für Strafrecht eingelegt werden sollte. Durch das Einlegen der Revision wird das Ziel verfolgt, das Urteil aufzuheben und gegebenenfalls eine neue Entscheidung zu erwirken. Dabei wird die Sache entweder an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen oder das Revisionsgericht entscheidet selbst über den Fall.

Insgesamt kann die Dauer des Revisionsverfahrens variieren und ist abhängig von den Umständen des jeweiligen Falles. Daher empfehlen wir, sich von einem Fachanwalt für Strafrecht bzw. einer auf Revisionen spezialisierten Kanzlei, wie SITTIG LAW beraten zu lassen.

Was kann die Länge eines Revisionsprozesses beeinflussen?

Die Dauer eines Revisionsverfahrens kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel kann man jedoch von einer durchschnittlichen Dauer von etwa sechs Monaten bis zwei Jahren ausgehen. Einige Faktoren, die die Länge eines Revisionsprozesses beeinflussen können, sind:

  • Komplexität des Falles: Je komplizierter ein Fall ist, desto länger kann das Verfahren dauern. Dies kann auch daran liegen, dass umfangreiche Beweismittel geprüft werden müssen oder zusätzliche Gutachten eingeholt werden.
  • Auslastung des Gerichts: Die Auslastung der Gerichte kann ebenfalls großen Einfluss auf die Dauer des Revisionsverfahrens haben. Bei einem hohen Arbeitsaufkommen kann es zu Verzögerungen kommen.
  • Anwaltliche Vertretung: Die Erfahrung und das Fachwissen des Anwalts, der die Revision betreut, können ebenfalls entscheidend für die Dauer des Verfahrens sein. Ein erfahrener Anwalt für Strafrecht, wie beispielsweise Markus Sittig, kann den Prozess möglicherweise effizienter gestalten und die Chancen auf Erfolg erhöhen.
  • Richterliche Entscheidungen: Die Entscheidungen des zuständigen Richters während des Revisionsverfahrens können den Prozess beschleunigen oder verlangsamen. Dies hängt von den jeweiligen Umständen des Falls und dem Vorgehen des Richters ab.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Frist für die Einlegung einer Revision in der Regel eine Woche nach der Urteilsverkündung beträgt (§ 341 Abs. 1 StPO). Diese Frist sollte unbedingt eingehalten werden, um die Möglichkeit einer Revision nicht zu verlieren. Sollten Sie als Angeklagter bei der Urteilsverkündung nicht anwesend sein gilt eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Urteils.

Insgesamt können verschiedene Faktoren die Dauer eines Revisionsverfahrens beeinflussen, und es ist entscheidend, gut informiert zu sein und die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Strafrechtsrevisionen, wie Markus Sittig, in Anspruch zu nehmen.

Hintergrundwissen zum Thema Revision

Was ist eine Revision?

Eine Revision ist ein Rechtsmittel, das gegen eine gerichtliche Entscheidung eingelegt werden kann. Ziel einer Revision ist es, eine Überprüfung des Urteils durch ein höheres Gericht, das sogenannte Revisionsgericht, zu erreichen. Im Gegensatz zu anderen Rechtsmitteln, wie der Berufung, wird bei einer Revision in der Regel nicht die Sachlage erneut geprüft, sondern es werden mögliche Rechtsfehler untersucht.

Definition und Abgrenzung zu anderen Rechtsmitteln wie Berufung

Die Revision unterscheidet sich von anderen Rechtsmitteln wie der Berufung insofern, als sie nur auf mögliche Rechtsfehler abzielt und nicht auf eine Neubewertung der Tatsachen. Dabei kann es um Verfahrensfehler, wie z.B. die Verletzung von Verfahrensregeln, oder um materielle Rechtsfehler, wie eine fehlerhafte Auslegung von Gesetzesbestimmungen, gehen. Bei einer Berufung hingegen wird die Sachlage erneut geprüft und das Urteil kann aufgrund neuer Tatsachen geändert werden.

Der Prozess einer Revision

Der Ablauf einer Revision gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Einlegung der Revision: Eine Revision muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden..

     

  2. Revisionsbegründung: Nach Zustellung der Urteilsausfertigung muss die Revision innerhalb von einer weiteren Frist von einem Monat begründet werden. In dieser Begründung müssen die Rechtsfehler, auf denen das Urteil beruht, konkret bezeichnet und erläutert werden, sofern Verfahrensrügen erhoben werden.

     

  3. Prüfung der Zulässigkeit: Das Revisionsgericht prüft zunächst, ob die Revision zulässig ist. Dazu gehören vor Allem die Überprüfung der Form der Anträge und die Einhaltung der gegebenen Fristen.

     

  4. Entscheidung: Das Revisionsgericht entscheidet schließlich über die Begründetheit der Revision. Es kann das Urteil aufheben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Ausgangsgericht zurückverweisen oder die Revision verwerfen..

     

Die Dauer eines Revisionsverfahrens kann variieren und ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Komplexität des Falls und der Auslastung des Revisionsgerichts. Im Durchschnitt kann man jedoch von einer Verfahrensdauer von etwa sechs Monaten bis zwei Jahren ausgehen.

Wir hoffen, dass dieses Hintergrundwissen zum Thema Revision einen hilfreichen Einblick in den Ablauf und die Unterschiede zu anderen Rechtsmitteln bietet und Ihnen bei der Entscheidungsfindung bezüglich einer möglichen Revision nützlich sein kann.

Wann macht eine Revision wirklich Sinn?

Bei der Überlegung, ob eine Revision sinnvoll ist, sollten Sie verschiedene Kriterien berücksichtigen. Eine Revision sollte angestrebt werden, wenn Sie mit dem Urteil unzufrieden sind und nach gründlicher Prüfung eine gute Chance besteht, dass das Urteil aufgehoben wird. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Revision nicht dazu dient, die Sachlage oder die Beweise neu zu bewerten, sondern nur Verfahrens- und Rechtsfehler aufzuzeigen.

Kriterien für die Entscheidung, ob eine Revision angestrebt werden sollte

  1. Fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts: Wenn die angegriffene Entscheidung materielles Recht verletzt, lohnt sich eine Revision regelmäßig. Sogenannte Sachrügen haben am häufigsten Erfolg..

     

  2. Verfahrensfehler: Ist das angegriffene Urteil unter Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen, kann sich die Erhebung von Verfahrensrügen empfehlen.

     

  3. Beratung durch einen erfahrenen Anwalt: Der Rat eines Fachanwalts für Strafrecht kann Ihnen helfen, Ihre Situation besser einzuschätzen und die Erfolgsaussichten einer Revision bewerten.

     

Bevor Sie eine Revision anstreben, sollten Sie diese Kriterien gemeinsam mit Ihrem Anwalt sorgfältig abwägen. Beachten Sie jedoch, dass die Fristen für eine Revision kurz sind. Daher ist es ratsam, schnell zu handeln und rechtzeitig einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren.

Häufig gestellte Fragen

Eine Revision beim Bundesgerichtshof kann unterschiedlich lang dauern, abhängig von der Komplexität des Falles und der Auslastung des Gerichts. Im Durchschnitt kann man jedoch von einer Dauer von etwa sechs Monaten  bis zwei Jahren ausgehen.

Auch die Dauer einer Revision beim Oberlandesgericht hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Komplexität des Falls und der Gerichtsauslastung. Eine genaue Angabe zur Dauer ist deshalb schwer zu machen.

Im Strafrecht beträgt die Frist zur Einlegung der Revision eine Woche ab dem Tag der Urteilsverkündung, wie in § 341 Abs. 1 StPO festgelegt. Falls der Angeklagte bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, weil er inhaftiert war, verlängert sich die Frist.

Nach einer erfolgreichen Revision wird der Fall in der Regel an ein Gericht der Vorinstanz zurückverwiesen, um erneut verhandelt zu werden.

Wenn eine Revision zurückgewiesen oder verworfen wird, bleibt das ursprüngliche Urteil bestehen.