Das Wichtigste im Überblick
- Handeln Sie bei Verdacht auf Drogenhandel überlegt und vermeiden Sie vorschnelle Aussagen
- Rechtliche Konsequenzen können gravierend sein - professionelle Unterstützung ist entscheidend
- Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann den Verfahrensausgang maßgeblich beeinflussen
Die rechtliche Situation einordnen
Im Betäubungsmittelrecht sind die Grenzen zwischen legalem und illegalem Handeln vor allem im Zusammenhang mit dem Konsum von Betäubungsmitteln noch fließend. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) definiert klar, welche Substanzen unter die gesetzlichen Regelungen fallen. Bereits bei einem Verdacht auf Drogenhandel erfolgt die Strafverfolgung allerdings sofort mit hoher Intensität. Bei einer Verurteilung drohen empfindliche Strafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen. Für eine effektive Verteidigung ist die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsbeistands entscheidend.
Erste Schritte bei Verdacht auf Drogenhandel
Ein Verdacht auf Drogenhandel erfordert sofortiges, aber überlegtes Handeln. Die ersten Reaktionen und Aussagen können den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen. Besonders wichtig ist es, ihr Schweigerecht zu nutzen und keine vorschnellen Einlassungen zu machen. Eine sorgfältige Dokumentation aller relevanten Vorfälle und Beobachtungen kann für die spätere Verteidigung wertvoll sein. Die Kontaktaufnahme zu einem spezialisierten Anwalt sollte umgehend erfolgen. Eine professionelle rechtliche Begleitung von Beginn an erhöht die Chancen auf einen positiven Verfahrensausgang deutlich.
Rechtliche Grundlagen verstehen
Das Betäubungsmittelgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für alle Verfahren im Drogenkontext. Es wird flankiert von dem Konsumcannabisgesetz, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz und dem Arzneimittelgesetz. Die Unterscheidung zwischen Besitz und Handel ist komplex und für die Strafzumessung entscheidend. Besonders die Frage, ob mit einer „nicht geringen Menge“ gehandelt wurde, spielt eine zentrale Rolle für die rechtliche Bewertung des potenziellen Ausgangs eines Verfahrens.. Die Strafrahmen variieren erheblich und reichen von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Haftstrafen. Die individuelle Situation und persönliche Umstände beeinflussen dabei maßgeblich die rechtliche Einordnung
Unser ganzheitlicher Ansatz bei SITTIG LAW
Eine erfolgreiche Verteidigung basiert auf einer durchdachten Gesamtstrategie, die mehr als nur den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens im Blick hat. Von der ersten Beratung bis zum Verfahrensabschluss entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungsansätze. Die sorgfältige Analyse aller Verfahrensunterlagen und eine umfassende Erörterung der Gesamtzusammenhänge bilden dabei die Grundlage unserer Arbeit. Wir bereiten Sie auch gezielt auf polizeiliche Vernehmungen vor, wenn wir mit Ihnen zu dem Ergebnis kommen, dass dies Sinn macht. Eine präventive Rechtsberatung kann zudem helfen, kritische Situationen zu vermeiden. Wir können Sie insbesondere auch aufklären zu möglichen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden.
Verhalten bei polizeilichen Maßnahmen
Bei polizeilichen Maßnahmen ist besonnenes Handeln der Schlüssel zum Erfolg. Die Wahrnehmung des Schweigerechts schützt vor übereilten und möglicherweise schädlichen Aussagen. Der Beistand eines Anwalts sollte umgehend angefordert werden. Vor einer Besprechung mit dem Verteidiger sollten keine Gespräche mit den Strafverfolgungsbehörden geführt werden. Die Prüfung von Durchsuchungsbeschlüssen und anderen behördlichen Anordnungen ist essentiell. Ggf. ergeben sich daraus Beweisverwertungsverbote. Eine professionelle rechtliche Vertretung kann die Wahrung Ihrer Rechte sicherstellen.
Ihr Weg zu uns
Der erste Schritt ist ein vertrauliches Erstgespräch in geschützter Atmosphäre. Gemeinsam entwickeln wir eine auf Ihre Situation zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Die professionelle Durchführung der Verteidigung erfolgt dann Schritt für Schritt nach unserem bewährten Konzept. Dabei behalten wir stets Ihre individuellen Ziele im Blick. Die enge Abstimmung mit Ihnen ist uns während des gesamten Verfahrens wichtig.
Häufig gestellte Fragen
Bleiben Sie ruhig, kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt und dokumentieren Sie den Ablauf.
Nein, Sie haben ein Schweigerecht. Nutzen Sie dieses bis zur Rücksprache mit einem Anwalt. Wenn es um Vorwürfe bezüglich anderer Personen geht, und sie durch eine Aussage sich der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen könnten, haben Sie im Übrigen ein Aussageverweigerungsrecht
Nehmen Sie ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt keine Stellung zum Sachverhalt.
Die Grenzen sind substanzabhängig und werden durch Rechtsprechung definiert. Liegt eine “nicht geringe Menge” vor, ist der Strafrahmen in der Regel deutlich höher.
Nicht automatisch, aber bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr möglich.
Je nach Komplexität mehrere Monate bis über ein Jahr.
Die Kosten richten sich nach Umfang und Schwierigkeit des Falls.
Ja, rechtswidrig erlangte Beweise können ausgeschlossen werden.
Ein positiver Haartest allein beweist nur den Konsum, nicht den Handel mit Betäubungsmitteln.
Bei Drogenabhängigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Therapie statt einer Haftstrafe angeordnet werden.