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Geringe Menge BTM Tabelle 

Das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) regelt den Umgang mit illegalen Drogen in Deutschland. Ein wichtiger Begriff darin ist "geringe Menge". Bundesländer halten eigene Tabellen vor, die Mengen angeben, die als gering angesehen werden, aber es gibt keine bundeseinheitliche Tabelle.

Inhalt

Was sie bedeutet und wie sie die Strafen beeinflusst

Das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) regelt den Umgang mit illegalen Drogen in Deutschland. Ein wichtiger Begriff in diesem Gesetz ist die „geringe Menge“. Ist lediglich eine geringe Menge gegeben, kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen. Bei Erstverstößen mit Cannabis-Produkten ist dies nach der Rechtsprechung des BVerfG sogar zwingend.

Wenn jemand mit einer „geringen Menge“ illegaler Drogen angetroffen wird, kann dies darüber hinaus zu einer Einstellung des Verfahrens aus Opportunitätsgründen oder geringeren Strafen führen. Die Bundesländer halten jeweils eine Tabelle vor, die verschiedene Arten von Drogen und die entsprechenden Mengen auflisten, die als für den Eigenbedarf gering anzusehen sind.

Welche Tabellen gibt es und was regeln sie?

Es ist wichtig zu beachten, dass es keine bundeseinheitliche Tabelle gibt und dass die Menge, die als „gering“ angesehen wird, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. Für manche Betäubungsmittel ist die geringe Menge auch nicht definiert. Ein erfahrener Anwalt wie Markus Sittig von SITTIG LAW in Hamburg, der sich auf Strafrecht und IT-Recht spezialisiert hat, kann bestimmen, welche Menge an Drogen vorliegt und ob diese als „gering“ angesehen werden kann.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Tabelle nur die Menge des Besitzes zum Eigenbedarf regelt und nicht etwa zum Gebrauch für ein Handeltreiben. Ein Anwalt wie Markus Sittig kann Ihnen dabei helfen, diese Unterschiede zu verstehen und wie sie sich auf  den Einzelfalls auswirken können.

Eine weitere wichtige Tatsache, die man berücksichtigen sollte, ist, dass die Tabelle regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst wird, um die aktuellen Trends und Entwicklungen im Drogenmarkt zu berücksichtigen. Ein erfahrener Anwalt wie Markus Sittig wird immer auf dem Laufenden sein und wissen, welche Änderungen in der Tabelle vorgenommen wurden und wie sie sich auf Ihren Fall auswirken können.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie ggf. beschuldigt werden, eine „geringe Menge“ von Drogen besessen zu haben, ist es wichtig, schnell einen qualifizierten Anwalt wie Markus Sittig von SITTIG LAW in Hamburg zu engagieren, um Ihre Verteidigung aufzubauen und Ihre Rechte zu schützen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren und um mehr über Ihre Optionen zu erfahren.