Im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts gibt es eine Vielzahl von Begrifflichkeiten, die für Laien oftmals schwer verständlich sind. Ein solcher Begriff ist die „nicht geringe Menge Kokain“. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was genau darunter zu verstehen ist und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben können.
Sollten Sie einen Anwalt für BTMG benötigen, zögern Sie nicht, uns bei SITTIG LAW zu kontaktieren – wir stehen Ihnen zur Seite.
Was bedeutet eine „nicht geringe Menge“ Kokain?
Eine nicht geringe Menge ist ein im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) definierter Begriff und dient als Grundlage für die Strafzumessung. Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass die Grenze zur nicht geringen Menge bei Kokain bei einer Wirkstoffmenge von 5 Gramm Reinkokain liegt. Diese Grenze ist entscheidend. Wird sie überschritten, liegt nicht mehr ein Vergehen, sondern ein Verbrechen vor. Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall von einer nicht geringen Menge die Rede ist, kontaktieren Sie uns bei SITTIG LAW, um eine fundierte Einschätzung zu erhalten.
Rechtsfolgen des Besitzes oder Handels einer nicht geringen Menge Kokain
Wird man wegen des Besitzes oder Handels einer nicht geringen Menge Kokain verurteilt, drohen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Im Normalfall, d. h. wenn kein minder schwerer Fall vorliegt, wird das Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge Kokain mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht, Je nach Lage des Fall kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren verhangen werden. Es ist daher entscheidend, frühzeitig eine kompetente Verteidigung aufzubauen. Bei SITTIG LAW unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.
Verteidigungsstrategien bei Anklagen wegen einer nicht geringen Menge Kokain
Die Verteidigung gegen Anklagen wegen einer nicht geringen Menge Kokain erfordert eine individuelle Strategie, die auf den konkreten Umständen des Falles basiert. Mögliche Ansätze sind, die Glaubwürdigkeit von Zeugen infrage stellen, die Verhältnismäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen prüfen oder die Richtigkeit der Analyse der beschlagnahmten Substanz hinterfragen. Bei SITTIG LAW analysieren wir Ihren Fall genau und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie.
Experten und Gutachten bei der Ermittlung der Kokainmenge
Ein wesentlicher Aspekt in Verfahren wegen einer nicht geringen Menge Kokain ist die korrekte Ermittlung der Wirkstoffmenge. Hierbei spielen Experten und Gutachten eine entscheidende Rolle. Die genaue Analyse der beschlagnahmten Substanz kann dazu beitragen, festzustellen, ob die Menge tatsächlich die gesetzliche Grenze für eine „nicht geringe Menge“ überschreitet. In einigen Fällen kann eine erneute Analyse der Substanz auch dazu führen, dass die als „nicht gering“ eingestufte Menge doch unter der gesetzlichen Grenze liegt – mit erheblichen Auswirkungen auf das Strafmaß. Wir setzen uns dafür ein, dass sämtliche Gutachten und Analysen im Verfahren sorgfältig geprüft und hinterfragt werden, um Ihre Rechte bestmöglich zu schützen.
SITTIG LAW – Ihr Anwalt für bei Problemen mit dem BTMG
Als erfahrene Anwaltskanzlei im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist SITTIG LAW bestens gerüstet, um Sie bei etwaigen Verfahren zu verteidigen. Wir bieten umfassende Beratung und Begleitung vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und setzen uns mit Expertise und Leidenschaft für Ihre Rechte ein.
Schlusswort
Ein Verfahren wegen einer nicht geringen Menge Kokain kann gravierende Folgen für das persönliche und berufliche Leben haben. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig an einen erfahrenen Anwalt zu wenden, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet und Ihnen zur Seite steht. Kontaktieren Sie uns bei SITTIG LAW, um sich über Ihre Möglichkeiten zu informieren und die bestmögliche Verteidigung sicherzustellen.