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El Tusi – Was ist das? Rechtliche Einordnung und wichtige Fakten zur pinken Partydroge

El Tusi, auch bekannt als Pink Cocaine, ist keine Kokainvariante, sondern eine gefährliche Mischdroge mit wechselnder Zusammensetzung. Erfahren Sie alles Wichtige zu rechtlichen Konsequenzen und gesundheitlichen Risiken.
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Was ist Pink Cocaine (El Tusi)?

Pink Cocaine, auch bekannt als El Tusi oder 2C-B, ist eine synthetische Droge, die trotz ihres irreführenden Namens kein Kokain enthält. Stattdessen handelt es sich um eine gefährliche Mischung verschiedener psychoaktiver Substanzen, deren rosa Färbung durch zugesetzte Lebensmittelfarbstoffe entsteht. Die Zusammensetzung dieser Droge ist besonders tückisch, da sie häufig variiert und die Konsumenten nie genau wissen, welche Substanzen sie tatsächlich einnehmen, weshalb bei rechtlichen Problemen unbedingt ein erfahrener Anwalt für Betäubungsmittelrecht konsultiert werden sollte. Typischerweise enthält Pink Cocaine eine Kombination aus Ketamin, MDMA (Ecstasy), Methamphetamin und verschiedenen synthetischen Cathinonen. Zusätzlich werden diverse Streckmittel und Farbstoffe beigemischt, die das charakteristische rosa Erscheinungsbild erzeugen.

Rechtliche Einordnung

Im deutschen Rechtssystem werden die in Pink Cocaine enthaltenen Substanzen durch das Betäubungsmittelgesetz streng reguliert. Der Gesetzgeber hat klare Regelungen geschaffen, die den Umgang mit diesen gefährlichen Substanzen unter Strafe stellen. Der Besitz dieser Droge kann grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer erheblichen Geldstrafe geahndet werden. Wenn die Wirkstoffe der enthaltenen Substanzen zusammengenommen die nicht geringe Menge überschreiten, stehen sogar Haftstrafen zwischen 1 und 15 Jahren im Raum. Schwerwiegender sind auch die rechtlichen Konsequenzen beim Handel mit Pink Cocaine. Die Strafrahmen sind dabei zwar die gleichen wie beim Besitz, die Strafen fallen aber in der Regel härter aus. Besonders gravierend wird der bandenmäßige Handel bestraft, bei dem das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht und eine Höchststrafe von 15 Jahren.

Gesundheitliche Risiken

Die Gefährlichkeit von Pink Cocaine ergibt sich besonders aus der unberechenbaren Zusammensetzung der Substanz. Die Konsumenten setzen sich einem kaum kalkulierbaren Gesundheitsrisiko aus. Im akuten Bereich können Überdosierungen aufgrund der unbekannten Zusammensetzung schnell lebensbedrohlich werden. Die verschiedenen enthaltenen Substanzen können in unvorhersehbarer Weise miteinander reagieren und zu schweren Komplikationen führen. Dokumentierte Fälle zeigen das Auftreten von Kreislaufversagen, akuten Psychosen und lebensbedrohlichen Krampfanfällen.

Der langfristige Konsum kann zu bleibenden Hirnschäden, schweren psychischen Erkrankungen und irreversiblen Organschäden führen. Die Abhängigkeitsgefahr wird durch die Kombination verschiedener suchtgefährdender Substanzen noch verstärkt.

Unser Vorgehen in Ihrer Sache

Nach Ihrer Kontaktaufnahme beginnen wir direkt mit einer umfassenden Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation, um schnell die richtigen Weichen für Ihre Verteidigung zu stellen. Im nächsten Schritt beantragen wir Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und analysieren sorgfältig alle Beweismittel und Vorwürfe, die gegen Sie vorliegen. Basierend auf dieser gründlichen Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die Ihre persönlichen Umstände und Ziele berücksichtigt. Während des gesamten Strafverfahrens stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite – von der Begleitung zu Vernehmungen über die Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft bis hin zur Vertretung vor Gericht.

Häufig gestellte Fragen

Nein, die enthaltenen Substanzen fallen unter das Betäubungsmittelgesetz.

Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen sind immer möglich. Beim Besitz einer nicht geringen Menge drohen Freiheitsstrafen zwischen 1 und 15 Jahren.

Sofort einen Anwalt kontaktieren und keine Aussagen ohne rechtlichen Beistand machen.

In bestimmten Fällen kann das Prinzip „Therapie statt Strafe“ angewendet werden.

Von der Ermittlung bis zur Verhandlung – jede Phase erfordert sachkundige Verteidigung.

Ruhe bewahren, Anwalt kontaktieren, Durchsuchungsprotokoll verlangen.

Ja, bei Ersttätern sind oft mildere Strafen oder Einstellungen möglich.

Ja, Betäubungsmitteldelikte werden grundsätzlich ins Führungszeugnis eingetragen, wenn nicht höchsten 90 Tagessätze oder eie Freiheitsstrafe von maximal 3 Monaten verhangen wird.

Die Dauer variiert von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren.

Die Kosten der Verteidigung richten sich nach dem Einzelfall und der Komplexität des Verfahrens, wobei häufig auch Ratenzahlungen möglich sind.

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