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Strafe für 1 kg Kokain: Rechtliche Folgen und Verteidigungsmöglichkeiten

Besitz von 1 kg Kokain? Das deutsche Betäubungsmittelgesetz sieht bei solchen Mengen harte Strafen vor – von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren Haft. Doch es gibt Wege, das Strafmaß zu reduzieren.
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Die rechtliche Situation bei Kokainbesitz

Der Besitz größerer Mengen Kokain wird nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als schwerwiegendes Delikt eingestuft. Als erfahrene Anwälte für Betäubungsmittelrecht wissen wir: Ab einer Menge von 1 kg liegt ein Fall von nicht geringer Menge vor, der nach §29a BtMG mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet wird. Die konkrete Strafzumessung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der genauen Menge, Reinheitsgrad, Tatbeteiligung und persönlichen Umständen.

Mögliche Konsequenzen und Strafrahmen

Der Besitz von Kokain in dieser Größenordnung zieht weitreichende strafrechtliche und persönliche Konsequenzen nach sich. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von 1 bis 15 Jahren vor, wobei die konkrete Strafhöhe von verschiedenen Faktoren wie der genauen Menge, den persönlichen Umständen und dem Verhalten während des Verfahrens abhängt. Neben der Freiheitsstrafe müssen Betroffene auch mit der Einziehung von Vermögenswerten rechnen, die im Zusammenhang mit der Straftat stehen könnten, wenn das Kokain veräußert wurde. Weitere einschneidende Folgen sind nicht selten der Entzug der Fahrerlaubnis sowie gravierende berufliche Konsequenzen, die sich aus dem unvermeidlichen Eintrag ins Führungszeugnis ergeben. Dieser Eintrag kann sich noch Jahre nach der Verurteilung auf die beruflichen und persönlichen Perspektiven auswirken. Eine Tilgung im Bundeszentralregister erfolgt in der Regel erst nach 15 Jahren.

Verteidigungsstrategien und Strafmilderung

Eine professionelle Strafverteidigung kann durch verschiedene strategische Ansätze erheblichen Einfluss auf das Strafmaß nehmen. Zentrale Optionen sind „Therapie statt Strafe“ nach §35 BtMG und der Maßregelvollzug in einer Entziehungsanstalt. Diese gesetzlichen Regelungen ermöglichen es Betroffenen, statt einer Haftstrafe eine Therapie zu absolvieren. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Vermittlung geeigneter Therapieplätze und in der Überzeugung der Gerichte von der Sinnhaftigkeit einer therapeutischen Maßnahme. Teilweise ist es auch möglich, eine Therapie als Bewährungsauflage zu erstreiten.
Wir beraten Sie eingehend zu den verschiedenen Optionen und entwickeln gemeinsam die für Ihren Fall optimale Verteidigungsstrategie. Dabei behalten wir stets im Blick, welche Maßnahmen die besten Chancen auf eine Reduzierung des Strafmaßes bieten.

Unser Vorgehen in Ihrer Sache

  1. Professionelle Ersteinschätzung
  2. Akteneinsicht und Fallanalyse
  3. Entwicklung der Verteidigungsstrategie
  4. Begleitung durch das gesamte Verfahren
Häufig gestellte Fragen

Bei konkretem Verdacht auf Drogenbesitz können Ermittlungsbehörden eine Durchsuchung anordnen. Wichtig: Bleiben Sie ruhig und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt.

Nein. Sie haben das Recht zu schweigen. Wir empfehlen dringend, vor einer Aussage rechtlichen Beistand einzuholen.

Die Menge ist entscheidend für die Strafzumessung. Ab einem Wirkstoffgehalt von 5 Gramm Kokainhydrochlorid gilt die nicht geringe Menge mit entsprechend höherem Strafrahmen.

Bei Strafen bis zu 2 Jahren kann eine Bewährung in Betracht kommen. Entscheidend sind verschiedene Faktoren, häufig wie Geständnis und Therapiebereitschaft.

Vermögenswerte aus Drogengeschäften können eingezogen werden. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit und verteidigen Ihre Vermögensinteressen.

Die Dauer variiert stark, meist mehrere Monate bis über ein Jahr. Wir setzen uns für eine zügige Bearbeitung ein.

Ein Geständnis kann strafmildernd wirken, sollte aber nur nach anwaltlicher Beratung und strategischer Abwägung erfolgen.

Ja, gegen Urteile können Rechtsmittel eingelegt werden. Wir prüfen die Erfolgsaussichten sorgfältig.

Die Kosten richten sich nach Umfang und Schwere des Falls. Wir besprechen die Vergütung transparent im Erstgespräch.

Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns am besten sofort.

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