Was bedeutet Zurückverweisung nach der Revision?
Eine erfolgreiche Revision bedeutet nicht automatisch Freispruch. In lediglich wenigen Fällen hebt das Revisionsgericht das Urteil auf und verweist die Sache zur erneuten Verhandlung zurück an das Ausgangsgericht. Was das konkret für Angeklagte bedeutet, wie das Verfahren in der sogenannten zweiten ersten Instanz abläuft und welche Chancen sich dabei eröffnen, erklären wir im Folgenden.
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Wenn das Revisionsgericht ein Urteil aufhebt, hat es zwei grundsätzliche Möglichkeiten: Es kann in der Sache selbst entscheiden oder die Sache an das Ausgangsgericht zurückverweisen. Die Zurückverweisung ist der Regelfall. Sie ist in § 354 StPO geregelt und bedeutet, dass über das aufgehobene Urteil soweit es aufgehoben wurde neu zu entscheiden ist und das Verfahren vor einer anderen Kammer oder Abteilung des Ausgangsgerichts — oder ausnahmsweise vor einem anderen Gericht gleicher Ordnung — neu verhandelt wird. Das Revisionsgericht trifft dabei keine eigene Sachentscheidung über Schuld oder Strafe, sondern gibt die Sache in die Hände des Tatgerichts zurück. Teilweise gibt es auch Hinweise dazu, wie mit dem Verfahrensstoff bei der neuerlichen Verhandlung zu verfahren ist. Das neue Tatgericht ist dann zuständig, den Sachverhalt ggf. neu festzustellen, erneut zu würdigen und ein neues Urteil zu sprechen.