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Vorladung als Beschuldigter wegen Beleidigung – Was tun?

Bei einer Vorladung als Beschuldigter wegen Beleidigung ist schnelles Handeln gefragt. Der Tatbestand nach § 185 StGB kann mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Schweigen Sie, erscheinen Sie nicht ohne anwaltlichen Beistand und kontaktieren Sie SITTIG LAW für spezialisierte Strafverteidigung bundesweit. Wir beantragen Akteneinsicht, entwickeln individuelle Verteidigungsstrategien und vertreten Sie vor Gericht.
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Sie haben Post bekommen – und zwar keine angenehme. Eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter wegen Beleidigung liegt vor Ihnen. Vermutlich sind Sie überrascht, verunsichert und fragen sich: „Was habe ich falsch gemacht? Was droht mir jetzt? Wie soll ich mich verhalten?“ Diese Fragen sind völlig normal und berechtigt. Eine Vorladung als Beschuldigter wegen Beleidigung ist für die meisten Menschen eine belastende Situation, die Stress und Zukunftsängste auslösen kann. Mit unserer bundesweiten Strafverteidigung  stehen wir Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite.

In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne ist, welche Konsequenzen drohen können und – am wichtigsten – wie Sie sich richtig verhalten sollten, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmöglichen Chancen für einen günstigen Ausgang des Verfahrens zu haben.

Was ist eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne?

Der Tatbestand der Beleidigung findet sich in § 185 StGB. Dieses Delikt schützt vor jeden Angriff auf die Ehre einer anderen Person. Unter Ehre versteht sich nicht die personelle Würde, sondern vielmehr der „gute Ruf“ und damit die Geltung der Person in der Gesellschaft.

§ 185 StGB setzt somit einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch vorsätzliche Kundgabe der Missachtung voraus. Eine Beleidigung kann in verschiedenen Formen auftreten:

  • Wörtlich: Durch das gesprochene Wort
  • Schriftlich: In Briefen, E-Mails oder Textnachrichten
  • Bildlich: Durch Gesten oder Bilder
  • Durch schlüssige Handlungen: Wie etwa das Zeigen des Mittelfingers

Eine Beleidigung kann sowohl direkt gegenüber dem Betroffenen als auch über den Betroffenen gegenüber Dritten erfolgen. Dies kann in Form eines Werturteils oder durch Tatsachenbehauptungen geschehen.

Was gilt nicht als Beleidigung?

Nicht jede unhöfliche oder distanzlose Äußerung erfüllt bereits den Tatbestand der Beleidigung. Allgemeine Unhöflichkeiten ohne abwertenden Charakter fallen in der Regel nicht unter den Tatbestand des § 185 StGB. Auch Distanzlosigkeit, die keine konkrete Herabwürdigung beinhaltet, ist strafrechtlich nicht relevant. Persönlichkeitsverletzungen ohne abwertenden Charakter können zwar zivilrechtliche Ansprüche begründen, sind aber strafrechtlich nicht als Beleidigung zu werten.

Was kann überraschenderweise bereits eine Beleidigung sein?

Andererseits können manche Handlungen, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen, bereits eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB darstellen. Das Duzen fremder Personen kann bereits eine Beleidigung sein, wenn dabei eine soziale Herabwürdigung zum Ausdruck gebracht wird, beispielsweise in formellen Situationen gegenüber Amtsträgern. Gesten wie „jemandem den Vogel zeigen“ werden regelmäßig von der Rechtsprechung als Beleidigung eingestuft. Im digitalen Bereich können bestimmte Emojis oder Bildmontagen in sozialen Medien ebenfalls den Tatbestand erfüllen, wenn sie eine klar herabwürdigende Aussage transportieren.

Gerade im Kontext digitaler Kommunikation – sei es in sozialen Netzwerken, Messengern oder Foren – können spontane Reaktionen, die im Affekt geschrieben wurden, schnell strafrechtliche Relevanz erlangen.

Die Vorladung als Beschuldigter – Was bedeutet das?

Für viele beginnt das Strafverfahren mit dem Erhalt einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung. Dieses amtliche Schreiben kommt üblicherweise von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft und fordert Sie auf, zu einem bestimmten Termin zu erscheinen, um sich zu dem Vorwurf zu äußern.

Wichtig zu wissen: Eine Vorladung der Polizei ist nicht verpflichtend. Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie das Recht zu schweigen. Sie müssen weder zur Vernehmung erscheinen noch Angaben zur Sache machen.

Anders verhält es sich bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht – hier kann unter Umständen eine Pflicht zum Erscheinen bestehen, jedoch bleibt Ihr Recht zu schweigen unberührt.

Wie sollten Sie sich bei einer Vorladung wegen Beleidigung verhalten?

Der Erhalt einer Vorladung ist häufig mit Verunsicherung verbunden. Folgende Schritte haben sich in unserer anwaltlichen Praxis bewährt:

1. Bewahren Sie Ruhe

So beunruhigend eine Vorladung auch sein mag – bewahren Sie Ruhe. Überstürzte Reaktionen wie spontane Rechtfertigungen oder Kontaktaufnahme mit dem Anzeigenerstatter können Ihre Situation verschlechtern.

2. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch

Im Falle der Beschuldigung einer Beleidigung sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und von eigenständigem Handeln absehen, um eine unbewusste Selbstbelastung zu verhindern. Der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung sollten Sie ohne anwaltliche Begleitung keine Folge leisten.

3. Kontaktieren Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Strafrecht

Es ist ratsam, sich schnellstmöglich an einen auf Ehrdelikte spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht zu wenden. Ein erfahrener Verteidiger kann:
  • Sie über Ihre Rechte informieren
  • Die Akteneinsicht beantragen
  • Den genauen Tatvorwurf ermitteln
  • Eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie entwickeln
  • Mit den Strafverfolgungsbehörden kommunizieren
  • Auf eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens hinwirken

4. Keine Kommunikation mit dem Anzeigenerstatter

Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Person auf, die Sie angezeigt hat. Gut gemeinte Entschuldigungen oder Erklärungsversuche können als Schuldeingeständnis gewertet werden und später gegen Sie verwendet werden.

5. Sichern Sie Beweismittel

Wenn die angebliche Beleidigung in einem bestimmten Kontext stattgefunden hat (z.B. in einem Chat, einer E-Mail-Korrespondenz oder einem sozialen Netzwerk), sichern Sie den kompletten Kommunikationsverlauf, nicht nur den inkriminierten Ausschnitt. Der Kontext kann für Ihre Verteidigung entscheidend sein.

Wie läuft das Strafverfahren wegen Beleidigung ab?

Nachdem Sie einen Fachanwalt für Strafrecht mandatiert haben, werden folgende Schritte eingeleitet:

1. Akteneinsicht

Ihr Verteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen. Dies verschafft Klarheit über den genauen Tatvorwurf und die bisher vorliegenden Beweismittel. Durch diese Einsicht erfahren Sie, welche konkreten Vorwürfe gegen Sie erhoben wurden und auf welcher Grundlage.

2. Entwicklung einer Verteidigungsstrategie

Auf Basis der Akteneinsicht entwickelt Ihr Anwalt eine individuelle, erfolgversprechende Verteidigungsstrategie. Bei Beleidigungsvorwürfen prüft Ihr Anwalt zunächst, ob die vorgeworfene Äußerung überhaupt den Tatbestand des § 185 StGB erfüllt oder ob sie möglicherweise vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) gedeckt war. Zusätzlich wird untersucht, ob die Äußerung zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erfolgte (§ 193 StGB) oder ob der angeblichen Beleidigung eine Provokation vorausging, die strafmildernd wirken könnte. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Beweislage – insbesondere ob es sich um eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation handelt, bei der ohne weitere Beweismittel die Unschuldsvermutung greift.

3. Schriftliche Stellungnahme oder Aussageverweigerung

Ihr Anwalt wird entscheiden, ob eine schriftliche Stellungnahme abgegeben werden sollte oder ob Schweigen die bessere Strategie ist. Diese Entscheidung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

4. Einstellungsmöglichkeiten

Bei Beleidigungsdelikten gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Verfahren frühzeitig zu beenden. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO einstellen, wenn die Beweislage für eine Anklage nicht ausreicht. Bei geringer Schuld ist eine Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO möglich. Häufig erfolgt auch eine Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO, beispielsweise gegen Zahlung einer Geldauflage. Besonders bei Beleidigungsdelikten bietet sich zudem die Einstellung nach einem erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich an, bei dem eine Einigung mit dem Geschädigten erzielt wird.

5. Hauptverhandlung

Kommt es tatsächlich zur Anklage und Hauptverhandlung, vertritt Sie Ihr Anwalt vor Gericht und arbeitet auf einen Freispruch oder eine möglichst milde Strafe hin.

Welche Strafen drohen bei einer Verurteilung wegen Beleidigung?

Der Gesetzgeber droht einer Beleidigung im Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe an. In der Praxis werden bei erstmaligen Beleidigungen ohne besondere Schwere jedoch meist Geldstrafen verhängt.

Die Höhe der Strafe richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

  • Schwere der Beleidigung
  • Kontext und Öffentlichkeitswirkung
  • Vorstrafen des Täters
  • Geständnis und Reue
  • Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Ein besonders wichtiger Faktor ist, ob die Beleidigung öffentlich stattgefunden hat, beispielsweise in sozialen Medien. Öffentliche Beleidigungen werden in der Regel härter bestraft als solche im privaten Rahmen.

Nebenfolgen einer Verurteilung

Neben der eigentlichen Strafe können weitere Konsequenzen drohen:

  • Eintrag ins Führungszeugnis: Ab einer gewissen Höhe der Geldstrafe erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis (ab 91 Tagessätzen)
  • Berufliche Konsequenzen: Besonders in bestimmten Berufsgruppen (Beamte, Ärzte, Rechtsanwälte) können berufsrechtliche Folgen drohen
  • Zivilrechtliche Ansprüche: Der Beleidigte kann zusätzlich Schmerzensgeld fordern

Beleidigungen in sozialen Medien – Ein zunehmendes Problem

Ein stetig wachsender Anteil der Beleidigungsverfahren betrifft Äußerungen in sozialen Medien. Die vermeintliche Anonymität und emotionale Distanz zum Gegenüber führen häufig zu Enthemmung und übereilten Reaktionen. Beleidigungen in sozialen Medien haben oft eine große Reichweite und werden daher von Gerichten häufig als schwerwiegender eingestuft, weil sie im öffentlichen Raum stattfinden und potenziell von vielen Menschen wahrgenommen werden können. Bei der Beweissicherung spielen Screenshots und Serverprotokolle eine wichtige Rolle, die von den Ermittlungsbehörden als Beweismittel herangezogen werden können. Auch bei Verwendung von Pseudonymen besteht keine tatsächliche Anonymität, da Nutzer häufig über ihre IP-Adresse identifiziert werden können. Eine besondere Herausforderung stellen die rechtlichen Abgrenzungsfragen bei humoristisch gemeinten Beiträgen, Memes oder Emojis dar, bei denen die Gerichte oft den Kontext und die Intention genau prüfen müssen.

Warum spezialisierte anwaltliche Hilfe entscheidend ist

Bei einer Vorladung wegen Beleidigung kann spezialisierte anwaltliche Vertretung den entscheidenden Unterschied machen. Unsere Erfahrung zeigt, daspanss frühzeitige anwaltliche Intervention in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens erreichen kann, bevor es überhaupt zur Anklage kommt.

Die Kanzlei SITTIG LAW hat sich auf Strafverteidigung spezialisiert und verfügt über fundierte Expertise in der Unterscheidung zwischen strafbaren Äußerungen und rechtmäßiger Meinungsfreiheit.

Unsere Leistungen im Überblick:

Wir bieten eine umfassende Vertretung in allen Phasen des Strafverfahrens und übernehmen für Sie die Akteneinsicht mit gründlicher Analyse des Tatvorwurfs. Unser Team entwickelt für jeden Fall individuelle Verteidigungsstrategien und begleitet Sie bei Bedarf zu Vernehmungen. Wir verfassen präzise Einstellungsgesuche und vertreten Ihre Interessen kompetent vor Gericht. Eine besondere Stärke unserer Kanzlei ist die erfolgreiche Vermittlung zwischen den Parteien für außergerichtliche Lösungen.

Unsere Arbeitsweise:

Wir legen besonderen Wert auf eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine transparente Kommunikation. Unsere Mandanten schätzen unsere klare und verständliche Beratung sowie die kontinuierliche Information über alle Verfahrensschritte.

Wie beginnt die Zusammenarbeit mit SITTIG LAW?

In einem Gespräch analysieren wir den Vorwurf anhand der Vorladung und entwickeln eine erste Strategie. Nach Mandatierung fordern wir umgehend Akteneinsicht an, um den vollständigen Sachverhalt zu erfassen. Parallel bereiten wir Sie auf eine mögliche Vernehmung vor und verfassen bei Bedarf eine schriftliche Stellungnahme.

Wir kommunizieren kontinuierlich die nächsten Schritte und halten Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden. Unsere Mandanten schätzen besonders die gute Erreichbarkeit und klare Kommunikation.

Handeln Sie richtig bei einer Vorladung wegen Beleidigung

Eine Vorladung als Beschuldigter wegen Beleidigung sollte ernst genommen werden, ist aber kein Grund zur Panik. Mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung können die rechtlichen Schritte strukturiert angegangen und in vielen Fällen eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  1. Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine unüberlegten Äußerungen
  2. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch
  3. Kontaktieren Sie unverzüglich einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt
  4. Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit dem Anzeigenerstatter
  5. Sichern Sie alle relevanten Beweismittel und Kommunikationsverläufe

Lassen Sie den Vorwurf der Beleidigung nicht zu einer unnötigen Belastung werden. Mit SITTIG LAW haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihre Interessen konsequent vertritt und auf eine schnelle und günstige Lösung hinarbeitet.

Häufig gestellte Fragen

Nein, eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter ist nicht verpflichtend und Sie haben das Recht zu schweigen.

Bei einer erstmaligen Beleidigung ohne besondere Schwere werden meist Geldstrafen verhängt, deren Höhe sich nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen richtet. Mit anwaltlicher Hilfe kann häufig eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Ja, mit anwaltlicher Hilfe können Sie sich durch Akteneinsicht, Prüfung der Beweismittel und Vorlage entlastender Beweise effektiv verteidigen. Bei unberechtigten Anzeigen kann unter Umständen ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet werden.

Bei der Beleidigung (§ 185 StGB) wird Missachtung kundgegeben, bei übler Nachrede (§ 186 StGB) werden nicht erweislich wahre Tatsachen behauptet. Die Verleumdung (§ 187 StGB) ist das bewusste Verbreiten unwahrer Tatsachen, die den Betroffenen verächtlich machen oder herabwürdigen.

Die Verjährungsfrist bei Beleidigung beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt der beleidigenden Äußerung.

Ja, auch bei Verwendung eines Pseudonyms können Sie über die IP-Adresse identifiziert werden. Die vermeintliche Anonymität im Internet bietet keinen Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung.

Eine Entschuldigung kann zur Deeskalation beitragen, sollte aber nur nach anwaltlicher Beratung erfolgen, da sie als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Ihr Anwalt kann eine rechtlich unbedenkliche Formulierung vorschlagen.

Nein, der Tatbestand der Beleidigung setzt Vorsatz voraus und erfordert, dass der Täter wissentlich und willentlich einen anderen herabwürdigt.

Ab einer bestimmten Höhe der Geldstrafe erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis, was besonders bei Beamten, Ärzten oder Anwälten berufliche Konsequenzen haben kann. Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung minimiert diese Risiken erheblich.

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