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Veruntreuung, Strafe – Wann sie vorliegt und was Ihnen jetzt droht

Sie stehen unter Verdacht, Gelder veruntreut zu haben, und fürchten die strafrechtlichen Konsequenzen? Dann sind Sie hier genau richtig. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Untreue vorliegt, welche Strafe drohen kann und was Sie jetzt tun sollten, um Ihre Situation zu verbessern.
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Was genau ist Veruntreuung?

Untreue, oder Veruntreuung,  ist ein Vermögensdelikt, das in § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Danach macht sich strafbar, wer fremdes Vermögen, das ihm anvertraut wurde, missbraucht oder die ihm obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem Vermögensinhaber Nachteile zufügt.

Das klingt zunächst einmal abstrakt. Konkret bedeutet es: Wenn Sie Geld verwalten, das Ihnen nicht gehört, dürfen Sie es nicht einfach für sich selbst verwenden. Das gilt für Firmenkonten ebenso wie für private Treuhandverhältnisse, beispielsweise wenn Sie das Vermögen eines Angehörigen treuhänderisch verwalten.

Welche Strafe droht bei Untreue?

Untreue kann mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen erhöht sich der Strafrahmen auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Ob im Einzelfall eher eine milde oder eine harte Strafe verhängt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Grundsätzlich gilt: Je höher der Schaden und je größer das missbrauchte Vertrauen, desto härter fällt in der Regel auch die Strafe aus. Umgekehrt kann sich eine vollständige Schadenswiedergutmachung positiv auswirken, unter Umständen kommt dann sogar eine Verfahrenseinstellung in Betracht.

Verjährung der Veruntreuung

Die Verjährungsfrist für Untreue beträgt fünf Jahre.

Unser Leistungsangebot als spezialisierter Strafverteidiger

Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht bin ich, Markus Sittig, mit den Tücken von Veruntreuungsfällen bestens vertraut. Ich weiß, worauf es ankommt und wie man Ermittlungs- und Strafverfahren zu Ihren Gunsten beeinflussen kann.

Mein Leistungsangebot für Sie umfasst eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Stadien des Verfahrens:

Dabei stehen für mich stets Ihre Interessen und die Minimierung der strafrechtlichen Risiken im Vordergrund. Ich verschaffe mir ein genaues Bild von den Hintergründen der Tat und Ihrer persönlichen Situation, um darauf aufbauend die optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Mit diesen Strategien verbessern wir Ihre Situation

Jeder Veruntreuungsfall ist anders gelagert und erfordert ein individuelles Vorgehen. Je nach Konstellation können verschiedene Verteidigungsstrategien erfolgversprechend sein:

Dank meiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger weiß ich, welcher Ansatz bei welcher Fallkonstellation und welchem Mandanten am aussichtsreichsten ist. Dieses Wissen setze ich gezielt ein, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Ihre Handlungsmöglichkeiten im Strafverfahren

Als Beschuldigter in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen Veruntreuung fühlen Sie sich womöglich hilflos ausgeliefert. Tatsächlich haben Sie aber durchaus Möglichkeiten, aktiv zu einer Verbesserung Ihrer Situation beizutragen:

Je nach Einzelfall kann es auch noch weitere sinnvolle Handlungsoptionen geben. Kommen Sie auf mich zu, dann finden wir gemeinsam die besten Lösungen für Ihre konkrete Situation.

Mit Erfahrung und Engagement an Ihrer Seite

Veruntreuungsvorwürfe sind nichts, was man auf die leichte Schulter nehmen sollte. Ich weiß aus langjähriger Erfahrung, wie belastend ein solches Verfahren für die Betroffenen ist und welche Auswirkungen eine Verurteilung haben kann.

Umso wichtiger ist es, frühzeitig die richtigen Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen. Als Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für Wirtschaftsstrafsachen stehe ich Ihnen kompetent und engagiert zur Seite – mit dem Ziel, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

In zahlreichen Untreuefällen ist es mir in der Vergangenheit gelungen, eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder eine Bewährungsstrafe für meine Mandanten zu erwirken. Auch in komplexen Wirtschaftsstrafsachen konnte ich durch hartnäckige und akribische Arbeit überzeugende Erfolge erzielen.

Gerne setze ich meine Erfahrung und mein Können auch in Ihrem Fall ein. Vertrauen Sie auf meine Expertise als Strafverteidiger und lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen, Ihre Situation zu verbessern!

Unser Erstgespräch - der Auftakt für Ihre optimale Verteidigung

Veruntreuungsverfahren sind hochkomplex und erfordern eine sorgfältige anwaltliche Beratung und Betreuung. Zögern Sie daher nicht, sich an einen spezialisierten Strafverteidiger zu wenden!

In einem ausführlichen Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, mit mir über Ihren Fall zu sprechen. Ich werde mir Ihre Schilderung anhören, Ihnen die rechtliche Situation erläutern und mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen.

Im Anschluss an unser Erstgespräch hole ich typischerweise die Ermittlungsakte ein und analysiere die Beweislage. Danach entwickeln wir gemeinsam eine maßgeschneiderte, erfolgversprechende Verteidigungsstrategie. Dabei haben wir stets Ihr Ziel vor Augen: eine Verfahrenseinstellung, einen Freispruch oder zumindest eine möglichst geringe Strafe. Über alle weiteren Schritte und Erfolgsaussichten halte ich Sie während des gesamten Mandats auf dem Laufenden.

Gehen Sie nicht allein durch ein Veruntreuungsverfahren, sondern vertrauen Sie auf meine Unterstützung! Ich stehe Ihnen als versierter und engagierter Strafverteidiger zur Seite – von der ersten Beratung bis zu einem etwaigen Gerichtsprozess. Gemeinsam meistern wir diese Herausforderung!

Häufig gestellte Fragen

Sie stehen unter Verdacht, Gelder veruntreut zu haben, und machen sich Sorgen um die Konsequenzen? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die unsere Mandanten in dieser Situation typischerweise beschäftigen.

Untreue nach § 266 StGB bedeutet, dass jemand fremdes Vermögen, das ihm anvertraut wurde, missbraucht oder die Pflicht verletzt, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, und dadurch dem Vermögensinhaber einen Nachteil zufügt. Ein klassisches Beispiel ist die Veruntreuung von Firmengeldern durch Mitarbeiter.

Das Strafmaß für die Veruntreuung reicht von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu zehn Jahre betragen. Die konkrete Strafe hängt unter anderem von der Höhe des veruntreuten Betrags und den weiteren Tatumständen ab.

Ein besonders schwerer Fall, der mit erhöhter Strafe bedroht ist, kann beispielsweise angenommen werden, wenn sehr hohe Summen veruntreut wurden, oder der Täter gewerbsmäßig gehandelt hat. Die Schwere des Falles ist aber immer eine Frage des Einzelfalls.

Die Verjährungsfrist für Veruntreuung beträgt in der Regel fünf Jahre. Die Verjährung beginnt erst, wenn die Tat beendet ist.

Eine Selbstanzeige führt bei Veruntreuung nicht automatisch zur Straffreiheit, kann sich aber positiv auswirken. Wenn die veruntreuten Gelder zurückgezahlt werden und die Selbstanzeige erfolgt, bevor die Tat entdeckt wird, kann das Verfahren unter Umständen eingestellt werden. Eine anwaltliche Beratung ist hier aber unbedingt anzuraten.

Nein, als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Von diesem Recht sollten Sie auch Gebrauch machen und nur nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt aussagen. Alles, was Sie sagen, kann später gegen Sie verwendet werden.

Ja, auf jeden Fall. Eine vollständige Schadenswiedergutmachung kann sich sehr positiv auswirken und unter Umständen sogar zu einer Verfahrenseinstellung führen. Aber auch eine teilweise Wiedergutmachung kann sich strafmildernd auswirken. Ihr Anwalt wird mit Ihnen die Möglichkeiten hierfür ausloten.

Je nach Einzelfall kommen verschiedene Verteidigungsansätze in Betracht. Häufig lässt sich durch eine genaue Analyse des Sachverhalts der Untreuevorwurf entkräften. Auch eine Schadenswiedergutmachung kann zu einer Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung führen. Ein erfahrener Strafverteidiger wird die erfolgversprechendste Strategie mit Ihnen entwickeln.

Sobald Sie erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird oder auch nur der Verdacht einer Veruntreuung im Raum steht, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto besser sind die Chancen, das Verfahren noch zu beeinflussen. Warten Sie nicht bis zur Anklage, sondern handeln Sie bereits im Ermittlungsverfahren!

Die Kosten für einen Strafverteidiger hängen vom Umfang und der Komplexität des Falles ab. Grundsätzlich orientiert sich die Vergütung am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ihr Anwalt wird mit Ihnen eine individuelle Vergütungsvereinbarung treffen. Wichtig ist aber: Die Kosten für eine frühzeitige Strafverteidigung sind in jedem Fall gut investiert, wenn man bedenkt, welche einschneidenden Konsequenzen eine Verurteilung haben kann. Scheuen Sie sich also nicht, anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen!

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