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Privatklage vs. Zivilklage: Unterschiede, Voraussetzungen und Erfolgschancen

Wenn die Staatsanwaltschaft Ihre Strafanzeige einstellt, bleiben Ihnen wichtige rechtliche Optionen. Die Unterschiede zwischen Privatklage und Zivilklage sind entscheidend für Ihre Strategie. Während die Privatklage strafrechtliche Konsequenzen anstrebt, zielt die Zivilklage auf finanzielle Entschädigung. SITTIG LAW bietet spezialisierte Beratung und entwickelt oft eine kombinierte Doppelstrategie.
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Sie wurden Opfer einer Beleidigung, einer Körperverletzung oder Sachbeschädigung und haben Anzeige erstattet – nur um dann die Nachricht zu erhalten, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt? Sie fühlen sich im Stich gelassen und fragen sich, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen nun noch bleiben? Der Unterschied zwischen Privatklage und Zivilklage ist in dieser Situation entscheidend, um den für Sie besten Rechtsweg zu wählen.

Als Fachanwaltskanzlei, die bei Bedarf sogar Verfassungsbeschwerden einlegt, begleiten wir bei SITTIG LAW jährlich zahlreiche Mandanten durch genau diese rechtliche Herausforderung. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen verständlich und praxisnah, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn die Staatsanwaltschaft Ihre Anzeige nicht weiterverfolgt.

Wenn die Staatsanwaltschaft nicht tätig wird: Ihre Alternativen

Haben Sie eine Strafanzeige erstattet und erhielten einen Bescheid der Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis, dass das Verfahren eingestellt wird und Sie „auf den Weg der Privatklage verwiesen werden“? Dieser Moment ist für viele Betroffene frustrierend, doch bedeutet er keineswegs das Ende Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Die Staatsanwaltschaft stellt Verfahren in der Regel ein, wenn sie kein „öffentliches Interesse“ an der Strafverfolgung sieht. Dies betrifft häufig Delikte wie:

  • Beleidigungen und üble Nachrede
  • Leichte Körperverletzungen
  • Sachbeschädigungen
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohungen
  • Verletzungen des Briefgeheimnisses
  • Nachstellungen (Stalking)

 

Bei diesen Delikten kann die betroffene Person selbst als Ankläger auftreten – und zwar über den Weg der Privatklage. Zusätzlich oder alternativ besteht die Möglichkeit, Ansprüche über eine Zivilklage geltend zu machen. Doch worin liegen die Unterschiede?

Privatklage vs. Zivilklage – Die grundlegenden Unterschiede

Was ist eine Privatklage?

Die Privatklage ist eine besondere Form des Strafverfahrens, bei der Sie als Betroffener anstelle der Staatsanwaltschaft die Anklage erheben. Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 374 ff. der Strafprozessordnung (StPO). Dabei übernehmen Sie im Wesentlichen die Rolle, die sonst die Staatsanwaltschaft innehat – inklusive der damit verbundenen Rechte und Pflichten. Das Ziel einer Privatklage ist in erster Linie die strafrechtliche Verurteilung des Täters. Es geht um eine Strafe (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe), die der Staat vollstreckt.

Was ist eine Zivilklage?

Bei einer Zivilklage handelt es sich um ein Verfahren zwischen zwei Privatpersonen oder Unternehmen. Die rechtliche Grundlage bilden hier vor allem die §§ 823 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu unerlaubten Handlungen. Das Ziel einer Zivilklage ist in der Regel ein finanzieller Ausgleich für erlittenes Unrecht. Dies kann in Form von Schadensersatz, Schmerzensgeld oder auch einer Unterlassungserklärung erfolgen.

Die Privatklage im Detail: Voraussetzungen und Ablauf

Bevor Sie eine Privatklage einreichen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Delikte, bei denen eine Privatklage möglich ist

Die Privatklage ist nur bei bestimmten Delikten zulässig, die in § 374 Abs. 1 StPO abschließend aufgelistet sind:
  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung (auch üble Nachrede und Verleumdung)
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • Bestimmte Delikte gegen das geistige Eigentum (z.B. Patentverletzungen)

2. Der Sühneversuch als Pflichtvoraussetzung

Bevor Sie eine Privatklage einreichen können, müssen Sie in den meisten Bundesländern einen sogenannten „Sühneversuch“ durchführen. Dieser findet vor einer Schiedsstelle (je nach Bundesland auch Schiedsmann, Schiedsperson oder Gütestelle genannt) statt. Ziel des Sühneversuchs ist es, eine außergerichtliche Einigung zwischen Ihnen und dem Beschuldigten zu erzielen. Nur wenn dieser Versuch erfolglos bleibt, erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Sie anschließend Privatklage erheben können.

3. Weitere Voraussetzungen und Ausschlüsse

Die Privatklage steht nur der direkt vom Delikt betroffenen Person zu – Sie können keine Privatklage für einen Freund oder Verwandten erheben (außer als gesetzlicher Vertreter). Zudem ist zu beachten:
  • Verjährungsfristen müssen eingehalten werden (in der Regel drei Jahre)
  • Gegen Minderjährige ist eine Privatklage nicht möglich
  • Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren jederzeit an sich ziehen

4. Der Ablauf des Privatklageverfahrens

Das Verfahren einer Privatklage läuft grundsätzlich wie folgt ab:
  1. Einreichung der Klageschrift: Diese muss formal den Anforderungen der §§ 385 und 200 StPO entsprechen und sollte von einem Rechtsanwalt erstellt werden.
  2. Prüfung und Zustellung durch das Gericht: Das zuständige Gericht prüft die Zulässigkeit der Klage und stellt sie dem Beschuldigten zu.
  3. Gegebenenfalls Widerspruch des Angeklagten: Der Beschuldigte kann zur Klageschrift Stellung nehmen.
  4. Entscheidung über die Eröffnung: Das Gericht entscheidet, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird.
  5. Hauptverhandlung: Sie treten als Privatkläger auf und müssen grundsätzlich (anders als ein Nebenkläger) während der gesamten Verhandlung anwesend sein.
  6. Urteil: Das Gericht entscheidet über Freispruch oder Verurteilung.

Die Zivilklage als Alternative oder Ergänzung

Im Gegensatz zur Privatklage zielt die Zivilklage auf einen finanziellen Ausgleich für erlittenes Unrecht ab. Während die Privatklage eine strafrechtliche Verurteilung des Täters anstrebt, geht es bei der Zivilklage um Ihre persönlichen Ansprüche.

Vorteile der Zivilklage

  • Niedrigere Beweishürden: Im Zivilverfahren reicht es aus, wenn das Gericht von der „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“ Ihrer Darstellung überzeugt ist.
  • Breiteres Anwendungsspektrum: Die Zivilklage ist nicht auf bestimmte Delikte beschränkt.
  • Kein Sühneversuch erforderlich: Sie können in der Regel direkt Klage einreichen.
  • Finanzielle Entschädigung: Bei Erfolg erhalten Sie Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld.

Nachteile der Zivilklage

  • Keine strafrechtlichen Konsequenzen: Der Täter wird nicht bestraft, sondern nur zu einer Zahlung verpflichtet.
  • Vollstreckungsrisiko: Selbst wenn Sie Recht bekommen, ist die Durchsetzung der Ansprüche nicht garantiert, wenn der Gegner zahlungsunfähig ist.

Die optimale Strategie: Kombination beider Klagewege

Nach unserer Erfahrung bei SITTIG LAW erzielen viele Mandanten die besten Ergebnisse, wenn sie beide Rechtswege parallel verfolgen:

  • Die Privatklage führt zu einer strafrechtlichen Verurteilung des Täters und bietet Ihnen persönliche Genugtuung.
  • Die Zivilklage sichert Ihnen finanzielle Entschädigung für den erlittenen Schaden.

Diese Doppelstrategie deckt beide Bedürfnisse ab, die viele Betroffene haben: einerseits die Bestrafung des Täters, andererseits den Ausgleich für erlittene Schäden.

Kosten und Erfolgsaussichten bei Privat- und Zivilklagen

Ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung für oder gegen eine Privat- oder Zivilklage sind die damit verbundenen Kosten und Erfolgsaussichten.

Kosten einer Privatklage

Die Kosten für eine Privatklage setzen sich zusammen aus:
  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten
  • Kosten für Zeugen und Sachverständige
  • Im Falle eines Freispruchs müssen Sie als Privatkläger die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten tragen

Kosten einer Zivilklage

Bei einer Zivilklage fallen ähnliche Kosten an:
  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten
  • Kosten für Beweismittel
  • Bei Abweisung der Klage tragen Sie als Kläger alle Verfahrenskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite

Erfolgsaussichten

Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab, insbesondere von:
  • Der Qualität und Menge der verfügbaren Beweise
  • Der rechtlichen Komplexität des Falls
  • Der fachlichen Kompetenz Ihres Rechtsbeistands
Bei der Privatklage ist zu beachten, dass die Anforderungen an die Beweisführung höher sind als bei der Zivilklage. Eine erfolgreiche Verurteilung erfordert den Nachweis der Schuld „über jeden vernünftigen Zweifel hinaus“. Bei SITTIG LAW führen wir vor jedem Verfahren eine gründliche Analyse der Erfolgsaussichten durch und beraten unsere Mandanten transparent über Chancen und Risiken.

Beweissicherung: Der Schlüssel zum Erfolg

Unabhängig davon, ob Sie eine Privatklage oder eine Zivilklage anstreben, ist die frühzeitige und umfassende Sicherung von Beweisen entscheidend für den Erfolg.

Wichtige Beweismittel

Je nach Fall können folgende Beweismittel relevant sein:
  • Schriftliche Dokumente (E-Mails, SMS, Briefe, Chat-Verläufe)
  • Foto- oder Videoaufnahmen
  • Ärztliche Atteste (bei Körperverletzungen)
  • Zeugenaussagen
  • Sachverständigengutachten

Tipps zur Beweissicherung

  • Sichern Sie digitale Beweise durch Screenshots und speichern Sie diese mit Datum und Uhrzeit
  • Führen Sie ein Tagebuch über Vorfälle
  • Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren
  • Sammeln Sie Kontaktdaten von möglichen Zeugen
  • Bewahren Sie alle relevanten Dokumente sorgfältig auf
Mit einer sorgfältigen Beweissicherung legen Sie den Grundstein für ein erfolgreiches Verfahren – unabhängig davon, ob Sie den straf- oder zivilrechtlichen Weg beschreiten.

Entscheidungshilfe: Privatklage, Zivilklage oder beides?

Die Entscheidung zwischen Privatklage, Zivilklage oder einer Kombination beider Wege hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Für eine Privatklage spricht:

  • Sie wünschen sich eine strafrechtliche Verurteilung des Täters
  • Sie verfügen über starke Beweise, die eine Verurteilung wahrscheinlich machen
  • Die persönliche Genugtuung ist Ihnen wichtiger als eine finanzielle Entschädigung
  • Es handelt sich um ein Delikt, bei dem eine Privatklage zulässig ist

Für eine Zivilklage spricht:

  • Der finanzielle Ausgleich steht für Sie im Vordergrund
  • Die Beweislage ist nicht ausreichend für eine strafrechtliche Verurteilung
  • Sie möchten ein schnelleres Verfahren mit niedrigeren Beweishürden
  • Es handelt sich um ein Delikt, bei dem keine Privatklage möglich ist

Für eine Kombination beider Wege spricht:

  • Sie möchten sowohl eine strafrechtliche Verurteilung als auch eine finanzielle Entschädigung erreichen
  • Die Beweislage ist stark genug für beide Verfahrensarten
  • Sie möchten alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen
Bei SITTIG LAW beraten wir Sie individuell und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die optimale Strategie für Ihren speziellen Fall.

Warum Sie für Privat- und Zivilklagen anwaltliche Unterstützung benötigen

Sowohl Privatklagen als auch Zivilklagen sind komplexe rechtliche Verfahren, die ohne fachkundige Unterstützung schwer zu bewältigen sind. Die Gründe, einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, sind vielfältig:

Erhöhte Erfolgsaussichten

Unsere Erfahrung bei SITTIG LAW zeigt, dass fachkundig geführte Verfahren deutlich höhere Erfolgsaussichten haben.

Rechtliche Expertise

Die formalen Anforderungen an Klageschriften sind hoch, und prozessuale Fehler können zur Abweisung führen. Mit spezialisierter rechtlicher Betreuung vermeiden Sie solche Fallstricke.

Emotionale Entlastung

Als Betroffener einer Straftat sind Sie emotional involviert. Ein Anwalt bietet nicht nur rechtliche Unterstützung, sondern auch die nötige professionelle Distanz, um sachlich und strategisch vorzugehen.

Verfahrensökonomie

Ein erfahrener Anwalt weiß, welche Schritte wirklich notwendig sind und welche vermieden werden können. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten.

SITTIG LAW: Ihre Spezialisten für Privat- und Zivilklagen

Bei SITTIG LAW verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der erfolgreichen Führung von Privat- und Zivilklagen. Unsere interdisziplinäre Herangehensweise – mit Fachanwälten sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht – ermöglicht es uns, für jeden Fall die optimale Strategie zu entwickeln.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Umfassende Beratung zur Abwägung zwischen Privatklage und Zivilklage
  • Strategische Planung und Durchführung des Sühneversuchs
  • Fachkundige Erstellung von Klageschriften
  • Vollständige Vertretung in allen Verfahrensstadien
  • Kombination straf- und zivilrechtlicher Strategien für maximalen Erfolg
  • Transparente Kostenaufklärung

Unser Versprechen an Sie:

  • Persönliche Betreuung durch spezialisierten Fachanwalt
  • Klare Kommunikation und regelmäßige Updates zum Verfahrensstand
  • Transparente Erfolgsaussichten ohne unrealistische Versprechen
  • Effiziente und zielorientierte Verfahrensführung

Der richtige Rechtsweg nach einer eingestellten Strafanzeige

Wenn die Staatsanwaltschaft Ihre Strafanzeige eingestellt hat, stehen Ihnen mit der Privatklage und der Zivilklage wirkungsvolle rechtliche Instrumente zur Verfügung. Der Unterschied zwischen Privatklage und Zivilklage liegt vor allem in ihren Zielen: Während die Privatklage auf eine strafrechtliche Verurteilung abzielt, geht es bei der Zivilklage um finanzielle Entschädigung.

Häufig ist eine Kombination beider Rechtswege die beste Strategie, um sowohl Genugtuung als auch Schadensersatz zu erreichen. Mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung steigen die Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren erheblich.

Bei SITTIG LAW stehen wir Ihnen mit unserer Expertise in beiden Rechtsgebieten zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die für Ihren Fall optimale Vorgehensweise. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.

Häufig gestellte Fragen

Die Privatklage ist ein strafrechtliches Verfahren, bei dem Sie als Betroffener anstelle der Staatsanwaltschaft Anklage erheben, um eine strafrechtliche Verurteilung zu erreichen. Die Zivilklage ist hingegen ein privatrechtliches Verfahren zwischen zwei Parteien mit dem Ziel, Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu erhalten.

Eine Privatklage ist nur bei bestimmten in § 374 StPO aufgelisteten Delikten möglich, darunter Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Der Sühneversuch ist ein verpflichtendes außergerichtliches Schlichtungsverfahren vor einer Schiedsstelle vor Einreichung einer Privatklage bei bestimmten Delikten. Nur mit einer Bescheinigung über den erfolglosen Sühneversuch kann eine Privatklage eingereicht werden.

Die Erfolgsaussichten hängen stark von der Beweislage im Einzelfall ab, wobei im Strafverfahren die Schuld „über jeden vernünftigen Zweifel hinaus“ nachgewiesen werden muss. Bei SITTIG LAW stehen wir Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung in Privatklageverfahren zur Seite.

Ja, Sie können beide Rechtswege parallel beschreiten, was oft sinnvoll ist, da die Privatklage auf eine strafrechtliche Verurteilung und die Zivilklage auf finanzielle Entschädigung abzielt.

Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten, Anwaltskosten und ggf. Kosten für Zeugen und Sachverständige zusammen, wobei Sie bei einem Freispruch auch die Kosten des Angeklagten tragen müssen.

Privatklageverfahren dauern durchschnittlich 6-12 Monate, Zivilverfahren in erster Instanz etwa 4-9 Monate, wobei die Dauer je nach Komplexität und Gerichtsauslastung variieren kann.

Bei Nichtzahlung trotz rechtskräftigen Urteils stehen Ihnen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung.

Bei Unsicherheit über den richtigen Rechtsweg bieten wir bei SITTIG LAW eine ausführliche Beratung zur Entwicklung einer individuellen Strategie an.

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