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Rufschädigung im Internet: Strafrechtliche Konsequenzen & effektive Gegenwehr

Rufschädigung im Internet kann für Betroffene existenzbedrohende Folgen haben. Als Fachanwälte für Strafrecht unterstützen wir Sie bei der schnellen Beseitigung rufschädigender Inhalte und der Durchsetzung Ihrer Rechte. Mit unserer IT-Expertise, einer hohen Erfolgsquote bei Content-Löschungen und einem mehrstufigen Vorgehenskonzept sind wir Ihr kompetenter Partner im Kampf gegen digitale Rufschädigung.
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen und Beleidigungen im Internet ist eine Form von Cybercrime, die existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann. Als erfahrene Strafrechtsexperten für digitale Kriminalität unterstützen wir Sie dabei, rufschädigende Inhalte schnell und effektiv zu beseitigen und Ihre Rechte durchzusetzen. Unsere langjährige Expertise im Bereich Internetstrafrecht und Cybercrime sowie unsere hohe Erfolgsquote bei der Löschung rufschädigender Inhalte machen uns zu einem verlässlichen Partner in dieser schwierigen Situation.

Was gilt rechtlich als Rufschädigung im Internet?

Eine Rufschädigung liegt vor, wenn unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik bzw. Formalbeleidigungen verbreitet werden, die das Ansehen einer Person oder eines Unternehmens schädigen. Die rechtliche Bewertung solcher Äußerungen erfordert dabei stets eine sorgfältige Differenzierung zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen. Eine Tatsachenbehauptung zeichnet sich dadurch aus, dass ihr Wahrheitsgehalt objektiv überprüfbar ist.

Das Strafgesetzbuch kennt verschiedene Tatbestände, die bei einer Rufschädigung relevant werden können. Bei einer üblen Nachrede verbreitet der Täter Tatsachen über die betroffene Person, deren Wahrheitsgehalt nicht bewiesen werden kann. Die Verleumdung setzt voraus, dass der Täter wider besseres Wissen unwahre Tatsachen verbreitet. Eine Beleidigung liegt vor, wenn die Äußerung die Ehre der betroffenen Person unmittelbar angreift.

Sofortmaßnahmen bei Rufschädigung

Wenn Sie im Internet rufschädigende Inhalte über sich oder Ihr Unternehmen entdecken, ist schnelles und systematisches Handeln entscheidend. Die erste und wichtigste Maßnahme ist eine umfassende Dokumentation der Inhalte durch Screenshots, welche das Datum und die URL der Fundstelle festhalten. Diese Beweise sind für das weitere rechtliche Vorgehen unverzichtbar. Parallel dazu sollten Sie professionelle rechtliche Unterstützung einholen, um die Erfolgschancen verschiedener Vorgehensweisen evaluieren zu lassen.

Die Erfahrung zeigt, dass die ersten Stunden nach Entdeckung einer Rufschädigung besonders wichtig sind, um eine weitere Verbreitung der Inhalte zu verhindern.

Unsere Strategie gegen Rufschädigung im Internet

Mit unserer bewährten mehrstufigen Vorgehensweise erreichen wir in zahlreichen Fällen die Löschung rufschädigender Inhalte. Der erste Schritt ist stets eine forensisch sichere Beweissicherung, die auch vor Gericht Bestand hat. Parallel dazu prüfen wir die rechtlichen Möglichkeiten und leiten umgehend Maßnahmen zur Durchsetzung von Löschungsansprüchen ein.

Forensische IT-Expertise kann es uns ermöglichen, auch anonyme Täter zu identifizieren. Dies ist besonders wichtig, da viele Rufschädigungen unter Pseudonymen oder über verschleierte IP-Adressen verbreitet werden. Nach erfolgreicher Täterermittlung können wir sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Schritte einleiten.

Die zivilrechtlichen Ansprüche umfassen neben Unterlassung auch Gegendarstellung, Beseitigung, Berichtigung und vor allem Schadensersatzforderungen. Bei nachweisbaren wirtschaftlichen Schäden setzen wir diese konsequent durch. Zusätzlich kann in besonders schweren Fällen auch Geldentschädigung geltend gemacht werden.

Rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen bei Rufschädigung erfordert ein strategisches Vorgehen auf mehreren Ebenen. Zunächst müssen die Voraussetzungen der Ansprüche sorgfältig geprüft werden. Diese Ansprüche richten sich primär gegen den Verursacher der Rufschädigung, können aber auch gegen Plattformbetreiber und Hostprovider geltend gemacht werden.

Das wegweisende BGH-Urteil zur Löschungspflicht von Hostprovidern hat die Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich deutlich gestärkt. Parallel zum zivilrechtlichen Vorgehen prüfen wir stets auch die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen können wichtige Erkenntnisse für das zivilrechtliche Verfahren liefern. Regelmäßig verweisen Staatsanwaltschaften solche Verfahren wegen Beleidigung oder übler Nachrede auf den Privatklageweg, da sie diese Delikte nicht selbst verfolgen wollen. Wir setzen ihren strafrechtlichen Strafanspruch auch für sie als Privatkläger durch und treten sozusagen für sie wie ein Staatsanwalt im Privatklageverfahren auf.

Häufig gestellte Fragen

Mit unserem zügigen Vorgehen erreichen wir oft innerhalb von wenigen Werktagen erste Erfolge bei der Content-Löschung.

Im Beratungsgespräch sprechen wir transparent über die anfallenden Kosten.

Durch forensische IT-Expertise kann es uns gelingen, anonymer Täter zu identifizieren.

Neben dem Ersatz konkreter wirtschaftlicher Schäden kann bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch Schmerzensgeld geltend gemacht werden.

Nach Ihrem Anruf oder Ihrer E-Mail führen wir innerhalb kürzester Zeit ein Beratungsgespräch durch und erstellen anschließend einen konkreten Handlungsplan.

Die Erfolgsaussichten hängen von der Beweislage und der Art der Rufschädigung ab, aber durch unsere forensische Expertise erreichen wir in vielen Fällen eine erfolgreiche strafrechtliche Verfolgung.

Durch unser schnelles Eingreifen können wir meist eine dauerhafte Löschung der Inhalte erreichen.

Wir haben umfangreiche Erfahrung in der Bekämpfung gefälschter Bewertungen und können sowohl rechtlich gegen die Verfasser als auch gegen die Portalbetreiber vorgehen.

Bei internationalen Fällen nutzen wir unsere Expertise in den verschiedenen Jurisdiktionen.

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