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Rufschädigung durch Google-Bewertungen – Rechtliche Möglichkeiten und effektive Gegenwehr

Rufschädigende Google-Bewertungen können die Existenz von Unternehmen ernsthaft bedrohen. Als spezialisierte Kanzlei für Cybercrime unterstützen wir Sie mit einem bewährten mehrstufigen Ansatz bei der Löschung unzulässiger Bewertungen. Mit einer hohen Erfolgsquote im außergerichtlichen Verfahren und umfassender Expertise sorgen wir dafür, dass Ihr guter Ruf geschützt wird und Ihr Geschäft keinen nachhaltigen Schaden nimmt.
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Negative Google-Bewertungen können für Unternehmen existenzbedrohend sein. Besonders wenn es sich um unwahre Behauptungen oder gezielte Rufschädigung handelt, ist schnelles und professionelles Handeln gefragt. Als spezialisierte Kanzlei für Cybercrime unterstützen wir Sie dabei, sich effektiv gegen rufschädigende Bewertungen zu wehren und Ihren guten Ruf zu schützen sowie strafrechtlich gegen solche Online-Bewertungen vorzugehen.

Die Auswirkungen rufschädigender Google-Bewertungen

Der Einfluss von Google-Bewertungen auf den Geschäftserfolg ist in der heutigen digitalen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Studien zeigen, dass sich über 90% der potenziellen Kunden vor einer Kaufentscheidung an Online-Bewertungen orientieren. Negative Einträge können dabei direkte Auswirkungen auf Ihren Umsatz haben und das Vertrauen in Ihr Unternehmen nachhaltig schädigen. Besonders problematisch sind dabei Fake-Bewertungen von Nicht-Kunden oder stark übertriebene negative Kommentare, die das Unternehmensimage gezielt beschädigen sollen.

Die rechtliche Dimension rufschädigender Bewertungen

Die Rechtsprechung hat klare Kriterien entwickelt, wann eine Google-Bewertung als rechtswidrig einzustufen ist. Zentral sind dabei die §§ 823, 824 BGB zum Schutz vor unerlaubten Handlungen und Kreditgefährdung zusammengenommen mit dem strafrechtlichen Ehrenschutz gem. §§ 185, 186 StGB sowie die aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Prüfpflicht von Plattformbetreibern. Eine Bewertung ist insbesondere dann rechtlich angreifbar, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder gar Formalbeleidigungen enthält. Plattformbetreiber müssen darüber hinaus auf entsprechenden Einwand hin überprüfen, ob der Bewertende überhaupt Kunde des bewerteten Unternehmens war. Die Unterscheidung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung spielt dabei eine wesentliche Rolle für die Erfolgsaussichten einer Löschung.

Unser ganzheitlicher Lösungsansatz

Auch durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich Cybercrime haben wir einen effektiven mehrstufigen Ansatz entwickelt. Zunächst führen wir eine umfassende rechtliche Prüfung der Bewertung durch und sichern alle relevanten Beweise. Im nächsten Schritt kommunizieren wir direkt mit Google und ggf. dem Bewertenden, um eine schnelle außergerichtliche Lösung zu erreichen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, setzen wir Ihre Ansprüche mit rechtlichen Mitteln durch, sei es zivilrechtlich als auch strafrechtlich.

Nachweisbare Erfolge und Expertise

Unsere Erfolgsbilanz spricht eine deutliche Sprache: In zahlreichen Fällen erreichen wir die Löschung unzulässiger Bewertungen bereits im außergerichtlichen Verfahren. Diese hohe Erfolgsquote basiert auf unserer spezialisierten Expertise und dem tiefen Verständnis der technischen und rechtlichen Besonderheiten von Bewertungsportalen. Wir haben erfolgreich Verfahren vor verschiedenen Gerichten geführt und Plattformbetreibern dazu gebracht, Bewertungen zu löschen, vor allem auch in komplexen Fällen, die mehr als nur das übliche standardisierte Vorgehen erfordern.

Transparente Zusammenarbeit und Kostenstruktur

Wir wissen, dass Rechtssicherheit auch Kostensicherheit bedeutet. Deshalb sprechen wir über die anfallenden Kosten transparent mit ihnen im ersten Beratungsgespräch. Die Zusammenarbeit beginnt stets mit einer ausführlichen Prüfung Ihres Falls. Dabei analysieren wir die rechtliche Situation und entwickeln einen konkreten Handlungsplan. Sie erhalten von uns eine klare Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Der Weg zur erfolgreichen Löschung

Nach Ihrer Kontaktaufnahme starten wir umgehend mit der Analyse Ihres Falls. In einem persönlichen Beratungsgespräch entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie und legen die nächsten Schritte fest. Unsere Erfahrung zeigt, dass schnelles Handeln bei rufschädigenden Bewertungen entscheidend ist. Durch unsere effiziente Arbeitsweise können wir in vielen Fällen bereits innerhalb weniger Wochen eine Löschung erreichen.

Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-4 Wochen. In besonders dringenden Fällen können wir auch schneller agieren.

Auch bei anonymen Bewertungen haben wir effektive rechtliche Möglichkeiten, um Auskunftsansprüche durchzusetzen und eine Löschung zu erreichen.

Die Beweislast hängt von der Art der Bewertung ab – bei offensichtlichen Fake-Bewertungen liegt sie beim Bewertenden, in anderen Fällen unterstützen wir Sie bei der Beweisführung.

Bei nachgewiesenen Rechtsverletzungen besteht eine Löschungspflicht, die wir notfalls auch gerichtlich durchsetzen.

Typische Anzeichen sind nicht nachweisbare Kundenkontakte und auffällige Häufungen negativer Bewertungen.

Die wichtigsten ersten Schritte sind die Dokumentation der Bewertung und eine sachliche, professionelle Antwort.

Google-Bewertungen bleiben ohne aktives Eingreifen dauerhaft online und können jederzeit von potenziellen Kunden eingesehen werden.

Bei nachweisbaren wirtschaftlichen Schäden können wir Schadensersatzansprüche geltend machen und durchsetzen.

Sie erhalten von uns einen detaillierten Handlungs- und Kostenplan sowie eine konkrete Einschätzung der Erfolgsaussichten.

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