Wenn das Berufungsurteil nicht das letzte Wort ist
Nach einem langen Strafverfahren vor dem Landgericht kann der Eindruck entstehen, dass das Gericht entscheidende Rechtsfragen falsch bewertet hat. Vielleicht wurde Beweismaterial fehlerhaft gewürdigt oder das rechtliche Gehör verletzt. In diesem Moment stellt sich die Frage: Was kann noch getan werden?
Die Antwort lautet: die Revision gegen das Berufungsurteil im Strafrecht.
Die Revision ist kein zweiter Versuch, alle Tatsachen neu aufzurollen. Sie ist ein präzises Instrument, das ausschließlich Rechtsfehler korrigiert. Wer dieses Werkzeug richtig einsetzen will, muss die prozessualen Anforderungen genau kennen – und die strategischen Weichen oft schon viel früher stellen, nämlich während der Berufungsverhandlung selbst.