SITTIG LAW Kanzlei Blog

Medizinstrafrecht: Strafverteidigung von Ärzten bei Behandlungsfehlern

Medizinstrafrecht: RA Markus Sittig gibt einen Überblick zur Strafverteidigung von Ärzten bei Behandlungsfehlern
Inhalt

1. Warum Rechtsbeistand für Ärzte bei Behandlungsfehlern notwendig ist

Wenn Sie als Arzt wegen eines Behandlungsfehlers strafrechtlich verfolgt werden, kann dies sowohl Ihre berufliche Existenz als auch Ihren Ruf ernsthaft gefährden. Besonders in Fällen, in denen Ihnen eine fahrlässige Körperverletzung oder Tötung vorgeworfen wird, ist eine professionelle und spezialisierte Verteidigung im Bereich des Medizinstrafrechts unerlässlich. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Verteidigung bei Behandlungsfehlern geben und Ihnen aufzeigen, wie wir als erfahrene Strafverteidiger in Hamburg Ihnen zur Seite stehen können.

2. Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung – soweit nicht anders vereinbart – nicht nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards bzw. nach den Regeln der Kunst (lege artis) erfolgt, die zum Zeitpunkt der Behandlung bestehen und allgemein fachlich anerkannt sind.

Die Anforderungen hierfür richten sich nach einer berufsspezifischen Sorgfalt. Diese verändert sich fortlaufend, da sich Forschung, Arzneimittel und Behandlungsmethoden weiterentwickeln.

Je nach Folge des Behandlungsfehlers, kommt eins der folgenden Delikte in Betracht:

  • (fahrlässige) Körperverletzung, §§ 223, 224, 226, 229 Strafgesetzbuch (StGB)
  • (fahrlässige) Tötung, §§ 211, 212, 222 StGB

3. Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung

Einer der häufigsten Vorwürfe im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern ist der der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung. In solchen Fällen müssen Sie sich mit strafrechtlichen Anklagen auseinandersetzen, die das Herzstück des Medizinstrafrechts betreffen. Unsere Aufgabe als Ihr Strafverteidiger ist es, klarzustellen, dass Ihr Handeln nicht als fahrlässig zu bewerten ist und dass der Vorwurf eines strafrechtlich relevanten Kunstfehlers unbegründet ist.

4. Abgrenzung zwischen Behandlungsfehler und strafrechtlicher Fahrlässigkeit

Es ist wichtig zu wissen, dass nicht jeder medizinische Fehler automatisch eine strafrechtliche Konsequenz nach sich zieht. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine genaue Analyse des Einzelfalls notwendig ist, um zwischen einem Behandlungsfehler und einem Fahrlässigkeitsdeklikt zu unterscheiden. In Hamburg betreuen wir zahlreiche Ärzte in ähnlichen Situationen und können Ihnen helfen, die richtigen Schritte einzuleiten.

5. Beweisführung und Kausalitätsfragen

Ein zentraler Punkt Ihrer Verteidigung wird die Frage sein, ob der behauptete Behandlungsfehler tatsächlich ursächlich für den Schaden war. Hier müssen wir gemeinsam mit Ihnen und medizinischen Experten klären, ob der Schaden auch ohne den vermeintlichen Fehler eingetreten wäre. Oft lässt sich dies nicht eindeutig beantworten, weshalb es wichtig ist, einen erfahrenen Strafverteidiger im Medizinstrafrecht an Ihrer Seite zu haben, der die richtigen Fragen stellt und die Beweisführung kritisch hinterfragt.

6. Fahrlässigkeit

Ein fahrlässiges Handeln liegt darüber hinaus in der Regel nur dann vor, wenn gegen medizinische Behandlungsstandards verstoßen wurde. Relevant hierfür ist der Stand in der Literatur zum Zeitpunkt der Behandlung. Vor Allem Behandlungsleitlinien sind zur Bewertung heranzuziehen.

7. Zusammenarbeit mit medizinischen Gutachtern

Medizinische Gutachten spielen in Verfahren, in denen Behandlungsfehler zur Diskussion stehen, eine entscheidende Rolle. Sollten die von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht herangezogenen Sachverständigengutachten problematisch sein, werden wir alles tun, um diese zu entkräften und alternative medizinische Meinungen einzuholen.

Unsere Erfahrung als Strafverteidiger in Hamburg hat gezeigt, dass eine fundierte medizinische Expertise in Kombination mit einer soliden juristischen Strategie oft entscheidend für den Ausgang eines solchen Verfahrens ist.

8. Umgang mit der öffentlichen Wahrnehmung

Oft sind Verfahren wegen Behandlungsfehlern oder Kunstfehlern stark emotional aufgeladen. In dieser Vorabberatung werden wir mit Ihnen besprechen, wie wir diesen Aspekt des Verfahrens bestmöglich angehen. Insbesondere in der Öffentlichkeit kann es zu Vorverurteilungen kommen, die Ihre berufliche Zukunft bedrohen. Wir erklären Ihnen, wie wir diese Herausforderungen meistern und Ihre Interessen sowohl im Gerichtssaal als auch außerhalb vertreten.

9. Wie wir Ihnen als Strafverteidiger in Hamburg helfen können

Als erfahrene Strafverteidiger in Hamburg im Bereich des Medizinstrafrechts haben wir schon viele Ärzte erfolgreich verteidigt, denen Behandlungsfehler zur Last gelegt wurden. In unserer ersten Beratung klären wir gemeinsam, welche Verteidigungsstrategien für Ihren speziellen Fall in Frage kommen. Dabei stehen für uns Ihre berufliche Existenz und Ihr guter Ruf an oberster Stelle.

Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigung, die sowohl juristisch fundiert als auch auf die medizinischen Besonderheiten Ihres Falls abgestimmt ist. Unsere Aufgabe ist es, Sie durch das komplexe Verfahren zu führen und dafür zu sorgen, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

10. Fazit

Wenn Ihnen als Arzt ein Behandlungsfehler oder Kunstfehler vorgeworfen wird, ist es wichtig, schnell zu handeln. In unserer Vorabberatung verschaffen wir Ihnen einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und erarbeiten eine erste Strategie für Ihre Verteidigung. Vertrauen Sie auf die Erfahrung eines kompetenten Strafverteidigers in Hamburg, der im Medizinstrafrecht versiert ist und Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite steht.

Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung und lassen Sie uns gemeinsam die nächsten Schritte besprechen. Ihre berufliche Zukunft ist es wert, von Experten geschützt zu werden.

Häufig gestellte Fragen

Ein Behandlungsfehler liegt immer dann vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards bzw. nach den Regeln der Kunst (lege artis – daher auch der Begriff „Kunstfehler) erfolgt.

Im Strafrecht geht es um die Sanktionierung des Fehlverhaltens des Arztes, etwa durch Geldstrafen oder Haft. Im Zivilrecht hingegen wird der Arzt für den finanziellen Schaden des Patienten verantwortlich gemacht, was zu Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen führen kann.

Durch einen Behandlungsfehler kann entweder ein Schaden an der körperlichen Unversehrtheit des Patienten oder dessen Tod zur Folge haben. Somit kann durch einen Behandlungsfehler entweder der Tatbestand der (fahrlässigen) Körperverletzung, §§ 223, 224, 226, 229 Strafgesetzbuch (StGB) oder der Tatbestand einer (fahrlässigen) Tötung, §§ 211, 212, 222 StGB erfüllt sein.

Die Strafen für einen strafrechtlich relevanten Behandlungsfehler reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. In besonders schweren Fällen kann auch die Approbation des Arztes entzogen werden, was einem Berufsverbot gleichkommt. In einem nachelagerten berufsrechtlichen Verfahren kann auch schlimmstenfalls die Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs ausgesprochen werden.

Ein Strafverteidiger hilft dabei, den Vorwurf eines Behandlungsfehlers zu widerlegen oder abzumildern. Er analysiert den Fall, arbeitet mit medizinischen Sachverständigen zusammen und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, um die Interessen des Arztes zu schützen und eine strafrechtliche Verurteilung zu vermeiden.

Ein medizinischer Sachverständiger wird von den Strafvferolgungsbehörden oder dem  Strafverteidiger im Wege eines Privatgutachtens hinzugezogen, um den medizinisch-fachlichen Aspekt des Falls zu beurteilen. Der Sachverständige erstellt ein Gutachten, das dazu dient, zu klären, ob der Arzt nach den medizinischen Standards gehandelt hat oder ob ein Fehler vorliegt, der strafrechtlich relevant ist.

Wenn ein Arzt eines Behandlungsfehlers beschuldigt wird, sollte er sofort einen erfahrenen Strafverteidiger, der auf Medizinstrafrecht spezialisiert ist, konsultieren. Es ist wichtig, nicht voreilig Stellung zu nehmen und sich zunächst rechtlichen Beistand zu sichern, um die besten Verteidigungsstrategien zu entwickeln.

Im Medizinstrafrecht stellen insbesondere die Fälle der Behandlungsfehler ein sehr komplexes Feld dar. Frühe Intervention ist erforderlich und kann häufig die möglichen Folgen minimieren. Kommen Sie daher frühestmöglich auf uns zu, so dass Sie gleich von Beginn an beraten, Ihren Fall analysieren und die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln können.

Standort Hamburg
Hauptsitz
Martinistraße 11
20251 Hamburg
Tel.: +49 (0) 40 808 125 550
Fax: +49 (0) 40 808 125 559​
Standort Kassel
Zweigstelle
Landgraf-Karl-Straße 8
34131 Kassel
Tel.: +49 (0) 561 510 053 80
Fax: +49 (0) 561 510 053 99
Standort Frankfurt
Zweigstelle
Oeder Weg 11
60318 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 710 471 070
Fax: +49 (0) 69 710 471 079