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Bußgelder bei Datenpannen: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

In der digitalisierten Geschäftswelt sind Datenpannen leider keine Seltenheit mehr. Ob durch Hackerangriffe, technische Fehler oder menschliches Versagen - der Verlust oder die unberechtigte Offenlegung personenbezogener Daten kann weitreichende Konsequenzen haben. Besonders kritisch ist dabei die Tatsache, dass die DSGVO bei Verstößen gegen die Meldepflicht empfindliche Bußgelder vorsieht. Als Unternehmen stehen Sie vor der Herausforderung, im Ernstfall schnell und rechtssicher zu handeln. Ein erfahrener Anwalt für Datenschutz kann Sie dabei unterstützen, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und mögliche Bußgelder zu vermeiden.
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Die Herausforderung: Datenpannen richtig handhaben

In der digitalisierten Geschäftswelt sind Datenpannen leider keine Seltenheit mehr. Ob durch Hackerangriffe, technische Fehler oder menschliches Versagen – der Verlust oder die unberechtigte Offenlegung personenbezogener Daten kann weitreichende Konsequenzen haben. Besonders kritisch ist dabei die Tatsache, dass die DSGVO bei Verstößen gegen die Meldepflicht empfindliche Bußgelder vorsieht. Als Unternehmen stehen Sie vor der Herausforderung, im Ernstfall schnell und rechtssicher zu handeln. Ein erfahrener Anwalt für Datenschutz kann Sie dabei unterstützen, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Was gilt als meldepflichtige Datenpanne?

Eine Datenschutzverletzung im Sinne des Art. 33 DSGVO liegt vor, wenn die Sicherheit personenbezogener Daten beeinträchtigt wird. Dies kann durch den unbeabsichtigten Versand von E-Mails mit personenbezogenen Daten an falsche Empfänger geschehen, durch den Verlust oder Diebstahl von Datenträgern oder durch Hackerangriffe mit Zugriff auf Kundendaten. Auch Fehlkonfigurationen, die Daten öffentlich zugänglich machen, fallen darunter. Entscheidend für die Meldepflicht ist das potenzielle Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.

Fristen und Pflichten bei Datenpannen

Das Gesetz lässt hier keinen Spielraum: Datenpannen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Zusätzlich ist nach § 65 BDSG eine Meldung an den Bundesbeauftragten für Datenschutz erforderlich. Die Meldung muss eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls, die Art der betroffenen Daten, die geschätzte Anzahl der Betroffenen sowie die bereits ergriffenen Maßnahmen enthalten.

Die Konsequenzen bei Nichtmeldung

Die Folgen einer nicht gemeldeten Datenpanne können gravierend sein. Neben Bußgeldern von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes drohen erhebliche Reputationsschäden durch spätes Bekanntwerden. Hinzu kommen verschärfte Prüfungen durch Aufsichtsbehörden und mögliche Schadenersatzansprüche Betroffener. Unsere Erfahrung zeigt: Eine professionelle und zeitnahe Reaktion kann diese Risiken deutlich minimieren.

Unsere Expertise bei Datenpannen

Mit zahlreich erfolgreich bearbeiteten Datenpannenfällen verfügt unsere Kanzlei über umfassende Erfahrung in diesem sensiblen Bereich. Wir unterstützen Sie bei der sofortigen Eindämmung des Schadens, der rechtskonformen Meldung an alle relevanten Stellen und der professionellen Kommunikation mit Behörden und Betroffenen. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Entwicklung präventiver Maßnahmen, um künftige Vorfälle zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes liegt grundsätzlich bei der Unternehmensleitung. Zwar können bestimmte Aufgaben delegiert werden, etwa an einen Datenschutzbeauftragten oder die IT-Abteilung, die finale Verantwortung bleibt jedoch bei der Geschäftsführung. Dies gilt auch für die rechtzeitige Meldung von Datenpannen und die Umsetzung angemessener Schutzmaßnahmen.

Meldepflichtig sind alle Pannen, die ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen bergen. Eine sorgfältige Einzelfallprüfung ist hier unerlässlich. Wir unterstützen Sie bei dieser Bewertung.

Die DSGVO sieht Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes vor. Die konkrete Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere des Verstoßes und dem Verhalten nach Entdeckung der Panne.

Nach der Meldung prüft die Aufsichtsbehörde den Vorfall und kann weitere Informationen oder Maßnahmen anfordern. Eine professionelle Begleitung dieser Kommunikation ist wichtig für den weiteren Verlauf.

Die Meldung muss Art und Umfang der betroffenen Daten, Anzahl der Betroffenen, mögliche Konsequenzen und bereits ergriffene Maßnahmen enthalten.

Die Meldung muss innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden erfolgen. Ist dies nicht möglich, muss die Verspätung begründet werden.

Ja, wenn die Datenpanne voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen zur Folge hat. Die Information muss in klarer und einfacher Sprache erfolgen und konkrete Hinweise enthalten, wie sich die Betroffenen schützen können. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Formulierung dieser sensiblen Kommunikation.

Die meisten Datenpannen entstehen durch menschliche Fehler wie falsch adressierte E-Mails oder den Verlust von Datenträgern. Auch technische Schwachstellen, Hackerangriffe und mangelnde Zugriffskontrollen sind häufige Ursachen. Durch gezielte Präventionsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen lassen sich viele dieser Risiken minimieren.

Ein gut vorbereiteter Notfallplan ist entscheidend. Dieser sollte klare Zuständigkeiten, Meldewege und Sofortmaßnahmen festlegen. 

Eine lückenlose Dokumentation ist rechtlich vorgeschrieben und für die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden essentiell. Sie müssen nachweisen können, wann und wie Sie von der Datenpanne erfahren haben, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben und wie Sie zukünftige Vorfälle verhindern wollen. 

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