Das Wichtigste im Überblick
- Strukturentscheidung mit weitreichenden Folgen: Die Wahl zwischen Asset Deal und Share Deal hat erhebliche Auswirkungen auf Haftungsrisiken, Übertragbarkeit von Immaterialgüterrechten und datenschutzrechtliche Verpflichtungen bei Unternehmenstransaktionen.
- IT-spezifische Risiken erfordern Fachexpertise: Besonders bei Technologieunternehmen können ungeklärte Softwarelizenzen, Open-Source-Compliance und DSGVO-Verstöße zu massiven Haftungsrisiken führen, die eine spezialisierte rechtliche Begleitung erfordern.
- Maßgeschneiderte Absicherung durch IT-Rechtsexperten: Durch fachkundige Due Diligence und branchenspezifische Vertragsgestaltung können immaterielle Vermögenswerte geschützt und verborgene Risiken im digitalen Bereich minimiert werden.
Bei der Planung einer Unternehmensübernahme oder -veräußerung steht gleich zu Beginn eine fundamentale Entscheidung: Soll die Transaktion als Asset Deal oder als Share Deal strukturiert werden? Diese Entscheidung hat weitreichende rechtliche, steuerliche und praktische Konsequenzen – besonders für Unternehmen, deren wertvollste Vermögenswerte in Form von Software, geistigem Eigentum und Daten vorliegen.
Ein Asset Purchase Agreement (APA) regelt den Erwerb einzelner Vermögenswerte eines Unternehmens, während ein Share Purchase Agreement (SPA) den Kauf von Gesellschaftsanteilen dokumentiert. Beide Transaktionsformen haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile, die aus it-rechtlicher Perspektive von besonderer Relevanz sind.
Grundlegende Unterschiede: Asset Deal vs. Share Deal
Der Asset Deal – Erwerb ausgewählter Vermögenswerte
Beim Asset Deal erwirbt der Käufer ausgewählte Vermögenswerte eines Unternehmens. Diese können materieller Natur sein (Hardware, Büroausstattung) oder – besonders relevant für IT-Unternehmen – immaterieller Art (Software, Patente, Marken, Kundendaten). Der rechtliche Rahmen hierfür bildet ein Asset Purchase Agreement, das die zu übertragenden Vermögensgegenstände präzise definiert.
Vorteile: Der Asset Deal bietet die Möglichkeit zur selektiven Übernahme von Vermögenswerten ohne Altlasten und ermöglicht die gezielte Auswahl bestimmter Geschäftsbereiche. Käufer können dadurch Haftungen für vergangene Verbindlichkeiten vermeiden und durch den Neuabschluss von Verträgen eine Neuverhandlung der Konditionen erreichen.
Herausforderungen: Bei dieser Transaktionsform ist die Einzelübertragung jedes Vermögenswerts erforderlich, was bei einer Vielzahl von Assets komplex werden kann. Zudem benötigt man häufig die Zustimmung von Vertragspartnern bei Vertragsübertragungen, und für Software können neue Lizenzverträge erforderlich sein.
Der Share Deal – Erwerb von Gesellschaftsanteilen
Beim Share Deal kauft der Erwerber die Gesellschaftsanteile des Zielunternehmens. Das Unternehmen selbst bleibt als Rechtsträger bestehen; es ändert sich lediglich die Eigentümerstruktur. Die rechtliche Grundlage bildet ein Share Purchase Agreement, das die Übertragung der Gesellschaftsanteile regelt.
Vorteile: Der Share Deal zeichnet sich durch den automatischen Übergang aller Verträge, Lizenzen und Genehmigungen aus, wodurch die rechtliche Kontinuität des Unternehmens gewahrt bleibt. Eine Einzelübertragung von Vermögenswerten ist nicht notwendig, und bestehende Kundenbeziehungen bleiben vollständig unberührt.
Herausforderungen: Bei dieser Transaktionsform übernimmt der Käufer alle – auch unbekannten – Risiken und Verbindlichkeiten, einschließlich der gesamten Unternehmensgeschichte. Datenschutz- und Compliance-Risiken gehen vollständig über, weshalb eine besonders sorgfältige Due Diligence unerlässlich ist.
IT-spezifische Herausforderungen bei Unternehmenstransaktionen
Für IT-Unternehmen stellen sich bei M&A-Transaktionen besondere Herausforderungen, die über klassische Unternehmenskäufe hinausgehen. Der Wert eines Technologieunternehmens liegt oft primär in seinen immateriellen Vermögenswerten – von proprietärer Software über Patente bis hin zu Daten und technischem Know-how. Diese Besonderheiten müssen bei der Entscheidung zwischen Asset und Share Deal berücksichtigt werden.
1. Due Diligence & Vertragsprüfung
Eine der Kernaufgaben der rechtlichen Begleitung ist die gründliche Prüfung aller technischen und rechtlichen Aspekte des Zielunternehmens. Hier sind besonders folgende Bereiche relevant:
IT-Vertragsanalyse
Bei IT-Unternehmen bilden oft komplexe Vertragsnetzwerke das Rückgrat des Geschäftsmodells. Dazu gehören Softwarelizenzen, Wartungsverträge, Cloud-Dienste, SaaS-Verträge und IT-Service-Agreements. Ein spezialisierter IT-Rechtler prüft die Übertragbarkeit bestehender Verträge, was besonders beim Asset Deal relevant ist, sowie Change-of-Control-Klauseln, die beim Share Deal ausgelöst werden können. Darüber hinaus werden Kündigungsrechte und -fristen, Haftungs- und Gewährleistungsregelungen sowie Sonderkonditionen und individuelle Vereinbarungen genau unter die Lupe genommen.
Geistiges Eigentum (IP)
Die Sicherstellung, dass alle Software- und IT-bezogenen Rechte ordnungsgemäß übertragen werden können oder beim Unternehmen liegen, ist essentiell. Ein erfahrener IT-Rechtler überprüft die Urheberrechte an selbstentwickelter Software und analysiert IP-Rechte bei der Beauftragung externer Entwickler. Zudem werden Erfindungen und Patente, Markenschutz und Domainrechte sowie Know-how-Schutz und Geheimhaltungsvereinbarungen einer gründlichen Prüfung unterzogen.
Open-Source-Compliance
Ein oft unterschätztes Risiko liegt in der Verwendung von Open-Source-Software. Im Rahmen der rechtlichen Prüfung werden verwendete Open-Source-Komponenten identifiziert und auf Lizenzkonformität geprüft, wobei besonderes Augenmerk auf copyleft-Lizenzen wie GPL GNU gelegt wird. Darüber hinaus erfolgt eine Risikobewertung hinsichtlich möglicher Lizenzverstöße sowie die Entwicklung von Compliance-Strategien für die Zeit nach der Übernahme.
2. Datenschutz & DSGVO-Compliance
Der Datenschutz stellt bei M&A-Transaktionen im IT-Bereich eine besondere Herausforderung dar:
Datenübertragung & -nutzung
Die DSGVO setzt klare Grenzen für die Übertragung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten. Unsere Prüfung umfasst die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung nach der Übernahme, wobei die Unterschiede zwischen Asset Deal und Share Deal besonders berücksichtigt werden. Wir klären zudem die Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen und prüfen erforderliche Einwilligungen sowie deren Dokumentation.
AV-Verträge (Auftragsverarbeitung)
Bestehende Verträge zur Auftragsverarbeitung müssen im Rahmen der M&A-Transaktion einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden. Bei Änderung der Unternehmensstruktur ist oft eine Anpassung oder Neuverhandlung erforderlich, und die Verantwortlichkeiten als Auftraggeber oder Auftragsverarbeiter müssen neu definiert werden. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Sicherstellung der DSGVO-Konformität in der Transitionsphase.
Meldepflichten & Risiken
Die Identifikation bestehender oder potenzieller Datenschutzverstöße ist für eine erfolgreiche M&A-Transaktion entscheidend. Wir überprüfen die Compliance-Historie des Unternehmens und bewerten vergangene Datenschutzvorfälle, um mögliche Bußgeldrisiken zu analysieren. Zudem untersuchen wir die Dokumentation von Datenschutz-Folgenabschätzungen, um ein umfassendes Bild der datenschutzrechtlichen Situation zu erhalten.
3. Technische Infrastruktur & IT-Sicherheit
Die IT-Sicherheit ist ein weiterer kritischer Faktor, der bei M&A-Transaktionen berücksichtigt werden muss:
IT-Sicherheitsstandards
Die Einhaltung branchenüblicher Sicherheitsstandards sollte im Rahmen einer M&A-Transaktion umfassend verifiziert werden. Wir überprüfen vorhandene Zertifizierungen und analysieren die implementierten Sicherheitsmaßnahmen im Detail. Zudem bewerten wir die Qualität des Incident-Response-Plans und überprüfen die Wirksamkeit von Notfallplänen und Backup-Strategien.
Cybersecurity-Risiken
Potenzielle Schwachstellen in IT-Systemen können nach der Übernahme zu erheblichen Problemen führen und sollten daher gründlich untersucht werden. Im Rahmen unserer Due Diligence identifizieren wir vergangene Sicherheitsvorfälle und bewerten die Netzwerksicherheit des Zielunternehmens. Darüber hinaus analysieren wir die Zugriffsrechte und -kontrollen und überprüfen das System auf bestehende Sicherheitslücken, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
4. Lizenzmanagement & Software-Nutzungsrechte
Der Umgang mit Softwarelizenzen unterscheidet sich grundlegend zwischen Asset Deal und Share Deal:
Nutzungsrechte bei Share vs. Asset Deal
Bei einem Share Deal gehen alle Rechte automatisch mit dem Unternehmen über, während bei einem Asset Deal oft neue Lizenzen erworben oder bestehende übertragen werden müssen. Unsere rechtliche Beratung umfasst die detaillierte Prüfung der Übertragbarkeit von Softwarelizenzen und die Identifikation von nicht übertragbaren Lizenzen. Wir ermitteln die zu erwartenden Kosten für Neulizenzen oder Lizenzübertragungen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für den Umgang mit Cloud- und SaaS-Lösungen im Rahmen der Transaktion.
Vendor-Lock-in & Drittanbieter-Abhängigkeit
Die Abhängigkeit von bestimmten Anbietern kann die Übernahme eines IT-Unternehmens erheblich erschweren und sollte daher sorgfältig analysiert werden. Unsere Experten untersuchen kritische IT-Systeme und deren Anbieterabhängigkeit und bewerten die potenziellen Kosten für notwendige Systemmigrationen. Zudem prüfen wir langfristige Vertragsbindungen und identifizieren Schlüssellieferanten für den IT-Betrieb, um mögliche Risiken und Kosten frühzeitig zu erkennen.
5. Vertragsgestaltung & Haftungsfragen
Die Vertragsgestaltung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und eine reibungslose Übernahme zu gewährleisten:
IT-spezifische Garantien & Freistellungen
Der Erwerber eines Unternehmens sollte durch geeignete vertragliche Regelungen gegen mögliche Altlasten abgesichert werden. Wir entwickeln maßgeschneiderte Garantien zur Rechtmäßigkeit von Softwarelizenzen und formulieren wirksame Zusicherungen zur DSGVO-Compliance. Darüber hinaus erarbeiten wir Gewährleistungen zur IT-Sicherheit und Freistellungsklauseln für ungeklärte Rechte an selbstentwickelter Software sowie spezifische Garantien zur Open-Source-Compliance, die den besonderen Risiken von IT-Unternehmen Rechnung tragen.
Transition & Migrationsvereinbarungen
Technische Übergangslösungen sind oft erforderlich, wenn im Rahmen der Transaktion IT-Systeme oder Daten migriert werden müssen. Wir konzipieren maßgeschneiderte Transitional Service Agreements (TSAs) für die Übergangsphase und entwickeln detaillierte Regelungen zur Datenmigration. Zudem erarbeiten wir vertragliche Vereinbarungen zur temporären Nutzung von IT-Infrastruktur und formulieren klare Regelungen zur Unterstützung bei der Systemintegration, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Die optimale Transaktionsstruktur für Unternehmen
Die Entscheidung zwischen Asset Deal und Share Deal hängt von zahlreichen Faktoren ab. Für IT-Unternehmen sind insbesondere folgende Aspekte relevant:
Wann ist ein Asset Deal vorteilhaft?
Ein Asset Deal kann für Unternehmen besonders vorteilhaft sein, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Diese Transaktionsform bietet sich an, wenn nur bestimmte Geschäftsbereiche oder Technologien erworben werden sollen oder das Zielunternehmen erhebliche Compliance-Risiken aufweist. Der Asset Deal ist auch dann empfehlenswert, wenn die Softwarearchitektur eigenständig und gut abgrenzbar ist, eine Neuverhandlung von Lizenz- und Kundenverträgen angestrebt wird oder steuerliche Gründe für den Erwerb einzelner Vermögenswerte sprechen.
Wann ist ein Share Deal vorteilhaft?
Ein Share Deal kann für Unternehmen besonders sinnvoll sein, wenn spezifische Umstände gegeben sind. Diese Transaktionsform empfiehlt sich, wenn das Zielunternehmen über zahlreiche komplexe und schwer übertragbare Verträge verfügt oder eine reibungslose Fortführung aller Geschäftsbeziehungen gewünscht ist. Der Share Deal bietet sich zudem an, wenn wichtige Lizenzen, Genehmigungen oder Zertifizierungen an das Unternehmen gebunden sind, die IT-Infrastruktur eng mit anderen Unternehmensteilen verwoben ist oder die Due Diligence keine kritischen Risiken aufgedeckt hat.
Der Weg zur erfolgreichen Transaktion
Der Erfolg einer M&A-Transaktion hängt maßgeblich von einer sorgfältigen Vorbereitung und fachkundigen Begleitung ab. Folgende Schritte sollten dabei beachtet werden:
1. Frühzeitige rechtliche Beratung
Die frühzeitige Einbindung spezialisierter IT-Rechtsexperten kann entscheidend sein, um die optimale Transaktionsstruktur zu identifizieren und potenzielle Risiken rechtzeitig zu erkennen.
2. Umfassende Due Diligence
Eine gründliche Prüfung aller relevanten technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte bildet die Grundlage für fundierte Entscheidungen und die Identifikation von Risiken.
3. Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung
Die Ausgestaltung des Asset Purchase Agreement oder Share Purchase Agreement sollte die spezifischen Risiken und Besonderheiten des IT-Unternehmens berücksichtigen und angemessene Schutzmaßnahmen vorsehen.
4. Strukturierte Transition-Planung
Die sorgfältige Planung der Übergangsphase ist entscheidend, um Betriebsunterbrechungen zu vermeiden und die Integration der IT-Systeme und -Prozesse zu erleichtern.
5. Post-Closing Compliance
Nach Abschluss der Transaktion ist die Sicherstellung der rechtlichen Compliance in Bereichen wie Datenschutz, IT-Sicherheit und Lizenzmanagement entscheidend für den langfristigen Erfolg.
Spezialisierte Rechtsberatung als Erfolgsfaktor
Die Entscheidung zwischen Asset Purchase Agreement und Share Purchase Agreement hat weitreichende Konsequenzen für Unternehmen. Die besonderen Herausforderungen im Bereich der Softwarelizenzen, des geistigen Eigentums, des Datenschutzes und der IT-Sicherheit erfordern eine spezialisierte rechtliche Begleitung.
Bei SITTIG LAW verbinden wir umfassende Expertise im M&A-Bereich mit tiefgreifendem Fachwissen im IT-Recht. Wir unterstützen Sie bei der Strukturierung der Transaktion, der Durchführung der IT-spezifischen Due Diligence und der Gestaltung von maßgeschneiderten Verträgen, die Ihre spezifischen Bedürfnisse und Risiken berücksichtigen.
Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch, in dem wir Ihre individuelle Situation analysieren und einen ersten Ausblick auf die optimale Transaktionsstruktur geben können.
Häufig gestellte Fragen
Beim Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte eines Unternehmens erworben, während beim Share Deal die Gesellschaftsanteile übertragen werden. Der Asset Deal ermöglicht eine selektive Übernahme ohne Altlasten, während der Share Deal die rechtliche Kontinuität des Unternehmens wahrt.
Die Übertragung erfordert eine sorgfältige Prüfung der Lizenzbedingungen, da viele Lizenzen Beschränkungen hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit enthalten. Häufig ist die Zustimmung des Lizenzgebers erforderlich oder es müssen neue Lizenzen erworben werden.
Beim Share Deal bleibt der Verantwortliche für die Datenverarbeitung identisch, während beim Asset Deal ein Wechsel stattfindet, was neue Rechtsgrundlagen erfordert. In beiden Fällen können Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen entstehen.
IT-spezifische Risiken können durch umfassende Garantien zu Softwarelizenzen und Datenschutz sowie Freistellungsklauseln für bekannte oder unbekannte Risiken abgesichert werden.
Die Due Diligence von IT-Unternehmen erfordert neben klassischen rechtlichen Prüfungen auch eine technische Evaluation der Softwarelizenzierung und der IT-Sicherheit. Besonders die Analyse des geistigen Eigentums an eigenentwickelter Software sowie die Bewertung von Datenschutz-Compliance und technischen Abhängigkeiten sind herausfordernd.
Die Open-Source-Compliance ist ein oft unterschätzter Risikofaktor, da nicht-konforme Nutzung zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen kann. Eine sorgfältige Prüfung der verwendeten Open-Source-Komponenten und ihrer Lizenzbedingungen ist daher essentiell für eine erfolgreiche Transaktion.
Beim Share Deal bleibt die operative Kontinuität gewahrt, während beim Asset Deal eine komplexere Transition erforderlich ist. In beiden Fällen sind häufig Transitional Service Agreements notwendig, die den vorübergehenden Zugang zu IT-Systemen, Support und Daten regeln.
Bei internationalen Transaktionen müssen länderspezifische IT-Rechtsvorgaben wie unterschiedliche Datenschutzgesetze und Softwarelizenzbestimmungen berücksichtigt werden. Die rechtliche Begleitung sollte daher Expertise in den relevanten Jurisdiktionen umfassen, um grenzüberschreitende Datenübertragungen und internationale Softwarelizenzfragen rechtssicher zu gestalten.
Ein spezialisierter IT-Rechtler sollte idealerweise bereits in der frühen Planungsphase hinzugezogen werden, um die optimale Transaktionsstruktur zu entwickeln. Spätestens bei Beginn der Due Diligence ist fachkundige Unterstützung unerlässlich, um IT-spezifische Risiken zu identifizieren.