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dsgvo sensible personenbezogene daten

DSGVO sensible personenbezogene Daten

Sensible personenbezogene Daten nach Art. 9 und 10 DSGVO – wie Gesundheits- oder strafrechtliche Daten – unterliegen einem strikten Verarbeitungsverbot. Die Verarbeitung ist nur unter engen Ausnahmen zulässig. Bei umfangreichen Vorgängen ist die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, Art. 35 DSGVO) zwingend. Fehler führen zu erheblichen Nachteilen für Betroffene, Bußgeldern und möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.

welche pflichten haben unternehmen die personenbezogene daten verarbeiten

Welche Pflichten haben Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten?

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, unterliegen umfangreichen Pflichten nach der DSGVO. Dazu gehören Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, technische Schutzmaßnahmen, Dokumentation und Meldung von Datenpannen. Ziel ist die Sicherstellung von Transparenz, Datensicherheit und Nachweisbarkeit. Eine strukturierte Compliance stärkt Rechtssicherheit und Vertrauen bei Kunden und Behörden.

internes audit datenschutz

Internes Audit Datenschutz

Ein internes Datenschutz-Audit prüft systematisch die DSGVO-Compliance eines Unternehmens. Es analysiert Verarbeitungstätigkeiten, Rechtsgrundlagen, technische Schutzmaßnahmen und Verträge mit Dienstleistern. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Dokumentationspflichten zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren. Regelmäßige Audits stärken Rechtssicherheit und Vertrauen gegenüber Behörden und Kunden.

ablauf revision strafrecht

Ablauf Revision im Strafrecht

Die Revision im Strafrecht überprüft ein Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler und nicht auf neue Tatsachen. Sie ist fristgebunden und formal streng geregelt. Bei erfolgreicher Revision wird das Urteil aufgehoben oder zurückverwiesen. Eine sorgfältige Begründung und anwaltliche Prüfung sind entscheidend für realistische Erfolgschancen im Verfahren.

wann ist eine datenschutz folgenabschätzung notwendig

Wann ist eine Datenschutzfolgenabschätzung notwendig?

Eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) ist nach Art. 35 DSGVO erforderlich, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene birgt. Sie dient der Risikoanalyse vor Beginn der Verarbeitung. Besonders bei Profiling, sensiblen Daten oder umfangreicher Überwachung ist sie Pflicht und schützt vor Bußgeldern sowie Rechtsrisiken.

sinnvolle maßnahmen zum datenschutz am arbeitsplatz

Sinnvolle Maßnahmen zum Datenschutz am Arbeitsplatz

Datenschutz am Arbeitsplatz erfordert technische und organisatorische Maßnahmen nach DSGVO. Zugangskontrollen, Verschlüsselung, klare Richtlinien und regelmäßige Schulungen schützen personenbezogene Daten wirksam vor Missbrauch und Bußgeldern. Unternehmen müssen Verantwortlichkeiten definieren, Löschkonzepte umsetzen und Sicherheitsvorfälle professionell managen, um Vertraulichkeit, Integrität und Rechtssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.

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