Berufung und Revision: Wo liegt der Unterschied?
Viele Betroffene stellen sich nach einem strafrechtlichen Urteil die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, gegen die Entscheidung vorzugehen. Besonders häufig taucht dabei die Frage auf: Kann man nach einer Berufung noch eine Revision einlegen? Die kurze Antwort lautet: Grundsätzlich ja. Nur in Fällen der sog. Annahmeberufung gibt es Ausnahmen.Berufung und Revision verfolgen im Strafverfahren unterschiedliche Ziele.
Die Berufung
Die Berufung ermöglicht eine umfassende Überprüfung des Urteils.Das bedeutet:- Neue Beweisaufnahme, auf deren Grundlage ein Urteil ergeht
- Zeugen können erneut vernommen werden.
- Sachverständige können nochmals angehört werden.
- Das Berufungsgericht kann den Sachverhalt anders bewerten als das Ausgangsgericht.
Die Revision
In der Revision wird nur noch über potenzielle Rechtsfehler befunden.Typische Revisionsgründe sind beispielsweise:- Verstöße gegen Verfahrensrecht,
- fehlerhafte Anwendung von Strafnormen,
- unzulässige Beweisverwertung,
- Verletzungen des rechtlichen Gehörs,
- oder Fehler bei der Strafzumessung.