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Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede: Strafrechtliche Aspekte und Verteidigung

In unserer digitalisierten Medienlandschaft sind Wissenschaftler, Unternehmer, Führungskräfte und Personen des öffentlichen Lebens besonders häufig Ziel von gezielten Diffamierungskampagnen. Wenn falsche Tatsachenbehauptungen über Ihre Person oder Ihr berufliches Wirken verbreitet werden, kann dies erhebliche Auswirkungen auf Karriere, Geschäftstätigkeit und gesellschaftliches Ansehen haben. Eine fundierte strafrechtliche Verteidigung oder Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede ist dann ein wichtiges Instrument zum Schutz Ihrer Reputation und beruflichen Integrität.
Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

Was bedeutet eine Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede?

In unserer digitalisierten Medienlandschaft sind Wissenschaftler, Unternehmer, Führungskräfte und Personen des öffentlichen Lebens besonders häufig Ziel von gezielten Diffamierungskampagnen. Wenn falsche Tatsachenbehauptungen über Ihre Person oder Ihr berufliches Wirken verbreitet werden, kann dies erhebliche Auswirkungen auf Karriere, Geschäftstätigkeit und gesellschaftliches Ansehen haben.

Eine fundierte strafrechtliche Verteidigung oder Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede ist dann ein wichtiges Instrument zum Schutz Ihrer Reputation und beruflichen Integrität. Das deutsche Strafgesetzbuch unterscheidet dabei klar zwischen verschiedenen Formen der Ehrverletzung und sieht entsprechende Sanktionen vor.

Die Strafverfolgung dieser Delikte erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten. In Fällen besonderen öffentlichen Interesses kann die Staatsanwaltschaft jedoch von Amts wegen ermitteln.

Strafrechtliche Grundlagen: Die Ehrverletzungsdelikte

Üble Nachrede nach § 186 StGB

Die üble Nachrede ist im deutschen Strafrecht als Vergehen eingestuft. Sie liegt vor, wenn jemand in Bezug auf eine andere Person eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die diese verächtlich macht oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigt.

Strafrechtliche Voraussetzungen:

  • Behauptung oder Verbreitung einer Tatsache
  • Die Tatsache macht den Betroffenen verächtlich oder würdigt ihn herab
  • Die Äußerung erfolgt gegenüber Dritten
  • Vorsätzliches Handeln des Täters

Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; bei Begehung in einer Versammlung, öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; bei Begehung in einer Versammlung, öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe

Verleumdung nach § 187 StGB

Verleumdung stellt die verschärfte Form der üblen Nachrede dar und wird strafrechtlich härter sanktioniert. Sie liegt vor, wenn jemand wider besseres Wissen eine unwahre Tatsache über eine andere Person behauptet oder verbreitet.

Verschärfte Voraussetzungen:

  • Die behauptete Tatsache muss nachweislich unwahr sein
  • Der Täter muss wissen oder ernsthaft damit rechnen, dass die Behauptung unwahr ist
  • Höhere kriminelle Energie durch bewusste Falschbehauptung

Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; bei Begehung in einer Versammlung, öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

Was ist eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne?

Die Beleidigung nach § 185 StGB bildet einen wichtigen Baustein im deutschen Strafrecht und ergänzt das System der Ehrverletzungsdelikte um eine zentrale Komponente. Dieser Tatbestand erfasst alle ehrverletzenden Äußerungen, die nicht bereits unter die spezielleren Tatbestände wie üble Nachrede oder Verleumdung fallen.
Der Gesetzgeber hat mit § 185 StGB eine Auffangnorm geschaffen, die sicherstellt, dass auch weniger schwerwiegende Formen der Ehrverletzung strafrechtlich verfolgt werden können. Dies unterstreicht die besondere Bedeutung, die das deutsche Rechtssystem dem Schutz der persönlichen Ehre beimisst.

Strafrahmen und Sanktionen

Bei einer Verurteilung wegen Beleidigung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Diese vergleichsweise milde Strafandrohung spiegelt wider, dass es sich um ein Vergehen handelt, das zwar gesellschaftlich unerwünscht ist, aber in der Regel keine schwerwiegenden Folgen nach sich zieht.

Qualifikationstatbestände und erschwerende Umstände

Das Strafgesetzbuch sieht für besonders schwere Fälle der Beleidigung verschärfte Strafen vor, die über den Grundtatbestand hinausgehen:

Öffentliche Begehung

Ehrverletzungen, die in Versammlungen oder durch Verbreitung von Schriften begangen werden, werden vom Gesetzgeber als besonders verwerflich eingestuft und entsprechend strenger bestraft. Die Öffentlichkeit verstärkt die Wirkung der Beleidigung erheblich und kann zu nachhaltigen Rufschädigungen führen.

Wiederholungstäter

Bei Personen, die mehrfach Ehrverletzungen begehen, kann eine höhere Strafe verhängt werden. Das Gericht berücksichtigt dabei die besondere Hartnäckigkeit des Täters und die gesteigerte Gefahr für die Allgemeinheit.

Besondere Verwerflichkeit

Systematische Diffamierungskampagnen oder Ehrverletzungen gegen besonders schutzwürdige Personen werden als besonders schwerwiegend bewertet. Hierzu zählen beispielsweise Attacken gegen Menschen in exponierten gesellschaftlichen Positionen oder solche, die aufgrund ihrer Situation besonderen Schutz verdienen.

Strafrechtliche Fallkonstellationen und Verteidigungsstrategien

Die Praxis zeigt, dass Ehrverletzungsdelikte in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen besonders häufig auftreten. Dabei sind bestimmte Personengruppen aufgrund ihrer exponierten Stellung oder ihrer beruflichen Tätigkeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer gezielter Diffamierungskampagnen zu werden.

Personen des öffentlichen Lebens im Visier

Prominente, Politiker, Journalisten und andere öffentliche Personen sind häufig Ziel systematischer Diffamierungskampagnen, die verschiedene Formen annehmen können. Die mediale Hexenjagd stellt dabei ein besonders problematisches Phänomen dar: Wenn einmal eine „Sau durchs Dorf gejagt“ wird, verbreiten sich unwahre Behauptungen viral und können massive Schäden anrichten, die weit über den ursprünglichen Anlass hinausgehen.

Das Phänomen der Cancel Culture hat in den vergangenen Jahren zugenommen und beschreibt gezielte Kampagnen zur gesellschaftlichen Ächtung aufgrund erfundener oder verzerrter Vorwürfe. Diese Art der systematischen Rufschädigung kann existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Auch die Berichterstattung von Paparazzi und Klatschpresse führt regelmäßig zu strafrechtlich relevanten Situationen, wenn bewusst falsche Informationen über das Privatleben oder berufliche Aktivitäten verbreitet werden. Im politischen Bereich sind gezielte Falschinformationen zur Schädigung der politischen Laufbahn ein weit verbreitetes Mittel des unfairen Kampfes.

Der erhöhte Rechtfertigungsdruck, dem sich öffentliche Personen gegenübersehen, macht professionelle strafrechtliche Unterstützung unerlässlich. Sie müssen sich oft gegen eine Vielzahl gleichzeitiger Angriffe verteidigen, was ohne fachkundige Hilfe kaum zu bewältigen ist.

Führungskräfte und Unternehmer als Zielscheibe

Im Geschäftsleben sind Führungskräfte, Unternehmer und Geschäftsführer besonders häufig von gezielten Ehrverletzungen betroffen. Die geschäftliche Rufschädigung durch Konkurrenten oder unzufriedene Geschäftspartner, die bewusst falsche Behauptungen über Geschäftspraktiken, die finanzielle Situation oder die persönliche Integrität verbreiten, kann schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben.

Shitstorms und koordinierte Kampagnen in sozialen Medien stellen eine besondere Herausforderung dar, da sie binnen Stunden das Ansehen eines Unternehmens oder seiner Führung nachhaltig beschädigen können. Die Geschwindigkeit der Verbreitung macht es oft schwierig, rechtzeitig angemessen zu reagieren.

Die systematische Manipulation von Bewertungsportalen durch falsche Tatsachenbehauptungen hat sich zu einem eigenständigen Problemfeld entwickelt. Auch Konflikte mit ehemaligen Mitarbeitern, die in der Branche oder online unwahre Behauptungen über Führungsverhalten oder Unternehmenskultur verbreiten, können erhebliche Schäden verursachen.

Bei Geschäftsführern und Unternehmern zeigen sich strafrechtliche Besonderheiten dadurch, dass Ehrverletzungen nicht nur persönliche, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen können, was bei der Strafzumessung entsprechend berücksichtigt wird.

Wissenschaftler und Akademiker im Fokus

In der Wissenschaft und im akademischen Bereich sind Ehrverletzungen besonders problematisch, da sie die berufliche Laufbahn nachhaltig schädigen können. Falsche Behauptungen über wissenschaftliches Fehlverhalten, Plagiate oder manipulierte Daten können komplette Karrieren beenden und das Vertrauen in die Forschungsintegrität erschüttern.

Bei kontroversen Forschungsthemen werden Wissenschaftler häufig persönlich angegriffen und diffamiert, was die Objektivität der wissenschaftlichen Debatte gefährdet. Social Media Hetzkampagnen gegen Forscher, deren Ergebnisse bestimmten Interessensgruppen nicht gefallen, haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Auch falsche Anschuldigungen bezüglich des wissenschaftlichen Begutachtungsverfahrens oder der Peer-Review-Manipulation können die Reputation eines Wissenschaftlers nachhaltig beschädigen. Die besondere Schutzwürdigkeit von Wissenschaftlern und Akademikern wird durch das Strafrecht anerkannt, das die Wissenschaftsfreiheit auch durch konsequente Ahndung von Diffamierungen schützt.

Strafverfahren: Ablauf und Besonderheiten

Das Strafverfahren bei Ehrverletzungsdelikten weist gegenüber anderen Straftaten einige charakteristische Besonderheiten auf, die sowohl für Betroffene als auch für Beschuldigte von entscheidender Bedeutung sind. Diese Besonderheiten ergeben sich aus der spezifischen Natur dieser Delikte und dem besonderen Schutz der persönlichen Ehre.

Antragsdelikt und Strafantrag

Ehrverletzungsdelikte sind grundsätzlich Antragsdelikte, was bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nur auf Antrag des Verletzten tätig wird. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Geschädigte selbst am besten beurteilen kann, ob eine strafrechtliche Verfolgung in seinem Interesse liegt oder ob andere Lösungswege vorzuziehen sind.

Der Strafantrag muss binnen drei Monaten nach Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden, wie § 77b Abs. 1 StGB vorschreibt. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald der Verletzte sowohl die Tat als auch die Identität des Täters kennt. Die Einhaltung dieser Frist ist von entscheidender Bedeutung, da eine verspätete Antragstellung zum Ausschluss der Strafverfolgung führt.

Eine wichtige Besonderheit liegt darin, dass der Strafantrag bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zurückgenommen werden kann. Dies ermöglicht es dem Geschädigten, auch im laufenden Verfahren noch eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder das Verfahren aus anderen Gründen zu beenden.

Ausnahmen von der Antragserfordernis bestehen dann, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. In solchen Fällen kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag ermitteln, was insbesondere bei schwerwiegenden Fällen oder wenn der gesellschaftliche Frieden gefährdet ist, relevant werden kann.

Das Ermittlungsverfahren

Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren folgt einem strukturierten Ablauf, der darauf ausgerichtet ist, den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Den Auftakt bildet in der Regel die Vernehmung des Anzeigeerstellers, bei der dieser den Sachverhalt detailliert schildert und verfügbare Beweismittel benennt. Diese erste Vernehmung ist oft entscheidend für die weitere Verfahrensrichtung.

Die Beschuldigtenvernehmung stellt einen weiteren zentralen Baustein dar. Der Beschuldigte wird zu den erhobenen Vorwürfen angehört und erhält die Gelegenheit, sich zu verteidigen. Diese Vernehmung sollte grundsätzlich nur in Anwesenheit eines erfahrenen Strafverteidigers erfolgen, um die Rechte des Beschuldigten zu wahren.

Die Beweiserhebung umfasst verschiedene Maßnahmen wie die Sicherung digitaler Spuren, Zeugenvernehmungen und gegebenenfalls die Einholung von Sachverständigengutachten. Gerade bei Ehrverletzungen in digitalen Medien kommt der sachgerechten Sicherung elektronischer Beweise besondere Bedeutung zu.

Das Ermittlungsverfahren kann verschiedene Ausgänge nehmen: die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts, den Erlass eines Strafbefehls bei geständigen Beschuldigten oder geringfügigen Fällen, oder die Anklageerhebung bei schwerwiegenderen Sachverhalten.

Das Hauptverfahren vor Gericht

Wenn eine Hauptverhandlung stattfindet, ist in der Regel das Amtsgericht zuständig, da Ehrverletzungsdelikte typischerweise ein geringeres Strafmaß aufweisen. Die Hauptverhandlung bietet beiden Seiten die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge umfassend darzustellen.

Die Beweisaufnahme erfolgt durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sowie die Beweiswürdigung durch das Gericht. Dabei kommt es entscheidend darauf an, den Wahrheitsgehalt der streitigen Äußerungen zu klären und die Umstände der Tatbegehung zu rekonstruieren.

Bei der Strafzumessung berücksichtigt das Gericht verschiedene Faktoren: die Schwere der Tat, die Persönlichkeit des Täters, die Auswirkungen auf den Geschädigten sowie mögliche mildernde oder verschärfende Umstände. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, ob der Täter Reue zeigt und bereit ist, den angerichteten Schaden wiedergutzumachen.

Eine professionelle Strafverteidigung kann für den Verfahrensausgang entscheidend sein. Erfahrene Strafverteidiger kennen die Besonderheiten von Ehrverletzungsverfahren und können sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung die Interessen ihrer Mandanten wirkungsvoll vertreten.

Praktische Tipps für Geschädigte

Wenn Sie Opfer einer Ehrverletzung geworden sind, ist es wichtig, schnell und strategisch zu handeln. Die ersten Schritte nach einer Diffamierung können entscheidend für den Erfolg des späteren Verfahrens sein und maßgeblich darüber bestimmen, inwieweit der angerichtete Schaden begrenzt werden kann.

Strafanzeige richtig erstatten

Der erste und wichtigste Schritt ist die ordnungsgemäße Erstattung einer Strafanzeige. Jede Polizeidienststelle nimmt Strafanzeigen entgegen, wobei die Anzeige auch online oder schriftlich erfolgen kann. Die Art der Anzeigenerstattung sollte sich nach der Komplexität des Falls und der verfügbaren Zeit richten.

Eine vollständige Sachverhaltsdarstellung bildet das Fundament für ein erfolgreiches Strafverfahren. Schildern Sie den Vorfall chronologisch und detailliert, ohne wichtige Details auszulassen. Je präziser und umfassender Ihre Darstellung ist, desto besser können die Ermittlungsbehörden den Fall bearbeiten.

Die Vorlage von Beweismitteln ist von entscheidender Bedeutung. Screenshots, Ausdrucke, Zeugenangaben und alle verfügbaren Belege sollten der Anzeige beigefügt werden. Diese Unterlagen dienen nicht nur der Sachverhaltsaufklärung, sondern zeigen auch die Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens.

Vergessen Sie nicht, ausdrücklich einen Strafantrag zu stellen. Ohne diesen Antrag erfolgt bei Ehrverletzungsdelikten grundsätzlich keine Strafverfolgung. Der Strafantrag sollte klar und unmissverständlich formuliert werden, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.

Strategische Beweissicherung für komplexe Fälle

Bei komplexen Diffamierungskampagnen ist eine systematische Beweissicherung durch erfahrene Rechtsanwälte unerlässlich. Screenshots, Metadaten und Verbreitungswege müssen forensisch korrekt dokumentiert werden, um vor Gericht Bestand zu haben. Eine unprofessionelle Dokumentation kann dazu führen, dass wichtige Beweise nicht verwertbar sind.

In Fällen öffentlicher Aufmerksamkeit müssen Zeugenbeweise strategisch koordiniert und rechtlich abgesichert werden. Die verschiedenen Aussagen sollten sich ergänzen und ein schlüssiges Gesamtbild ergeben, ohne dabei abgesprochen zu wirken.

Eine kontinuierliche Medienbeobachtung ermöglicht es, sofort bei weiteren Ehrverletzungen einzugreifen. Gerade bei laufenden Kampagnen ist es wichtig, neue Angriffe schnell zu dokumentieren und strafrechtlich zu verfolgen.

Bei grenzüberschreitender Berichterstattung müssen verschiedene Rechtsordnungen und Verfahrenswege berücksichtigt werden. Internationale Aspekte können das Verfahren erheblich komplizierter machen und erfordern spezielle Fachkenntnisse.

Das Timing ist bei öffentlicher Aufmerksamkeit entscheidend. Je schneller gehandelt wird, desto besser können Reputationsschäden begrenzt werden. Eine erfahrene Strafverteidigung kann sofortige Schritte einleiten und parallel verschiedene Rechtsschutzmöglichkeiten ausschöpfen.

Diskrete und professionelle Mandatsführung

Gerade bei prominenten Mandanten oder sensiblen Geschäftssachverhalten ist absolute Diskretion erforderlich. Wir führen Mandate vertraulich und schützen die Privatsphäre unserer Mandanten vor unerwünschter Aufmerksamkeit. Diese Vertraulichkeit erstreckt sich nicht nur auf den Mandatsinhalt, sondern auch auf die Tatsache der Mandatierung selbst.

Neben der strafrechtlichen Verfolgung beraten wir auch bei flankierenden Maßnahmen zum Schutz des öffentlichen Ansehens. Ein umfassendes Reputationsmanagement kann dazu beitragen, die langfristigen Folgen einer Diffamierung zu minimieren und das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückzugewinnen.

Professionelle Strafverteidigung bedeutet eine sachliche, strategische Vorgehensweise statt emotionaler Reaktionen, die den Fall verschlechtern könnten. Emotionen sind in solchen Situationen verständlich, können aber zu unüberlegten Handlungen führen, die dem eigenen Fall schaden.

Für Personen des öffentlichen Lebens oder exponierte Unternehmer bieten wir auch präventive Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken bei öffentlichen Äußerungen. Diese vorbeugende Beratung kann helfen, problematische Situationen von vornherein zu vermeiden und das Risiko von Ehrverletzungsverfahren zu minimieren.

Verteidigungsstrategien für Beschuldigte

Wenn Sie sich als Beschuldigter in einem Ehrverletzungsverfahren wiederfinden, stehen Ihnen verschiedene Verteidigungsstrategien zur Verfügung. Die Wahl der richtigen Strategie hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und erfordert eine sorgfältige rechtliche Analyse. Eine frühzeitige und kompetente Beratung durch einen erfahrenen Strafverteidiger ist dabei unerlässlich.

Klassische Verteidigungsansätze

Der erste und grundlegendste Verteidigungsansatz besteht im Bestreiten der Äußerung. Wenn die inkriminierte Äußerung nicht eindeutig nachweisbar ist oder ihre Urheberschaft bestritten werden kann, fehlt bereits die Grundlage für eine Verurteilung. Gerade in Zeiten digitaler Kommunikation kann es schwierig sein, die tatsächliche Urheberschaft einer Äußerung zweifelsfrei zu beweisen.

Bei der üblen Nachrede eröffnet sich die Möglichkeit des Wahrheitsbeweises. Wenn bewiesen werden kann, dass die getätigte Äußerung der Wahrheit entspricht, entfällt die Strafbarkeit. Dieser Verteidigungsansatz erfordert jedoch eine sorgfältige Abwägung, da der Wahrheitsbeweis mit erheblichem Aufwand verbunden sein kann und nicht immer erfolgversprechend ist.

Die Wahrnehmung berechtigter Interessen stellt einen weiteren wichtigen Rechtfertigungsgrund dar. Unter bestimmten Umständen können ehrverletzende Äußerungen gerechtfertigt sein, wenn sie der Wahrnehmung berechtigter Interessen dienen. Dies kann beispielsweise bei Whistleblowing oder der Aufdeckung von Missständen der Fall sein.

Ein zentraler Punkt der Verteidigung liegt in der Abgrenzung zwischen strafbarer Tatsachenbehauptung und geschützter Meinungsäußerung. Während Tatsachenbehauptungen dem Beweis zugänglich sind und bei Unwahrheit strafbar sein können, genießen Meinungsäußerungen grundsätzlich den Schutz der Meinungsfreiheit. Die Grenzziehung zwischen beiden Kategorien ist oft schwierig und erfordert juristische Expertise.

Moderne Verteidigungsstrategien

Die Digitalisierung hat neue Verteidigungsmöglichkeiten eröffnet. Bei digitalen Sachverhalten können technische Zweifel an der Urheberschaft bestehen, die eine erfolgreiche Verteidigung ermöglichen. Gehackte Accounts, gestohlene Identitäten oder technische Manipulationen können dazu führen, dass die tatsächliche Urheberschaft nicht zweifelsfrei feststellbar ist.

Kontextargumente gewinnen in der modernen Strafverteidigung zunehmend an Bedeutung. Die Einbettung einer Äußerung in den Gesamtkontext kann strafmildernd wirken oder sogar zur Straflosigkeit führen. Eine isolierte Betrachtung einzelner Äußerungen wird der Komplexität moderner Kommunikation oft nicht gerecht.

Der Einwand der Provokation kann in bestimmten Situationen erfolgreich sein. Wenn die ehrverletzende Äußerung durch eine Provokation des Geschädigten ausgelöst wurde, kann dies strafmildernd berücksichtigt werden oder sogar zur Rechtfertigung führen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Reaktion verhältnismäßig sein muss.

Bei geringer Schuld kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, gegebenenfalls gegen die Erfüllung bestimmter Auflagen. Diese Möglichkeit der Verfahrensbeendigung ohne Verurteilung ist besonders bei erstmaligen und geringfügigen Verstößen von Bedeutung und kann durch eine geschickte Verteidigung erreicht werden.

Strategische Überlegungen

Die Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie erfordert eine umfassende Analyse des Sachverhalts und der rechtlichen Situation. Dabei müssen nicht nur die unmittelbaren strafrechtlichen Konsequenzen, sondern auch mögliche zivilrechtliche Folgen und Reputationsschäden berücksichtigt werden.

Eine professionelle Strafverteidigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie alle verfügbaren Verteidigungsmöglichkeiten prüft und die erfolgversprechendste Strategie entwickelt. Dabei ist es wichtig, dass die Verteidigung nicht nur reaktiv agiert, sondern proaktiv die Weichen für einen günstigen Verfahrensausgang stellt.

Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung in Ehrverletzungsverfahren zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie für Ihren individuellen Fall.

Checkliste: Erste Schritte bei Ehrverletzung

  • Beweise sofort sichern (Screenshots, Ausdrucke, Zeugen)
  • Sachverhalt detailliert dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Umstände)
  • Strafanzeige bei der Polizei erstatten
  • Strafantrag ausdrücklich stellen (Frist: 3 Monate)
  • Zeugen benennen und deren Aussagebereitschaft klären
  • Nicht emotional reagieren oder zurückschlagen
  • Strafrechtliche Beratung einholen zur Bewertung der Erfolgsaussichten
  • Bei digitalen Sachverhalten: Plattformen über Verstoß informieren
  • Weitere Verbreitung dokumentieren und stoppen lassen
  • Verfahren aktiv begleiten und mit Ermittlungsbehörden kooperieren

Strafzumessung und Sanktionen

Die Strafzumessung bei Ehrverletzungsdelikten folgt bestimmten Kriterien, die das Gericht bei der Bemessung der angemessenen Sanktion berücksichtigt. Dabei spielen sowohl tatbezogene als auch täterbezogene Faktoren eine entscheidende Rolle.

Faktoren der Strafzumessung

Die Schwere der Tat steht im Mittelpunkt der richterlichen Bewertung. Dabei werden die Reichweite der Äußerung, die Intensität der Ehrverletzung und die konkreten Auswirkungen auf den Geschädigten bewertet. Eine Beleidigung in einem kleinen Kreis wird anders gewichtet als eine öffentliche Diffamierung mit weitreichenden Folgen.

Die Persönlichkeit des Täters beeinflusst das Strafmaß erheblich. Das Vorleben, die Motivlage und die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten fließen in die Strafzumessung ein. Ein bisher unbescholtener Bürger wird in der Regel milder beurteilt als ein Wiederholungstäter.

Das Nachtatverhalten kann strafmildernd wirken. Zeigt der Täter Reue, entschuldigt er sich aufrichtig oder bemüht er sich um Schadenswiedergutmachung, wird dies vom Gericht positiv bewertet. Umgekehrt können weitere Angriffe oder uneinsichtiges Verhalten strafverschärfend wirken.

Bei der Bewertung der Wiederholungsgefahr prüft das Gericht, ob besondere Hartnäckigkeit vorliegt oder bereits frühere Verurteilungen vorliegen. Wiederholungstäter müssen mit höheren Strafen rechnen.

Mögliche Sanktionen

Die Geldstrafe ist die häufigste Sanktion bei Ehrverletzungsdelikten. Sie wird nach Tagessätzen bemessen, wobei sowohl die Anzahl der Tagessätze als auch deren Höhe von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters abhängen.
Eine Freiheitsstrafe ist bei schweren Fällen oder Wiederholungstätern möglich, wird jedoch meist zur Bewährung ausgesetzt. Die Aussetzung zur Bewährung ermöglicht es dem Verurteilten, seine Strafe unter Auflagen in Freiheit zu verbüßen.

Bei geringfügigen Fällen kann eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen werden. Diese mildeste Form der Sanktion macht dem Täter deutlich, dass sein Verhalten strafwürdig war, ohne eine tatsächliche Strafe zu verhängen.

Die Verfahrenseinstellung gegen Auflagen oder bei Geringfügigkeit stellt eine Alternative zur Verurteilung dar. Dabei kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen bestimmte Auflagen einstellen, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt.

Wir begleiten Sie kompetent durch alle Phasen des Strafverfahrens und entwickeln die optimale Strategie für Ihren Fall.

Professionelle Strafverteidigung ist entscheidend

Ehrverletzungsdelikte können für Führungskräfte, Wissenschaftler, Unternehmer und Personen des öffentlichen Lebens existenzbedrohende Folgen haben. In einer Zeit, in der schnell „Säue durchs Dorf gejagt“ werden und Diffamierungskampagnen binnen Stunden massive Reichweite erzielen, ist professionelle strafrechtliche Beratung unerlässlich.

Ein Fachanwalt für Strafrecht kann bereits im Vorfeld von Ermittlungsverfahren entscheidende Weichen stellen und Reputationsschäden begrenzen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie Ziel einer Ehrverletzung sind oder selbst beschuldigt werden – in beiden Fällen benötigen Sie kompetente strafrechtliche Beratung, die Ihre berufliche Position und gesellschaftliche Stellung berücksichtigt.

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Strafrecht und spezialisiert sich auf die Vertretung von Mandanten in exponierten Positionen. Wir entwickeln für jeden Fall eine diskrete und strategische Vorgehensweise, die sowohl strafrechtliche Aspekte als auch Reputationsschutz berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen
Verleumdung erfordert, dass eine nachweislich unwahre Tatsache wider besseres Wissen verbreitet wird und wird härter bestraft (bis 2 Jahre Freiheitsstrafe).
Der Strafantrag muss binnen drei Monaten nach Kenntnis der Tat und des Täters gestellt werden. Danach ist eine Strafverfolgung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Ja, der Strafantrag kann bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zurückgenommen werden. Danach ist das Verfahren einzustellen.

Die höhere Reichweite und dauerhafte Verfügbarkeit digitaler Äußerungen können strafschärfend berücksichtigt werden. Zudem gibt es spezialisierte Ermittlungsverfahren für Cybercrime.

Ja, die Ermittlungsbehörden können durch IP-Adressverfolgung und Auskunftsersuchen an Provider häufig auch anonyme Täter identifizieren.
Meinungsäußerungen und Werturteile sind grundsätzlich durch Art. 5 GG geschützt. Strafbar sind allerdings Tatsachenbehauptungen, wenn sie ehrenrührig sind und nicht der Wahrheit entsprechen, sowie Werturteile, wenn sie als reine Schmähkritik die Grenze der zulässigen Meinungsfreiheit überschreiten.
Eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgt nur, wenn eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe (auch zur Bewährung) von mehr als drei Monaten verhängt wurde (§ 32 BZRG). Bei Wiederholungstaten drohen höhere Strafen.
Bei besonders schwerwiegenden Ehrverletzungen (z.B. Verleumdung) können Sie sich als Nebenkläger dem Strafverfahren anschließen und haben dann erweiterte Verfahrensrechte. Bei einfachen Beleidigungen ist dies meist nicht möglich.
Eine professionelle Strafverteidigung kann verschiedene Verteidigungsstrategien entwickeln: Bestreiten, Wahrheitsbeweis, Rechtfertigungsgründe oder Verfahrenshindernisse.
Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab. Bei einer Verurteilung trägt der Täter die Verfahrenskosten.
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