Dürfen personenbezogene Daten innerhalb eines Konzerns weitergegeben werden?
Personenbezogene Daten dürfen innerhalb eines Konzerns nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen weitergegeben werden. Die DSGVO behandelt jede Konzerngesellschaft als eigenständigen Verantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO, weshalb Datentransfers zwischen Konzernunternehmen einer Rechtsgrundlage bedürfen. Berechtigte Interessen, Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit können solche Transfers legitimieren. Ein erfahrener Anwalt für Datenschutz kann dabei helfen, rechtssichere Konzernstrukturen zu entwickeln und Compliance-Risiken zu minimieren.