Cybergrooming Strafe
Cybergrooming ist in Deutschland eine schwere Straftat nach § 176a StGB. Bereits der Versuch ist strafbar – auch bei scheinbaren Kindern im Chat. Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Beschuldigte sollten unbedingt schweigen und sofort einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuziehen.