Strafrechtsgebiet

Anwalt Wirtschaftsstrafrecht Hamburg

Unter dem Begriff Wirtschaftsstrafrecht werden Delikte zusammengefasst, die ein Handeln im wirtschaftlichen Kontext unter Strafe stellen.

Im Detail

Hauptsächlich geht es im Wirtschaftsstrafrecht um Straftaten aus den folgenden Fallgruppen:

  • Untreue
  • Korruption
  • Vorenthalten von Sozialabgaben
  • Insolvenzdelikte
  • Steuerstrafrecht
  • Betrug
  • Wirtschaftsspionage
  • „Diebstahl“ geistigen Eigentums
Wirtschaftsstrafverfahren sind in der Regel sehr komplex und das vom Verteidiger zu sichtende Aktenmaterial häufig sehr umfangreich. Nicht selten sind mehrere tausend Blatt Akten durchzuarbeiten. Der Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen weist ein hohes Maß an Kenntnis auf bezüglich der wirtschaftlichen Prozesse in Unternehmen und Institutionen und durchschaut auch die zivilrechtlichen Hintergründe der für das Verfahren relevanten Vorgänge Er durchblickt insbesondere die gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen und insolvenzrechtlichen Zusammenhänge des Strafverfahrens, in dem er verteidigt. Der Verteidiger unterstützt den Mandanten im Wirtschaftsstrafrecht früh im Verfahren Fall einer Hausdurchsuchung und sorgt dafür, dass bei der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen ein weiterer Betrieb des Unternehmens gewährleistet ist. Ggf. berät er den Mandanten bereits präventiv, wenn dieser nur befürchtet, dass ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet worden sein könnte. Bestandteil der Verteidigerarbeit ist schließlich auch die Auseinandersetzung mit den wirtschaftlichen Folgen eines Strafverfahrens. Inzwischen ist die Vermögensabschöpfung zur dritten Säule im Strafrecht geworden, d. h. in jedem Strafverfahren drohen einem Angeklagten nicht nur Strafen und Maßregeln, sondern auch die Abschöpfung von Vermögen. In Konstellationen der sog. Drittabschöpfung, können auch Vermögenswerte abgeschöpft werden, ohne dass die Person, bei der sie abgeschöpft werden, sich selbst strafbar gemacht hätte. Nicht selten ist daher in Wirtschaftsstrafsachen die Vermögensabschöpfung die Rechtsfolge, die es am ehesten zu vermeiden gilt wegen der damit einhergehenden z. T. verheerenden wirtschaftlichen Folgen für den Mandanten. Wirtschaftsstrafverfahren sind häufig langwierig. Wir kennen deren Besonderheiten und erarbeiten mit unseren Mandanten die strafrechtlich als auch zivilrechtlich optimale Strategie.
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