Presserecht Anwalt
Wir verteidigen Ihre Rechte gegenüber Medien – entschlossen und mit langjähriger Erfahrung
Praxiserprobte Lösungen, die Ihr Geschäft nicht ausbremsen
Kombinierte Expertise in IT-Recht und Strafrecht für maximale Sicherheit
Schnelle Unterstützung bei akuten Datenschutzfragen
Schnelle Reaktion bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Erfahrung in komplexen Medienverfahren
Vertretung per Telefon, Video oder vor Ort
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für IT-Recht
- Top bewertet von Mandanten
- über 15 Jahre Erfahrung
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für IT-Recht
- Top bewertet von Mandanten
- über 15 Jahre Erfahrung
Ihre Ansprüche durchsetzen
Wurden Sie in der Presse falsch dargestellt oder diffamiert? Stehen unwahre Behauptungen über Sie oder Ihr Unternehmen im Internet, die Ihren Ruf schädigen?
Wir helfen Ihnen, schnell und effektiv gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorzugehen. Bei SITTIG LAW wissen wir, dass jede Stunde zählt, wenn rufschädigende Inhalte verbreitet werden. Wir prüfen sofort, welche rechtlichen Schritte möglich sind – von der Unterlassungserklärung bis zur Schadensersatzforderung. Unsere Mandanten schätzen, dass wir nicht nur juristisch vorgehen, sondern auch die Auswirkungen auf ihr berufliches und privates Umfeld im Blick haben. Sie profitieren von unserer Erfahrung an der Schnittstelle zwischen Strafrecht und IT-Recht, die besonders bei Online-Veröffentlichungen entscheidend ist. Wir vertreten Sie bundesweit und sind auch in Notfällen erreichbar. Gemeinsam setzen wir durch, dass falsche Darstellungen korrigiert und Ihre Persönlichkeitsrechte gewahrt werden.
Unser Beratungsprozess
Erstkontakt und Fallanalyse
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir hören uns Ihre Situation an und prüfen sofort, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind. Bei Eilfällen reagieren wir innerhalb weniger Stunden.
Strategieentwicklung und Mandatserteilung
Wir erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Kosten transparent. Nach Ihrer Mandatserteilung legen wir los – mit allen erforderlichen Schritten zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
Durchsetzung und Kommunikation
SITTIG LAW übernimmt die Korrespondenz mit Gegnern, Gerichten und Behörden. Sie werden regelmäßig über den Stand informiert und treffen alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam mit uns. Auch Videogespräche sind jederzeit möglich.
Leistungen
Abwehr von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Gegendarstellungen und Richtigstellungen
Unterlassungsansprüche und einstweilige Verfügungen
Schadensersatz und Geldentschädigung
Löschung rufschädigender Online-Inhalte
Beratung für Medienschaffende und Verlage
Verteidigung bei presserechtlichen Vorwürfen
Beistand in Ihrer Sache
Detaillierte Leistungsbeschreibung
Abwehr von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Wenn Medien über Sie berichten, geschieht dies nicht immer wahrheitsgemäß oder ausgewogen. Falsche Tatsachenbehauptungen, verdrehte Zitate oder suggestive Darstellungen können Ihren Ruf erheblich schädigen. Besonders problematisch wird es, wenn die Berichterstattung in Schmähkritik oder Formalbeleidigung umschlägt – also nicht mehr der Meinungsbildung dient, sondern Sie gezielt herabsetzen soll. Dies ist der Fall, wenn statt der sachlichen Auseinandersetzung die Diffamierung Ihrer Person im Vordergrund steht oder Beleidigungen ohne inhaltlichen Bezug formuliert werden.
Wir prüfen jeden Fall genau auf Rechtsverletzungen und setzen Ihre Interessen konsequent durch. Wir fordern Verlage, Redaktionen und Online-Portale zur Stellungnahme auf und machen deutlich, dass Verstöße rechtliche Konsequenzen haben. Dabei behalten wir stets Ihr Ziel im Blick: die Wiederherstellung Ihres guten Rufs. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Medien einlenken, wenn sie mit fundierten rechtlichen Argumenten konfrontiert werden. Falls nicht, ziehen wir vor Gericht – entschlossen und gut vorbereitet.
Gegendarstellungen und Richtigstellungen
Nach falschen oder einseitigen Presseberichten haben Sie ein Recht auf Gegendarstellung. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und zwingt Medien, Ihre Version der Ereignisse zu veröffentlichen. Wir formulieren Ihre Gegendarstellung rechtssicher und setzen durch, dass sie zeitnah und in angemessener Form erscheint. Wir kennen die formalen Anforderungen genau und vermeiden Fehler, die Ihr Recht gefährden könnten. Bei Weigerung des Verlags bzw. der Verletzers setzen wir Ihr Recht notfalls gerichtlich durch. Neben der Gegendarstellung prüfen wir auch, ob Ansprüche auf Widerruf, Berichtigung oder Schadensersatz bestehen. So stellen wir sicher, dass Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen können.
Unterlassungsansprüche und einstweilige Verfügungen
Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen reicht oft eine Gegendarstellung nicht aus. Alternativ kommt eine Unterlassung in Betracht. Wir mahnen die Gegenseite schnell ab und beantragen bei Gericht einstweilige Verfügungen, wenn die Situation es erfordert. Diese bewirken, dass Inhalte sofort entfernt werden müssen, ohne dass ein langwieriges Hauptverfahren abgewartet werden muss. Wir bereiten Ihre Anträge sorgfältig vor und legen dem Gericht alle notwendigen Beweise vor. Unsere Erfolgsquote bei einstweiligen Verfügungen ist hoch, weil wir die rechtlichen Anforderungen genau kennen und Ihre Interessen überzeugend darlegen. Nach Erwirkung der Verfügung überwachen wir, ob das Medium sich daran hält, und leiten bei Verstößen sofort weitere Schritte ein.
Schadensersatz und Geldentschädigung
Persönlichkeitsrechtsverletzungen können erhebliche Schäden verursachen – beruflich wie privat. Neben der Beseitigung der Rechtsverletzung haben Sie häufig Anspruch auf Schadensersatz und Geldentschädigung. Wir ermitteln die Höhe Ihres materiellen und immateriellen Schadens präzise und machen ihn gegenüber dem Verletzer geltend. Wir berücksichtigen dabei entgangene Geschäftschancen, Anwaltskosten und vor allem die immaterielle Beeinträchtigung Ihres Persönlichkeitsrechts. Wir setzen durch, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Falls der Verletzer nicht freiwillig zahlt, vollstrecken wir notfalls das Urteil.
Löschung rufschädigender Online-Inhalte
Online-Veröffentlichungen sind besonders hartnäckig. Sie bleiben über Jahre auffindbar und schädigen Ihren Ruf nachhaltig. Wir fordern die Löschung rechtswidriger Inhalte nicht nur beim ursprünglichen Veröffentlicher, sondern auch bei Suchmaschinen und Archiven. Unsere Erfahrung im IT-Recht ist hier von großem Vorteil: Wir wissen, welche technischen und rechtlichen Schritte notwendig sind, um Inhalte wirklich aus dem Netz zu entfernen. Bei internationalen Plattformen setzen wir ggf. auch europäisches Datenschutzrecht ein, um Löschungen durchzusetzen. Wir überwachen den Erfolg unserer Maßnahmen und reagieren, wenn gelöschte Inhalte erneut auftauchen. Ihr Ziel ist unsere Aufgabe: ein sauberes digitales Profil, das Ihrem Ruf nicht schadet.
Beratung für Medienschaffende und Verlage
Presserecht ist keine Einbahnstraße. Auch Journalisten, Verlage und Blogger brauchen rechtliche Beratung, um nicht selbst in Haftungsfallen zu geraten. Wir beraten Medienschaffende zu den Grenzen der Berichterstattung, zum Schutz von Quellen und zur rechtssicheren Veröffentlichung kritischer Inhalte. Wir prüfen Artikel vor Veröffentlichung auf rechtliche Risiken und formulieren Texte so, dass sie ihre journalistische Aussagekraft behalten, aber keine Persönlichkeitsrechte verletzen. Bei Abmahnungen oder Klagen verteidigen wir Ihre Pressefreiheit entschlossen. Unsere Mandanten im Medienbereich schätzen, dass wir die Balance zwischen rechtlicher Absicherung und publizistischer Freiheit verstehen.
Verteidigung bei presserechtlichen Vorwürfen
Wenn Sie selbst mit presserechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden, brauchen Sie eine durchdachte Verteidigung. Ob Gegendarstellungsansprüche, Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen – SITTIG LAW steht Ihnen zur Seite. Wir prüfen die Vorwürfe juristisch und entwickeln eine Strategie, die Ihre Risiken minimiert. Oft lassen sich Streitigkeiten außergerichtlich lösen, ohne dass ein kostspieliges Verfahren notwendig wird. Falls doch, vertreten wir Sie vor Gericht und setzen alle Argumente ein, um Ihre Position zu stärken. Unser Ziel ist es, dass Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren können, während wir die rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
Unsere Kanzlei
SITTIG LAW hat sich auf die Schnittstelle zwischen Strafrecht und IT-Recht konzentriert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in komplexen Medien- und Presserechtsverfahren. Unsere Kanzlei vertritt Privatpersonen, Unternehmen und Medienschaffende in allen Fragen des Presserechts. Wir verstehen, dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht nur juristische, sondern auch emotionale und geschäftliche Auswirkungen haben. Deshalb arbeiten wir mit einem Ansatz, der Ihre gesamte Situation berücksichtigt.
Wir sind modern aufgestellt und bieten Beratung per Telefon, Videokonferenz oder vor Ort an. So können Sie uns bundesweit in Anspruch nehmen, ohne lange Anfahrtswege in Kauf nehmen zu müssen.
Durch unsere Expertise im IT-Recht kennen wir die technischen Hintergründe von Online-Veröffentlichungen genau. Das hilft uns, auch bei komplexen digitalen Sachverhalten die richtigen rechtlichen Hebel anzusetzen. Wir arbeiten pragmatisch, zielgerichtet und immer mit Blick auf das beste Ergebnis für Sie.
Bei SITTIG LAW liefern wir nicht nur juristisches Know-how, sondern echtes Engagement für Ihre Interessen. Wir kämpfen für Ihren guten Ruf – entschlossen, transparent und mit Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Verfahren.
Ihre Vorteile
Eine Kanzlei mit Schwerpunkt im Presserecht bringt Ihnen entscheidende Vorteile. Sie kennt die Rechtsprechung, die Taktiken der Gegenseite und die schnellsten Wege zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir verbinden diese Fachkenntnisse mit IT-rechtlicher Kompetenz – ein unschätzbarer Vorteil, wenn es um Online-Veröffentlichungen geht.
Sie profitieren von unserer Erfahrung mit unterschiedlichsten Gerichten und Medienunternehmen. Wir wissen, wie einzelne Gerichte entscheiden und welche Argumente überzeugen. Das spart Zeit und erhöht Ihre Erfolgsaussichten erheblich.
Unsere schnelle Reaktionsfähigkeit ist ein weiterer Pluspunkt. Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommt es oft auf Stunden an. Wir sind für Sie da und handeln sofort.
Schließlich bieten wir Ihnen volle Transparenz: Sie wissen jederzeit, welche Schritte wir unternehmen, welche Kosten entstehen und wie die Erfolgsaussichten stehen. So behalten Sie die Kontrolle über Ihr Verfahren.
Häufig gestellte Fragen
Sie haben verschiedene Möglichkeiten: Gegendarstellung, Unterlassungsanspruch, Widerruf oder Schadensersatz. Wir prüfen Ihren Fall und setzen die aussichtsreichsten Ansprüche durch.
Je schneller, desto besser. Vor allem bei Gegendarstellungen müssen Sie meist innerhalb weniger Tage handeln. Wir reagieren auch in Eilfällen sofort.
Ja, die rechtlichen Maßstäbe gelten online wie offline. Zusätzlich können Sie bei Suchmaschinen die Löschung von Links beantragen und Plattformbetreiber zur Entfernung zwingen.
Viele Fälle lassen sich außergerichtlich lösen. Wenn der Verletzer kooperiert, sparen Sie Zeit und Kosten. Falls nicht, vertreten wir Sie selbstverständlich auch gerichtlich.
Ja, wir bieten Beratung per Telefon, Videokonferenz und E-Mail an. Sie müssen nicht persönlich in unsere Kanzlei kommen, um von unserer Expertise zu profitieren.
Eine Gegendarstellung ist eine Rechtfertigungs- oder Richtigkeitserklärung, die eine Person oder eine Organisation veröffentlicht, um auf eine ungenaue oder falsche Tatsachenbehauptung in den Medien aufmerksam zu machen.
Ja, auch Unternehmen haben Persönlichkeitsrechte und können gegen falsche oder rufschädigende Berichterstattung vorgehen. Die rechtlichen Anforderungen sind ähnlich wie bei Privatpersonen.
Einstweilige Verfügungen können innerhalb von Tagen erwirkt werden. Hauptverfahren können mehrere Monate in Anspruch nehmen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Verfahren so schnell wie möglich abgeschlossen wird.