DSGVO sensible personenbezogene Daten
Sensible personenbezogene Daten nach Art. 9 und 10 DSGVO – wie Gesundheits- oder strafrechtliche Daten – unterliegen einem strikten Verarbeitungsverbot. Die Verarbeitung ist nur unter engen Ausnahmen zulässig. Bei umfangreichen Vorgängen ist die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA, Art. 35 DSGVO) zwingend. Fehler führen zu erheblichen Nachteilen für Betroffene, Bußgeldern und möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.