Datenschutz: Wann müssen Daten gelöscht werden?
Personenbezogene Daten müssen nach Art. 17 DSGVO gelöscht werden, sobald der Zweck entfällt – es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten nach HGB oder AO greifen. Unternehmen benötigen ein strukturiertes Löschkonzept, das Fristen, berechtigte Interessen und Dokumentationspflichten rechtssicher berücksichtigt und praktikabel umsetzt.