Strafrechtsgebiet

Anwalt Sexualstrafrecht Hamburg

Das Sexualstrafrecht ist eines der sensibelsten Gebiete im Strafrecht.
Inhaltsverzeichnis

Was ist Sexualstrafrecht?

Das Sexualstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts, der sich mit Delikten im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen und Übergriffen befasst. Wir beraten und vertreten Menschen in Hamburg, die Informationen und Rechtsbeistand im Bereich des Sexualstrafrechts benötigen.

Beschuldigte einer Sexualstraftat sehen sich nicht nur mit dem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert. Zugleich wird gegen Sie eine moralische Anklage erhoben und bereits die bloße Einleitung eines solchen Ermittlungsverfahrens geht mit einer erheblichen Vorverurteilungswirkung einher.

Opfer einer Sexualstraftat leiden nicht nur unter einer erheblichen psychischen Belastung. Nicht selten wird Ihnen nicht geglaubt. Möglicherweise müssen Sie immer wieder von den Übergriffen erzählen und bei jeder Vernehmung wird durch die Straftat die „alte Wunde“ erneut aufgerissen.

In beiden Fällen bedarf es eines im Strafrecht versierten Rechtsanwalts, der auch die psychologische Dimension der Zusammenarbeit mit seinen Mandanten beherrscht.

Zum Sexualstrafrecht zählen insbesondere folgende Straftaten:

  • Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung
  • sexueller Missbrauch von Kindern bzw. Jugendlichen
  • Kinderpornografie und Jugendpornografie

Bei vielen Strafverfahren wegen Sexualstraftaten liegt eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vor, d. h. nur Täter und Opfer können Angaben zu dem Vorwurf machen.

Der Strafverteidiger bzw. Verletztenvertreter verfügt über besondere Kenntnisse im Bereich der Aussagepsychologie und ist in der Lage mit aussagepsychologsichen Sachverständigen auf Augenhöhe zu agieren.

Bei kindlichen Geschädigten aber z. T. auch erwachsenen wird ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten eingeholt, um zu klären, ob das Opfer überhaupt aussagen kann und ob dessen Aussage glaubhaft ist.

Nicht nur im Bereich der Straftaten wegen Kinder-, Jugend- oder sonstiger Pornografie spielen inzwischen profunde it-forensische Kenntnisse eine wichtige Rolle.

Wie etwaige Bilder oder Videos auf Datenträger gelangt sind und wie sie dort genau gespeichert sind, wird im Strafverfahren nachvollzogen. Nicht selten sind die entsprechenden Auswertungen ungenau oder unvollständig. Dies ist ggf. zu rügen. Ggf. ist ein it-forensisches Sachverständigengutachten zu beantragen, falls eine Auswertung lediglich durch die Polizei vorgenommen wurde. Wurde ein it-forensisches Sachverständigengutachten eingeholt, ist dieses zu überprüfen und ggf. zu beanstanden sowie ein Privatgutachten einzuholen oder ein Obergutachten zu beantragen.

Der Umgang mit forensischer Software zur Auswertung von Datenträgern ist für den Strafverteidiger im Sexualstrafrecht im Übrigen eine Selbstverständlichkeit. Die Ermittlungsbehörden gehen inzwischen dazu über, Verteidigern vollständige Images von Datenträgern zur Verfügung zu stellen, um die erhobenen Vorwürfe anhand dessen zu überprüfen.

Wechselwirkungen ergeben sich bei Sexualstraftaten häufig mit dem Familienrecht. Nicht selten führen solche Vorwürfe zu Trennungen oder Scheidungen, die mit Gerichtsprozessen einhergehen. Häufig wird im Fall kindlicher Geschädigter auch das Jugendamt eingeschaltet.

Gleich ob Opfer oder Täter gehen wir sensibel mit unseren Mandanten bei einer im Raum stehenden Sexualstraftat um und berücksichtigen die dramatische Situation eines solchen Verfahrens.

Verteidigung bei Sexualdelikten

Als erfahrene Strafverteidiger mit einer Spezialisierung im Bereich des Sexualstrafrechts bieten wir unseren Mandanten in Hamburg und bundesweit eine kompetente und umfassende Strafverteidigung an. Bei einem Strafverfahren wegen einer Sexualstraftat kann es häufig zu einer Aussage-gegen-Aussage-Situation kommen, bei der nur Täter und Opfer Angaben zum Vorwurf machen können. Als erfahrener Rechtsanwalt verfügen wir über besondere Kenntnisse im Bereich der Aussagepsychologie und arbeiten eng mit aussagepsychologischen Sachverständigen zusammen, um die Situation in Ihrem besten Interesse zu analysieren.

Unsere Vorgehensweise bei der rechtlichen Vertretung umfasst verschiedene Schritte:

  • Erste Beratung: Wir bieten unseren Mandanten in Hamburg eine schnelle, persönliche und umfassende Erstberatung an, um den individuellen Fall, die möglichen Szenarien und die rechtlichen Schritte zu besprechen.
  • Verteidigungsstrategie: Wir erarbeiten eine auf Ihren spezifischen Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie, die darauf abzielt, das Verfahren zur Einstellung zu bringen und eine Gerichtsverhandlung zu verhindern.
  • Akteneinsicht und -analyse: Wir fordern die Akteneinsicht an, analysieren sorgfältig alle Beweismittel und Fakten, um die Verteidigungsposition zu stärken.
  • Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung: Sollte es dennoch zu einer Gerichtsverhandlung kommen, bereiten wir diese sorgfältig vor und übernehmen die Vertretung in der Hauptverhandlung, um für Ihre Rechte einzutreten.

Bei SITTIG LAW sind Sie in guten Händen, wenn es um rechtliche Vertretung bei Sexualdelikten geht. Mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung im Sexualstrafrecht können wir Ihnen eine qualifizierte und durchdachte Strafverteidigung anbieten, um den bestmöglichen Ausgang Ihres Verfahrens zu gewährleisten.

Die Rechte der Betroffenen

Betroffene einer Sexualstraftat, wie zum Beispiel eines sexuellen Übergriffs, einer Vergewaltigung, sexuellen Nötigung oder eines sexuellen Missbrauchs, haben verschiedene Rechte:

  • Opferschutz: Opfer einer Sexualstraftat haben das Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre und Intimsphäre. Ihre Identität kann vor der Öffentlichkeit geschützt werden
  • Anzeige: Betroffene haben das Recht, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, um die Strafverfolgung gegen den Täter einzuleiten. Der Straftatbestand ist dabei abhängig vom jeweiligen Delikt (z.B. sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung).
  • Rechtlicher Beistand: Opfer einer Sexualstraftat haben das Recht, sich von einem Anwalt für Sexualstrafrecht beraten und vertreten zu lassen. Dies kann in verschiedenen Phasen des Verfahrens – von der Anzeige bis zum Gerichtsverfahren – erfolgen.
  • Opferentschädigung: Opfer einer Sexualstraftat können unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Dazu können z.B. Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Rentenleistungen gehören.
  • Psychosoziale Prozessbegleitung: Bei besonders schweren Straftaten können Betroffene eine kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Diese unterstützt und begleitet das Opfer vor, während und nach dem Gerichtsverfahren.

Unsere erfahrene Kanzlei in Hamburg kann Ihnen als Anwalt für Sexualstrafrecht dabei helfen, Ihre Rechte als Betroffene zu kennen und effektiv durchzusetzen. Gerne stehen wir Ihnen für eine kompetente Beratung und Vertretung zur Verfügung.

Unsere Expertise

Als Fachanwalt für Strafrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung und umfassende Expertise im Bereich des Sexualstrafrechts. Eine unserer Kernkompetenzen liegt in der Begleitung unserer Mandanten durch den gesamten Prozess – von der ersten Anhörung über die Hauptverhandlung bis hin zur Berufung und Revision.

Ein besonderer Aspekt unserer Arbeit besteht darin, die jeweiligen Umstände und Beweiskonstellationen der uns anvertrauten Fälle sorgfältig zu analysieren und eine auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittene Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dabei legen wir großen Wert darauf, auch schwierige Fälle zielgerichtet und kompetent zu bearbeiten.

Unsere langjährige Erfahrung im Sexualstrafrecht und unsere ausgewiesene Expertise in der Strafverteidigung ermöglichen es uns, selbst in komplexen gerichtlichen Verfahren souverän und kompetent aufzutreten. Dabei setzen wir auch auf eine enge Zusammenarbeit mit anderen Experten wie Psychologen oder Sachverständigen, um unseren Mandanten bestmögliche Unterstützung in allen relevanten Bereichen zukommen zu lassen.

Als Anwalt für Sexualstrafrecht in Hamburg sind wir stets darauf bedacht, unseren Mandanten den besten rechtlichen Beistand zu bieten und sie kompetent und engagiert durch diese oft belastenden Verfahren zu begleiten. Vertrauen Sie unserer Expertise im Bereich des Sexualstrafrechts und nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um sich zu Ihren Fragen ausführlich beraten zu lassen.

Beratungsangebot

Unverbindlich: Unsere Beratung ist zunächst unverbindlich. Das bedeutet, dass Sie uns bei einem ersten Gespräch Ihre Situation und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe schildern können, ohne sich sofort für eine Beauftragung entscheiden zu müssen.

Persönliche Ersteinschätzung: In einem ersten persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit, um Ihre Situation zu analysieren und eine erste Einschätzung der Sachlage abzugeben. Wir werden Ihnen dabei ehrlich und transparent die Erfolgsaussichten und mögliche Risiken aufzeigen und gemeinsam mit Ihnen die beste Vorgehensweise erarbeiten.

Individuelle Betreuung: Jeder Fall im Sexualstrafrecht ist einzigartig und erfordert eine individuelle Herangehensweise. Wir legen großen Wert darauf, jeden Mandanten persönlich und individuell zu betreuen, um eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln zu können.

Ersteinschätzung auch im Notfall: Sollten Sie dringend eine rechtliche Einschätzung benötigen, z.B. im Falle einer Verhaftung oder Durchsuchung, sind wir ebenfalls für Sie da. In solchen Situationen ist schnelles Handeln erforderlich, und wir werden alles tun, um Ihnen die bestmögliche rechtliche Beratung zu bieten.

Vertraulichkeit und Diskretion

Im Bereich des Sexualstrafrechts sind wir uns bewusst, dass die Themen sensibel und persönlich sind. In unserer Kanzlei legen wir daher großen Wert auf Vertraulichkeit und Diskretion.

Diskretion ist für uns von größter Bedeutung, denn wir wollen sicherstellen, dass unsere Mandanten sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Wir behandeln jeden Fall mit der gebotenen Zurückhaltung, um unsere Mandanten vor unnötiger Aufmerksamkeit oder Vorverurteilung zu schützen.

Vertraulichkeit ist ein weiterer wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Wir sind dazu verpflichtet, alle Informationen, die uns im Rahmen der rechtlichen Beratung und Vertretung zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln. Dies gilt sowohl für mündliche als auch für schriftliche Kommunikation.

Unsere Kanzlei verpflichtet sich zur Verschwiegenheit und stellt sicher, dass alle diese Verpflichtung erfüllen. Wir stellen auch sicher, dass unsere Technologie und unsere internen Prozesse auf dem neuesten Stand sind, um die Vertraulichkeit der uns anvertrauten Informationen zu gewährleisten.

Als erfahrener Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts in Hamburg setzen wir unsere Fachkenntnisse und unsere einfühlsame Herangehensweise ein, um unseren Mandanten einen effektiven und vertraulichen Rechtsbeistand zu bieten. Ihr Vertrauen ist unsere Priorität, und wir arbeiten jeden Tag daran, dieses Vertrauen zu erhalten und zu stärken.

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten für einen Anwalt für Sexualstrafrecht können je nach Fall und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit variieren. Es empfiehlt sich, im Vorfeld ein Beratungsgespräch mit einem spezialisierten Anwalt zu führen, um eine Einschätzung der entstehenden Kosten zu erhalten.

Zu den Sexualdelikten zählen unter anderem Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Belästigung und exhibitionistische Handlungen. Die genaue Definition der einzelnen Delikte findet sich im deutschen Strafgesetzbuch (StGB).

Man sollte einen Anwalt für Sexualstrafrecht einschalten, sobald man selbst Beschuldigter einer Sexualstraftat ist oder Opfer einer solchen Straftat wird. In beiden Fällen ist es wichtig, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Rechte und Interessen bestmöglich zu wahren.

Das deutsche Sexualstrafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) verankert und regelt die Strafbarkeit sexueller Handlungen gegen den Willen einer anderen Person oder unter Ausnutzung einer besonderen Situation. Der Fokus liegt auf dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der persönlichen Integrität des Opfers.

Ein Strafverfahren bei Sexualdelikten beginnt mit Ermittlungen durch die Polizei und Staatsanwaltschaft und kann, wenn hinreichender Tatverdacht besteht, zur Erhebung einer Anklage führen. Im Gerichtsverfahren werden dann die Beweise und Zeugenaussagen geprüft, um über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu entscheiden. Die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Sexualstrafrecht kann hier von entscheidender Bedeutung sein, um die bestmögliche Verteidigung aufzubauen und die Rechte des Mandanten zu schützen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Ruhe bewahren und
Kontakt aufnehmen