Strafrechtsgebiet

Kapitalstrafsachen
(Mord-Totschlag)

In Prozessen, in denen dem Beschuldigten ein Tötungsdelikt, wie Mord oder Totschlag vorgeworfen wird, geht es um viel.

Die bei einer Verurteilung drohenden Rechtsfolgen sind schwerwiegend:

Lebenslange oder beträchtliche zeitige Freiheitsstrafen, Sicherungsverwahrung und Unterbringung in einer forensischen Klinik stehen im Raum.

Die Verteidigung in solchen Verfahren erfordert ein Höchstmaß an Professionalität, Engagement und Wissen, um einen ordnungsgemäßen Prozeß zu sichern und den Beschuldigten ggf. vor einem Fehlurteil mit dramatischen Konsequenzen zu bewahren.

Die ausgefeilten Methoden der Kriminalwissenschaften machen im Bereich der Tötungsdelikte inzwischen Aufklärungsquoten von über 90 % möglich. Bei dem Verteidiger sind daher nicht nur ausgewiesene Rechtskenntnisse, sondern auch Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Kriminalistik und Forensik gefragt. Der Verteidiger in Kaitalstrafsachen ist in der Lage, Gutachten von Sachverständigen auf ihre Qualität und Richtigkeit zu überprüfen.

In Betracht kommen insbesondere Gutachten zu folgenden Fragestellungen:

  • DNA-Gutachten (Genmaterial)
  • Daktyloskopisches Gutachten (Fingerabdrücke)
  • Schriftvergleichungsgutachten
  • forensisch-psychatrische Gutachten (zur Sicherungsverwahrung bzw. Schuldfähigkeit)
  • Spurengutachten
  • Anthropologische Gutachten

Dem fachlich auf dem Gebiet des Sachverständigen gut vorbereiteten Verteidiger wird es nicht selten gelingen, den Schwächen eines Sachverständigengutachtens sichtbar zu machen. 

Ggf. kann auch ein Obergutachten eines anderen Sachverständigen beantragt werden oder ein Methodengutachten, um zu prüfen, ob der Sachverständige richtig gearbeitet hat.

In besonderem Maß ist in solchen Verfahren Rückgrat und Unerschrockenheit des Verteidigers von Nöten.

Daneben fallen in diesen Bereich Verfahren wegen fahrlässiger Tötung.  Zu denken ist dabei an Geschehen im Straßenverkehr aber auch an Betriebsunfälle. In letzterem Fall weiß der kompetente Strafverteidiger zu überzeugen mit profundem Wissen aus dem Bereich der Arbeitssicherheit.

Neben der Verteidigung an sich spielt auch die Abwehr von Schadensersatzansprüchen durch die Hinterbliebenen eines Verstorbenen immer wieder eine maßgebliche Rolle im Zusammenhang mit Kapitastrafverfahren.

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