Strafrechtsgebiet

Anwalt Sexualstrafrecht Hamburg

Das Sexualstrafrecht ist eines der sensibelsten Gebiete im Strafrecht.

Im Detail

Beschuldigte einer Sexualstraftat sehen sich nicht nur mit dem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert. Zugleich wird gegen Sie eine moralische Anklage erhoben und bereits die bloße Einleitung eines solchen Ermittlungsverfahrens geht mit einer erheblichen Vorverurteilungswirkung einher.

Opfer einer Sexualstraftat leiden nicht nur unter einer erheblichen psychischen Belastung. Nicht selten wird Ihnen nicht geglaubt. Möglicherweise müssen Sie immer wieder von den Übergriffen erzählen und bei jeder Vernehmung wird durch die Straftat die „alte Wunde“ erneut aufgerissen.

In beiden Fällen bedarf es eines im Strafrecht versierten Rechtsanwalts, der auch die psychologische Dimension der Zusammenarbeit mit seinen Mandanten beherrscht.

Zum Sexualstrafrecht zählen insbesondere folgende Straftaten:

– Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung

– sexueller Missbrauch von Kindern bzw. Jugendlichen

– Kinderpornografie und Jugendpornografie

Bei vielen Strafverfahren wegen Sexualstraftaten liegt eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vor, d. h. nur Täter und Opfer können Angaben zu dem Vorwurf machen.

Der Strafverteidiger bzw. Verletztenvertreter verfügt über besondere Kenntnisse im Bereich der Aussagepsychologie und ist in der Lage mit aussagepsychologsichen Sachverständigen auf Augenhöhe zu agieren.

Bei kindlichen Geschädigten aber z. T. auch erwachsenen wird ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten eingeholt um zu klären, ob das Opfer überhaupt aussagen kann und ob dessen Aussage glaubhaft ist.

Nicht nur im Bereich der Straftaten wegen Kinder-, Jugend- oder sonstiger Pornografie spielen inzwischen profunde it-forensische Kenntnisse eine wichtige Rolle.

Wie etwaige Bilder oder Videos auf Datenträger gelangt sind und wie sie dort genau gespeichert sind, wird im Strafverfahren nachvollzogen. Nicht selten sind die entsprechenden Auswertungen ungenau oder unvollständig. Dies ist ggf. zu rügen. Ggf. ist ein it-forensisches Sachverständigengutachten zu beantragen, falls eine Auswertung lediglich durch die Polizei vorgenommen wurde. Wurde ein it-forensisches Sachverständigengutachten eingeholt, ist dieses zu überprüfen und ggf. zu beanstanden sowie ein Privatgutachten einzuholen oder ein Obergutachten zu beantragen.

Der Umgang mit forensischer Software zur Auswertung von Datenträgern ist für den Strafverteidiger im Sexualstrafrecht im Übrigen eine Selbstverständlichkeit. Die Ermittlungsbehörden gehen inzwischen dazu über, Verteidigern vollständige Images von Datenträgern zur Verfügung zu stellen, um die erhobenen Vorwürfe anhand dessen zu überprüfen.

Wechselwirkungen ergeben sich bei Sexualstraftaten häufig mit dem Familienrecht. Nicht selten führen solche Vorwürfe zu Trennungen oder Scheidungen, die mit Gerichtsprozessen einhergehen. Häufig wird im Fall kindlicher Geschädigter auch das Jugendamt eingeschaltet.

Gleich ob Opfer oder Täter gehen wir sensibel mit unseren Mandanten bei einer im Raum stehenden Sexualstraftat um und berücksichtigen die dramatische Situation eines solchen Verfahrens.

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