Markus Sittig
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für IT-Recht
Kontakt
Tel +49 561 510053 80
Fax +49 561 510053 99
Mobil +49 151 50636013
VITA
- Seit 2008 – Rechtsanwalt
- Seit 2012 – Fachanwalt für IT-Recht
- Seit 2013 – Fachanwalt für Strafrecht
- 2016 – Erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs für Urheber- und Medienrecht
Als Strafverteidiger befasst Herr Sittig sich hauptsächlich mit Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht sowie IT-Strafrecht (Cybercrime) und Medienstrafrecht.
Er ist mit Konzernstrukturen vertraut und kennt die strafrechtlich relevanten Besonderheiten im Zusammenhang mit Kapital- und Personengesellschaften.
Als Fachanwalt für IT-Recht verfügt Herr Rechtsanwalt Sittig über vertiefte it-forensische Kenntnisse.
Er verteidigt regelmäßig in Verfahren mit starkem IT-Bezug, insbesondere in Verfahren wegen Kinder- und Jugendpornografie sowie des Handels mit Drogen, Waffen oder anderen inkriminierten Waren im Internet.
Er ist besonders versiert in der Verteidigung mit berufsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Bezügen, d. h. von Ärzten, Beamten, Soldaten, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Architekten und Ingenieuren sowie von Inhabern verwaltungsrechtlicher Sonderlizenzen, wie z. B. Jagdscheinen, Waffenbesitzkarten, Fluglizenzen u. ä.
Herr Rechtsanwalt Sittig übernimmt nicht nur im Zusammenhang von Strafverfahren auch presserechtliche Mandate.
Als Fachanwalt für IT-Recht berät und vertritt er regelmäßig sowohl IT-Anbieter (vor allem Softwarehersteller) als auch IT-Anwender (in der Regel Unternehmen).
Neben der umfassenden Beratung und Vertragsgestaltung im Kontext von it-bezogenen Geschäftsmodellen vertritt Herr Rechtsanwalt Sittig auch Mandanten in urheber- und medienrechtlichen Fällen mit IT-Bezug. Dazu zählen im Bereich äußerungsrechtlicher Mandate insbesondere Auseinandersetzungen wegen Bewertungen auf Online-Plattformen.
Herr Rechtsanwalt Sittig hat auch Musikwissenschaften studiert und ist auch im Musikrecht für Künstler, Manager, Labels und Verlage tätig.
Publikationen
Zur Strafbarkeit beim Einsatz
von Trojanern
Aufsatz
Markus Sittig, Nicole Brünjes
StRR 2012, 127-134
Der Schaden – eine einheitliche
Betrachtung im Privat- und Strafrecht?
Aufsatz
Markus Sittig, Jens Moldenhauer
StRR 2014, 49-53
Referententätigkeit
Strafrecht
- Strafrecht & Strafprozessrecht | Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) | Sommersemester 2014 bis Sommersemester 2015
- Strafverteidigung mit dem Harvard-Konzept | Schwetzinger Strafrechtstage 2017
- Darknet & Bitcoins | Schwetzinger Strafrechtstage 2018
- Vermögensabschöpfung im Strafrecht | Schwetzinger Strafrechtstage 2020
- Außerstrafrechtliche Folgen von Strafverfahren | Schwetzinger Strafrechtstage 2021
- Methodik und Recht der Strafverteidigung | Fachanwaltslehrgang Strafrecht SiS – Seminare im Schloss | seit 2020
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren | Fachanwaltslehrgang Strafrecht SiS – Seminare im Schloss | seit 2020
IT-Recht
- Beweisverwertungsverbote aufgrund von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften | Schwetzinger Informationsrechtstage 2014
- Strafbarkeit beim Einsatz von Trojanern – mit Demonstration praktischer Beispiele | Schwetzinger Informationsrechtstage 2015
- Kryptowährungen, Blockchain und Smart Contracts | Schwetzinger Informationsrechtstage 2016, Schwetzinger Kapitalmarktrechtstage 2017
- Strafrecht in der Praxis des IT-Anwalts | Schwetzinger Informationsrechtstage 2017
Urheber- und Medienrecht
- Art. 17 der EU Richtlinie 2019/790 vom 17.4.2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt | Diskursveranstaltung der Kunsthochschule Kassel 2019
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des Deutschen Anwaltvereins (davit)
- Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien (AGEM)